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Verstehe diese Sache mit dem Elterngeld nicht.Steht mir das auch zu ab nächstem Jahr, bin alleinerziehend?Wenn ja wo beantrage ich das?Fällt dann das Erziehungsgeld weg?

2006-09-11 08:05:18 · 5 antworten · gefragt von Nicole 2 in Schwangerschaft & Erziehung Sonstiges

5 antworten

Alle Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2007 geboren werden, können das neue Elterngeld beantragen.

Bis dahin geborene Kinder erhalten weiterhin das
Erziehungsgeld bis maximal 2 Jahre.

weiter Infos unter:

http://www.elterngeld.net/

2006-09-11 08:23:48 · answer #1 · answered by ►HomeR◄ 5 · 0 0

also ich verstehe das neue gesetz auch net. darum hab ich mich im netz ein wenig schlau gemacht und bin da auf eine seite gestoßen die das ein wenig einfacher macht das ganze wirr warr zu verstehen..

http://www.elterngeld.net/

schau einfach mal rein da es werden dir sogar beispiele gezeigt wie die es berechnen.
hoffe ich konnte dir helfen

2006-09-14 04:33:06 · answer #2 · answered by sweet_mouse76 2 · 0 0

Man bekommt es, bis das Kind 12 Monate alt ist. Und jeder bekommt es je nach Verdienst des Vergangenen Jahres 67% davon. Lies lieber mal selbst. Ob es nun nur für Neugebohrene ab 2007 gilt, habe ich nicht ganz herausbekommen und das "wo beantrage ich" steht wohl noch gar nicht fest.

2006-09-11 15:19:37 · answer #3 · answered by biesly 3 · 0 0

jetzt bekommst du es auch wenn du allein bist ...wie das mit der neuen Regelung ist weiß ich das leider nicht mit der kenne ich mich leider noch nicht aus

2006-09-11 15:15:40 · answer #4 · answered by _Kati_ 2 · 0 0

Das Elterngeld ist eine im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehene und nunmehr von der Bundesregierung geplante steuerfinanzierte Transferzahlung für Familien mit jungen Kindern und soll ab 2007 das bisherige Erziehungsgeld ersetzen. Es stellt keine dauerhafte Unterstützung dar, sondern wird nur für einen kurzen Zeitraum von gewöhnlich einem Jahr unmittelbar nach der Geburt des Kindes gewährt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und soll als vorübergehender Lohnersatz dienen.

Inhaltsverzeichnis
1 Deutschland





Deutschland
Deutschland hat mit nur 1,3 Kindern pro Frau eine Fertilität unter dem EU-Durchschnitt, jedoch, anders als gemeinhin behauptet, nicht die niedrigste der Welt. Unter den derzeit 25 EU-Staaten liegen noch zehn darunter. Schon Mitte der 1970er Jahre sank die Fertilität auf 1,4 Kinder pro Frau ab. Ideal für eine Konstanthaltung der Bevölkerungszahl ohne Zuwanderung ist in Deutschland eine Fertilität von 2,1 Kindern pro Frau. Unterdurchschnittlich ist die Zahl der Geburten bei besser gebildeten und besser verdienenden Frauen, insbesondere bei Akademikerinnen für die die Opportunitätskosten der Einkommenseinbußen bei Unterbrechung ihres Arbeitslebens durch ein Kind bisher am höchsten waren..

Um Paaren die Entscheidung für eine Familiengründung zu erleichtern, plante die SPD bereits in der 15. Legislaturperiode ein einkommensabhängiges Elterngeld nach skandinavischem Modell. Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005 warb sie mit diesem Konzept um Wählerstimmen. Das Elterngeld sollte laut Plänen von Familienministerin Renate Schmidt langfristig das bisherige Erziehungsgeld ersetzen, das gegenwärtig bis zu 24 Monate lang gewährt wird.

Im Gegensatz zu der kindbezogenen Sozialleistung Erziehungsgeld, das bei Nichtüberschreitung festgesetzter Einkommensgrenzen als monatlicher Pauschalbetrag gezahlt wird, soll das Elterngeld als eine elternbezogene Lohnersatzleistung ausgestaltet werden, die sich am vorangegangenen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Vom skandinavischen Modell soll die Regelung übernommen werden, dass sowohl für die Mutter als auch für den Vater jeweils einen festgelegten Anteil der Elternzeit reserviert ist. Indirekt soll damit die früher als Erziehungsurlaub bezeichnete Elternzeit, die für Mütter und Väter beruflich riskant ist, auf eine kürzere Zeit gesenkt werden. Gleichzeitig wird durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das bereits 2005 in Kraft getreten ist, ein bedarfsgerechter Aufbau von Betreuungsangeboten für Unter-Dreijährige angestrebt. Das Ziel, den Übergang vom Elterngeld in eine Kinderbetreuung zu garantieren, wird im Koalitionsvertrag der Großen Koalition bekräftigt. Er sieht vor, gegebenenfalls ein Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem zweiten Lebensjahr einzuführen, und er schreibt die Einführung des einkommensabhängigen Elterngeldes fest. Im Mai 2006 einigten sich Unionsparteien und SPD endgültig auf ein Konzept zur Einführung des Elterngeldes ab dem 1. Januar 2007. Der Gesetzentwurf wurde mittlerweile vom Bundeskabinett beschlossen und wird im Herbst die parlamentarischen Beratungen durchlaufen haben.

