English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Hallo, ich habe einen Auto-Führerschein (Klasse B, Probezeit) und war aber neulich mit dem Fahrrad ziemlich schnell unterwegs:
Ich bin in einer 30er-Zone 50 km/h gefahren und habe außerdem an einer abknickenden Vorfahrt einem anderem Fahrzeug die Vorfahrt genommen. Es ist nicht zum Unfall gekommen (war noch genug Platz) allerdings war hinter dem Fahrzeug unglücklicherweise die Polizei und habt mich anschließend angehalten.
Kann sich meinen Fahren mit dem Fahrrad jetzt auch auf den Autoführerschein auswirken? (z.B. Fahrverbot, Punkte)

Danke

2006-09-13 09:23:13 · 7 antworten · gefragt von Comerz_Gandalf 2 in Sport Radfahren

also:
1. Ich bin erst noch ca. 100m weiter gefahren, habe allerdings dann angehalten und die Polizei hat meine Personalien aufgenommen.
2. Die Geschwindigkeit haben sie nicht gemessen, allerdings konnte man leicht erkennen das ich zu schnell war, da ich einfach über die ab. Vorfahrt drüber gefahren bin. War allerdings nicht knapp, da ich ganz am linken Rand gefahren bin (ich weiß ich bin dumm ;-))
3. Ich habe bisher noch nichts bekommen, die Polizistin hat aber gesagt das ich in den nächsten Tagen Post von der Staatsanwaltschaft bekommen werde.
4. Da ihr mir ja jetzt schon bestätigt habt, dass ich auch dafür verurteilt werden kann (Danke), kann vielleicht jemand sagen womit ich ungefähr rechnen muss? Bin ja noch in der Probezeit! :D

2006-09-13 09:36:06 · update #1

und noch mehr Details...

@ Caro: Ging bergrunter, von daher! :P und die 50 km/h sind ungefähr, wurde so vom Fahrradcomputer angezeigt (ca. 52 km/h)

2006-09-13 09:37:45 · update #2

7 antworten

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht das Problem, weil Polizei sie nicht genau genug feststellen konnte. Wenn es geahndet wird, sind es
bis 10 drüber 7,50 €
bis 15 drüber 12,50 €
bis 20 drüber 17,50 €
und jeweils keine Punkte oder Probezeitmaßnahmen.
Würden sie Dir mehr als 20 drüber vorwerfen, kämen Probezeitmaßnahmen auf Dich zu. Aber das halte nach Deiner Erzählung für ausgeschlossen.

Die Vorfahrtnahme ist jedoch ein anderes Kaliber. Mußte der andere hart bremsen?
Wenn nicht, könnte es als Behinderung angesehen werden, was 12,50 € kosten würde, keine Punkte oder Probezeitmaßnahmen brächte.
Wenn es aber als Gefährdung angesehen wird, wird es kritisch. Das wäre ein A-Verstoß mit Nachschulung (etwa 300 €) und Probezeitverlängerung. Die 25 € Verwarngeld wäre dann zu verkraften. Ob es auch noch einen Punkt gibt, bezweifle ich, da das eigentliche Bußgeld von 50 € mit der für Nichtkraftfahrer üblichen Halbierung auf Verwarngeldniveu (< 40 €) sinken würde.
Dazu kommen (wahrscheinlich) noch etwa 25 € Bearbeitungsgebühr.
Die entscheidende Frage für Dich ist also, ob Dir eine Vorfahrtnahme mit Behinderung oder Gefährdung vorgeworfen wird. Das weißt Du erst, wenn Du Post bekommst.

Ein Fahrverbot droht nicht.
Den Führerschein verlierst Du nicht! (Es sei denn...)
Aber die Probezeitmaßnahme greifen, weil mit der Probezeit auch die charakterliche Eignung überprüft werden soll. Die kann man mit dem Fahrrad in Frage stellen.

