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Das Geld, dass ein Hartz4-Empfänger erhält, soll ja nur dazu sein, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Restaurant essen gehen fällt ja unter Luxus. Darf sich so jemand das überhaupt erlauben? Oder ist das Verschwendung von Steuergeldern?

2006-09-12 03:15:09 · 34 antworten · gefragt von Tinki G 3 in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

34 antworten

So weit wird es noch kommen.
Das Hilfebedürftige in ihrer Arbeitslosigkeit eh eingeschrenkt sind, ist ja schon klar.
Aber überhaupt nur zu überlegen "ob" sie in einem Restaurant essen gehen "dürfen" ist ja schon so etwas wie eine zwei Klassen Gesellschaft. Mit solchen Fragen werden Menschen die halt eben nicht das Glück einer Arbeit haben, zu genüge bombardiert.
Klar gibt es hir und da ein Paar schwarze Scharfe.
Würde man einem Hartz4 Empfänger das Recht auf Luxus aberkennen, was hätte er den dann noch ??
Kein Schwimmen , kein Kino, keine Freunde, Isolation ??
Wo soll er denn hin ? Jeden Tag in der Wohnung sitzen und ununterbrochen Bewerbungen schreiben ??

Jeder so wie er kann und will.

2006-09-12 03:38:23 · answer #1 · answered by dark_rain_sero 2 · 0 0

Wenn er dafür lieber bei anderem spart ist das doch ok. Jeder hat andere Prioritäten.

2006-09-12 03:18:15 · answer #2 · answered by Silli 5 · 4 0

wenn er dazu lust hat,warum nicht.hartz4 empfänger sind auch menschen,und brauchen dch nicht auf alles verzichten.schwarzarbeiter gehen auch im restaurant essen,da sagt keiner was

2006-09-12 03:22:49 · answer #3 · answered by chrissy 7 · 3 0

Jeder kann mit seinem Geld kaufen,was er will !!! egal wie er es erhalten hat ob Harz 4 oder als Gehalt .

2006-09-12 03:22:47 · answer #4 · answered by karo01 3 · 3 0

Die Frage ist ja ganz schön derb.
Sicher ist der Bescheid von HartzIV kein Armutszeugnis und er muß nicht zur Tafel eV., falls er außer Haus essen möchte.

2006-09-12 03:22:13 · answer #5 · answered by anna 2 · 3 0

Er darf sich sein erhaltenes Geld einteilen wie er es für richtig hält!

2006-09-12 03:17:03 · answer #6 · answered by andras_8 6 · 3 0

Wenn er oder sie dafür das Geld übrig hat, ist es doch OK. Andere kaufen sich dafür Zigaretten. Ist ja wohl auch eher Luxus, oder?

2006-09-12 03:16:46 · answer #7 · answered by Anonymous · 3 0

im Restaurant essen gehen fällt unter Luxus?! sehe ich nicht so, denn nicht jedes Restaurant ist teuer und exquisit - und wozu er/sie sein/ihr Geld ausgibt, geht niemanden etwas an, wenn das bei € 345,00 monatlich drin ist, ist doch ok. demnächst wird noch gefragt, ob ein Hartz4 Empfänger atmen darf.

2006-09-12 03:27:44 · answer #8 · answered by Anonymous · 2 0

Ja klar warum nicht . Kannst dein Geld auch an einem Tag verbrauchen . aber beschwer dich dann nicht .

2006-09-12 03:23:26 · answer #9 · answered by yvonnedang65 3 · 2 0

nein tinki, sie müssen hinterm restaurant in den mülltonnen wühlen..

was für eine saudumme frage..

natürlich dürfen auch harz4 empfänger essen gehen tztz

2006-09-12 03:22:48 · answer #10 · answered by eva ♥ 5 · 3 1

Der Hartz-IV-Empfänger muss seine Restaurantbesuche aus dem Hartz-IV-Regelsatz bestreiten. Er bekommt dafür keinen Zuschuss on der Arge. Das kann im Umkehrschluss dann auch bedeuten, dass das Geld genau dann fehlt, wenn eine größere Anschaffung fällig ist, die auch vom Regelsatz gedeckt ist (zB neue Waschmaschine).

2006-09-12 03:24:09 · answer #11 · answered by Anonymous · 1 0

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