Für Normal- und Gutverdiener soll die Höhe des Elterngeldes 67 Prozent des zuvor bezogenen, wegfallenden Netto-Einkommens betragen.
Für Besserverdienende gilt eine Bemessungsgrenze von 2700 Euro, das heißt es werden maximal 1800 Euro Elterngeld pro Monat gezahlt.
Für Geringverdiener wird eine oberhalb von 67 Prozent liegender Elterngeld-Summe festgelegt: pro zwanzig Euro unterhalb von 1000 Euro steigt der Prozentsatz jeweils um einen Punkt.
Das Elterngeld soll bis zu zwölf Monate ausbezahlt und um zwei so genannte „Partnermonate“ verlängert werden, sofern auch der zweite Elternteil (oft der Vater) mindestens für diese beiden Monaten die so genannte Elternzeit in Anspruch nimmt.
Alleinerziehende sollen die beiden „Partnermonate“ zusätzlich für sich beanspruchen können.
Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Hausfrauen/Hausmänner, Arbeitslose, Studierende oder Teilzeitbeschäftigte oberhalb der Bemessungsgrenze soll es ein Mindestelterngeld von 300 Euro geben, das nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.
Das Elterngeld soll für Familien gelten, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird.
Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt stundenweise die Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Elterngeld.
Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann auf die doppelte Zeit gestreckt werden, in dem monatlich nur hälftig in Anspruch genommen wird.
Beträgt die Zeit zwischen zwei Geburten maximal 24 Monate, ist ein „Geschwisterbonus“ vorgesehen. Dieser beträgt 50 Prozent der Differenz zwischen aktuellem und vorangegangenen Elterngeld.
Bei Mehrlingsgeburten gibt es eine Bonus in Höhe von je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
Das Elterngeld wird nicht versteuert, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Kritik am Elterngeld

Der Versuch, durch die beiden Partnermonate die familieninterne Aufgabenverteilung staatlich zu beeinflussen, ist nach Auffassung von Kritikern verfassungsrechtlich problematisch. Sie sehen insbesondere den Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes verletzt, der die Pflege und Erziehung der Kinder als das „natürliche Recht der Eltern“ garantiere.

Während das bisherige Erziehungsgeld als kindbezogene Sozialleistung konzipiert ist, wird das Elterngeld eine elternbezogene Lohnersatzleistung sein. Für nicht Berufstätige und Geringverdiener hat das eine teils erhebliche Verschlechterung zur Folge, da sie das monatlich 300 Euro betragende Erziehungsgeld bis zu zwei Jahre erhalten haben. Das Elterngeld wird hingegen in der Regel für höchstens 12 bis 14 Monate gezahlt. Wer es zwei Jahre lang in Anspruch nehmen möchte, erhält monatlich den halben Betrag, der für Nicht-Erwerbstätige gerade mal 150 Euro ausmacht. Folglich ist das Elterngeld nur für Normal- und insbesondere Gutverdienende, die bisher aufgrund mangelnder Bedürftigkeit maximal sechs Monate Erziehungsgeld bekommen haben, ein finanzielle Verbesserung.

Weitere Angriffsfläche für Kritik liefert die am Geburtstag orientierte Stichtagsregelung, mit der das Elterngeld an die Stelle des Erziehungsgeldes treten soll. Während für Geburten bis zum 31. Dezember 2006 weiterhin Erziehungsgeld gezahlt wird, soll das Elterngeldgesetz nur für Familien gelten, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird. Durch diese Übergangsregelung wird insbesondere für Geringverdiener der Vertrauensschutz gewährleistet, indem das bereits laufende Erziehungsgeld weiterhin bis zu 24 Monate gezahlt wird. Hingegen bedeutet dies für besser verdienende Familien, deren Kind bis Ende 2006 geboren wurde, einen erheblichen finanziellen Nachteil gegenüber der ab 2007 geltende Gesetzeslage.

2006-09-11 15:12:09 · answer #5 · answered by Don_Isidoro® 7 · 0 1

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