So und nun noch mit ein paar Legenden aufräumen.
Als Radfahrer kann man den Führerschein nicht direkt verlieren. Das geht nur indirekt, indem man beispielsweise den 18. Punkt bekommt.
Auch wenn man stark (!) betrunken Rad fährt, kommt erst eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, das bedeutet 7 Punkte in Flensburg. Von diesen Punkten erfährt irgendwann die Führerscheinstelle und stellt zu Recht die Eigenung zum Autofahrer in Frage. Das bedeutet sie verlangt eine MPU (Idiotentest), den man wegen der üblichen kurzen Vorbereitungszeit wahrscheinlich nicht besteht. Erst dadurch würde man den Autoführerschein verlieren.

2006-09-13 10:36:47 · answer #1 · answered by soreiche 4 · 2 0

1. Hat die Polizei Deine Personalien aufgenommen ?
2. Die Geschwindigkeit wurde doch bestimmt nicht gemessen ?
3. Hast Du eine schriftliche Verwarnung bekommen ? -
bei einer mündlichen Verwarnung kannst Du durchatmen und die Sache vergessen.
DANN WARTE AB, WAS IN DER POST DER STAATSANWALTSCHAFT STEHT UND SUCH GGF. EINEN RECHTSANWALT AUF (BERATUNG ALLEIN IST NICHT ZU TEUER). VIEL GLÜCK UND HALTE DICH KÜNFTIG AN DIVERSE REGELN.

2006-09-13 16:28:04 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

Ja, kann es. Immerhin bist du ein Verkehrsteilnehmer. Und da hat sich jeder an die Regeln zu halten. Die StVO ändert sich ja nicht plötzlich, nur weil du nicht vier, sondern nur zwei Räder unterm Hintern hast. Es gelten die gleichen Vorschriften und es werden die gleichen Strafen verhängt.

2006-09-13 16:30:35 · answer #3 · answered by saphira1986 5 · 1 0

Ja, es kann sich auf Deinen Führerschein auswirken. Das tut es auch, wenn man betrunken Fahrrad fährt und erwischt wird. Das gleiche gilt auch für Fußgänger, gefährden die den Verkehr wegen Trunkenheit oder anderer Sachen, dann wirkt sich das über den Führerschein aus.
Ob da noch genügend Platz war oder nicht spielt keine Rolle, Du hast Dich verkehrswidrig verhalten. Ein Führerschein heißt nicht nur, dass man Auto fahren darf, sondern auch, dass man die Regeln des Straßenverkehrs kennt und diese auch einhält. Tut man es nicht, wird es bestraft und da es nur den Auto-Führerschein als offizielles und eingetragenes Dokument gibt, wird über den auch bestraft.

2006-09-13 16:44:46 · answer #4 · answered by snuus 2 · 0 0

Du schreibst nicht so genau, ob sie Dich nur angehalten haben oder ob sie auch Deine Personalien aufgenommen haben.

Wenn letzteres der Fall, kann es brenzlig werden. Weniger wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung. Das wurde vermutlich nicht gemessen.
Aber Vorfahrt nehmen kann Ärger machen. Und prinzipiell ist es völlig egal, womit Du unterwegs bist. Die Verkehrsregeln gelten immer. Natürlich werden Vergehen mit Fahrrad auch mit Punkten und Fahrverboten geahndet.

Wenn keine Personalien aufgenommen wirden, hast Du nichts zu befürchten.

2006-09-13 16:37:40 · answer #5 · answered by Schubidu 7 · 0 0

Hi,

schau mal z.b. hier:
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html

wie fundiert die Infos da sind weiss ich nicht genau, ich weiss allerdings, dass es den Führerschein kosten kann, wenn man z. B. betrunken Rad fährt...

Das hat was mit verantwortungsvollen Verhalten im Strassenverkehr zu tun ;)

LG
Asche

2006-09-13 16:32:26 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Mit dem Fahrrad 50 kmh ? Oder hab ich da was falsch verstanden . Bist ja ein ganz schneller !
Verkehrs-regeln sind Verkehrs-regeln auch mit dem Fahrrad . Da wirst du wohl Schwierigkeiten bekommen . Tut mir leid . Aber wart es mal ab , vielleicht hast du Glück .

2006-09-13 16:32:47 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 1

fedest.com, questions and answers