In Deutschland gab es im Mittelalter bereits ein "Strafgesetzbuch", den Sachsenspiegel. Er beruht auf (germanischem) Gewohnheitsrecht und gibt daher bis heute Einblick in die frühe Rechtsauffassung und Rechtsprechung unserer Vorfahren.
Auch Karl der V hat sich ein Gesetzbuch ausgedacht: die Constitutio Criminalis Carolina.
Kains Tötung von Abel wäre nach heutiger Auffassung Totschlag gem. §212 I StGB, da man der Tat Mordmerkmale nicht so ohne weiteres unterstellen kann (hier kämen in Frage: niedrige Beweggründe, Heimtücke) und eine besondere Schwere der Schuld nicht gegeben zu sein scheint. Auch könnte verminderte Schuldfähigkeit (§21) vorliegen, da Kain möglicherweise das Unrecht seiner Tat nicht einsehen konnte. Schließlich war er der erste, der sowas getan hat und konnte sein Tun daher möglicherweise nicht wirklich abschätzen.
Die Strafe die er zu erwarten hätte, wäre eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.
(Gott war übrigens gnädiger, er hat Kain sogar noch das Kainsmal verpaßt, damit keiner ihm ein Leid zufügt).
Die Stiefmutter von Schneewittchen könnte wegen versuchten Mordes (Mordmerkmale: grausam, heimtückisch, niedrige Bewegründe, gemeingefährliche Mittel) nach §§211, 22, 23 in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung nach §§224 (1) Nr.1.2.und 5 und wegen Aussetzung nach §221 strafbar gemacht haben. Außerdem wegen Anstiftung zum Mord (Jäger) §§211,26. Hier könnte allerdings §20 (Schuldunfähigkeit aufgrund Wahnsinns oder seelischer Störung) greifen.
Zu erwartende Strafe: mindestens 10 Jahre bis lebenslänglich, anschließende Sicherheitsverwahrung
Die Eltern von Hänsel und Gretel könnten sich wegen Kindesaussetzung §221 (2) Satz 1 und Verletzung der elterlichen Fürsorgepflicht §171 strafbar gemacht haben. Hier wäre zu berücksichtigen, daß sie möglicherweise keine andere Wahl hatten und somit möglicherweise ein rechtfertigender Notstand nach §35 vorlag (zumindest im zivilrechtlichen Bereich müsste man das bei der Frage, ob ihnen das Sorgerecht entzogen werden sollte, berücksichtigen).
Zu erwartende Strafe: 1-10 Jahre
Frau Holle hätte eine Ordnungswidrigkeit nach §58 Jugendarbeitsschutzgesetz begangen, sofern Goldmarie minderjährig gewesen ist. Ansonsten hat sie Goldmarie entlohnt und damit korrekt gehandelt. Bei Pechmarie sieht es anders aus. Hier käme Körperverletzung nach §223, Beleidigung nach §185 und Nötigung nach §240 in Betracht. Zivilrechtlich könnte Pechmarie ihren Lohn nach §§611,612 einklagen.
Sie hätte also eine Geldstrafe bis zu 15.000 Euro und gegebenenfalls eine niedrig bemessene Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (ausgesetzt zur Bewährung) zu erwarten.
Das ist nicht abschließend! Du siehst, was Juristen aus ganz einfachen und nach dem Menschenverstand zu beurteilenden Taten so alles machen können...
2006-09-14 00:52:03
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answer #1
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answered by Anonymous
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Die wurden doch alle bestraft:
Kain wird von Gott verstoßen
Schneewittchens Stiefmama tanzt sich vor Zorn zu Tode
Die Hexe in Hänsel und Gretel verbrennt im Ofen.
Heute würde das so aussehen:
Kain plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit und wird freigesprochen
Die Stiefmama wird aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen. Dafür wandern die Zwerge in den Bau wg. Pädophilie und Mehrehe
Die Hexe bekommt wegen Kindesentziehung eine Bewährungsstrafe. Und Frau Holle sitzt lebenslänglich, weil man ihr nachweist, dass das ganze Gold aus einem Banküberfall stammt
2006-09-14 03:17:45
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answer #2
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answered by Naamah 6
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Nun, wo du schon Kain und Abel erwähnst, so gab es gerade zu dieser Zeit sehr wohl einen Richter und der Name des Richters war Gott (und nicht Alexander Hold, mit weichem D).
Am Ende des Weges steht ein jeder vor Gott, der über ihn richten wird, heute wie damals. Aber früher nahm man das eben sehr ernst, und wenn ich nicht irre muss die Stiefmutter von Schneewittchen heute noch die Toiletten in der Hölle putzen und bekommt nichts weiter als verdorbene Äpfel zu essen. Und Frau Holle wurde zur Strafe sogar Wiedergeboren und näht jetzt "günstige" Kleidung für H&M in einer dunklen Fabrik in Indien.
