Vielleicht ist jemand informiert, ob man seine unmündige Tochter mit ihrem unmündigen Cousin (14) auf eine Ferienreise schicken kann ( zu einem Musiktreffen ). Beide würden dann bei einer Privatfamilie wohnen, wie auch die meisten anderen Teilnehmer bei Privatfamilien untergebracht sind. Wegen der beiden habe ich eigentlich keine Sorgen, da die Tochter sehr aufgeklärt und realistisch ist, was sie gerade in den Sommerferien bewiesen hat, wo sie den Cousin die ganze Zeit zu Besuch hatte und ihn als besten Freund ohne Risiko bezeichnet hat, aber wie sieht es mit den Elternpflichten aus, kann ich die beiden in den nächsten Ferien für eine Woche ziehen lassen ?
2006-09-13
11:00:36
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14 antworten
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gefragt von
frabi
5
in
Schwangerschaft & Erziehung
➔ Teenager
So was wäre vor 20 Jahren keine Frage wert gewesen. Da ließen Eltern ihre Kinder ab etwa 13 Jahren zusammen mit Freunden auf Radtour gehen und dies ohne Erwachsene Begleitung. Da ging es Unfällen auch nur darum das die Versicherung für Schäden auf kam oder eben die Erziehungsberechtigten. Doch denen machte man deswegen auch nicht noch den Prozess von wegen Aufsichtspflicht.
Doch inzwischen hat sich das zum Nachteil für Eltern und Kinder verändert. Sollte heute etwas passieren, müssen die Eltern mit Schriftstücken belegen können das sie alles nötige getan haben, Schäden oder Unfälle zu vermeiden oder das im Fall eines Falles immer eine Erwachsene Betreuungs Person, je nach Alter des Kindes in der Nähe oder direkt beim Kind ist.
Doch wie hier schon einer sagte. Das Gesetz ist das so was von Verwinkelt, wo sich die Versicherungen dann um die Schadensleistung und Wiedergutmachung herum drücken können. Ja und dann wird den Eltern der Prozess gemacht.
Wo man dann nur hoffen kann, das sie auf einen Richter stoßen, der ein Gefühl für die Sachlage hat. Wo ihm aber dann in der Regel durch den Staatsanwalt oder Teuer bezahlte Gegen Rechtsanwälte, das Leben schwer gemacht wird.
Tja ist nicht so leicht das Leben heute zwischen dem 10 und 18 Lebensjahr, als wie dies vor 20 Jahren es noch war
2006-09-14 08:45:49
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answer #1
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answered by ? 2
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Rein rechtlich gesehen hast du als Elternteil die Verantwortung für dein Kind,da es ja noch nicht volljährig ist.
Deine Tochter kann nur die Reise unternehmen ,wenn Du dein Einverständnis dazu gibts und eine volljährige Person mitreist.
Sollte etwas passieren und keine volljährige Person ist dabei wirst Du zur Rechenschaft gezogen.
Du mußt aber selber wissen ob deine Tochter so verantwortungsvoll ist alleine zu fahren.
2006-09-14 22:09:17
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answer #2
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answered by Appelpie 5
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Wenn du Vertrauen hast dann lass sie fahren! Es stärkt auch der Verhältnis zwischen dir und ihr!
2006-09-13 11:13:55
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answer #3
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answered by bernd 3
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein rechtliches Problem besteht. Im Inland ist auch von einer 15jährigen zu erwarten, dass sie alleine im Zug reisen darf und kann. Am Zielort hat sowohl die unterbringende Privatfamilie als auch die Organisation des Musiktreffens gewisse Verpflichtungen.
Ich denke, es genügt, wenn Du Ankunft und Abfahrt telefonisch überprüfst und auch sonst in Kontakt bleibst.
2006-09-13 11:11:57
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answer #4
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answered by swissnick 7
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auch wenn sie sich zu einander hingezogen fühlen ist ok
larry, gasthund
2006-09-13 11:08:01
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answer #5
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answered by Anonymous
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Wenn es eine Reise ist, die von Erwachsenen begleitet und betreut wird (so wie bei einer Klassenreise oder Schüleraustausch), dann ist es kein Problem. Ansonsten wird es komplizierter, die Gastfamilie muss die Aufsichtspflicht übernehmen, dass muss man schriftlich festlegen. Ohne Aufsicht dürfen die beiden laut Gesetz nicht sein, sind dafür noch zu jung.
2006-09-13 11:06:46
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answer #6
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answered by snuus 2
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solange sie sich nicht zu einander hingezogen fühlen, ist doch alles ok.
2006-09-13 11:04:33
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answer #7
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answered by Klotzhufenimperator 2
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Klar, Kinder müssen ihre Erfahrungen sammeln.......und sie soll aus ihrem Schreibtisch die Schachtel mit den Kondomen mitnehmen!
2006-09-13 11:04:13
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answer #8
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answered by rolffine 7
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Das ist nur möglich wenn diese Familie die Verantwortung übernimmt, und das auch schriftlich niedergelegt wurde.( für diesen zetraum).
2006-09-13 11:03:55
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answer #9
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answered by Anonymous
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wo ist da das rechtliche problem wenn sie in einer gastfamilie sind? ist dann doch wie ein schüleraustausch von 13jährigen! genau dasselbe, oder irre ich?
2006-09-13 11:03:41
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answer #10
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answered by menschliches.wesen88 6
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