Also benehmt Euch lieber, auch in diesem Forum, sonst werdet ihr vielleicht als Clever Moderatoren wiedergeboren und müsst dann täglich den Unflat löschen den ihr früher selbst verbrochen habt.
2006-09-14 03:25:53
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answer #3
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answered by Anonymous
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ich denke es gibt jede menge ungesühnte strafttaten, früher wie heute. traurig, aber wahr.
2006-09-14 02:41:39
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answer #4
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answered by maxi 4
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die ungesühnten straftaten sind die die vergessen wurden
2006-09-14 04:59:30
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answer #5
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answered by Bernd E 2
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Natuerlich gab es die, und vor allem durch Institutionen die eigentlich Gnade vor Recht walten sollten, wie unsere Kirche. Hexen- und Ketzerverbrennungen. Da wurden aber auch der Kirche unangenehme Personen hingerichtet. Heute entschuldigt sich dafuer der eine oder andere Papst, und damit hat es sich erledigt. Heute waere das feiger, hinterhaeltiger Mord.
2006-09-14 04:45:54
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answer #6
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answered by Anonymous
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Im Laufe der Jahrtausende haben sich die Strafen eher gemäßigt. Denk mal an Dragon. Es heißt nicht umsonst dragonische Gesetze. Und schon in der Bibel steht, Auge um Auge usw.
Seit es Menschen gibt, bleiben Straftaten ungesühnt und werden es immer bleiben. Es kommt nämlich sehr darauf an, wer sie begeht, und welche Beziehungen derjenige hat, um entsprechende Mittel einzusetzen, damit es zu keiner Strafe kommt.
Und daran wird sich garantiert auch in den nächsten tausend Jahren nichts ändern, falls es den Menschen dann noch gibt.
2006-09-14 04:06:41
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answer #7
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answered by ninotschka 4
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Zum Glück nur Märchen...
Hallo erstmal!
Ich denke früher wurden Strafen schneller und unkomplizierter Gesühnt. Den Dieb erkannte man auf Meilen, weil seine Finger nicht mehr vorhanden waren. Wer schlimmeres Tat wurde gesteinigt! Es gab den Galgen!
Ich frage mich eher warum heute so lapidar Entschieden wird und jeder Trottel auf unsere Kosten Urlaub hinter Schwedischen Gardinen bekommt! Frei nach dem Motto, lebst du schon oder wohnst du noch?
Mal ehrlich, wegen mir sollten die Gesetze wieder ganz scharf angezogen werden! Wer Jemanden umbringt, Frauenschänder, Kindervergewaltiger; wer gibt diesen Menschen noch das Recht zu leben, ein wenig Urlaub zu machen auf unsere Kosten und dann wieder als geheilt sich ein nächstes Opfer suchen zu dürfen?
Bester Fall, überlege, 1996, Mutter erschiesst den Peiniger ihres Misshandelten und getöteten Kindes. Der Kerl soll in eine Psychatrie, sie sitzt 15 Jahre wegen Vorsätzlichen Mord, Hallo??? Das war ihr Kind!!!
Verdrehte Welt....
Dann doch lieber Frau Holle und Co...
2006-09-14 03:29:46
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answer #8
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answered by casjo1974 3
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Naja, Kain wurde verflucht. Schneewittchens Stiefmutter trifft es noch schlimmer (die glühenden Schuhe). Bei Hänsel und Gretel ist die Mutter bereits gestorben, als die beiden wieder nach Hause kommen. Der Vater war "nur" rückgratloser Mitläufer u. zeigt vor allem Reue ... Und ein bisschen Betten ausschütteln hat noch keinem geschadet, oder? *g* (Soll ja schließlich auch schneien auf der Erde. .-)) ) Außerdem gibts da eine Riesenbelohnung für die Arbeit (mit Gold überschüttet werden).
Ich glaube, die Strafen sind milder geworden. Zumindest hierzulande. Und nach moderner Rechtssprechung würde es wohl nur Kain empfindlich treffen (der erste Mörder sozusagen). Bei den anderen ließe sich von "Unzurechnungsfähigkeit" bis "Altersstarrsinn" (die Hexe?) alles aus dem juristischen Hut zaubern. :-)
2006-09-14 03:20:17
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answer #9
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answered by tippfeler 6
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Ich würde eher sagen, früher (sehr viel früher) wurden Straftaten sehr viel krasser bestraft. Menschen wurden aus der Gemeinschaft verstoßen, waren vogelfrei (hatten keine Rechte mehr) oder wurden sofort getötet. Die Leute hatten erst gar keine Gelegenheit sich zu rechtfertigen bzw. zu verteidigen.
Du hast mich bestohlen - und zack mit der Keule 8-)
2006-09-14 03:02:24
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answer #10
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answered by Manuela 2
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