Stimmt. Das Jugendschutzgesetz soll die Jugendlichen vor entwicklungsschädigenden Einflüssen jeglicher Art schützen. Dies zu überwachen obliegt den Erziehungsberechtigten und den Ordnungsbehörden.
Das Gesetz kann nichts dafür, dass es nicht eingehalten wird, die Eltern und Lehrer sind schuld.
2006-09-10 08:34:06
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answer #1
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answered by der_pferd_horst 4
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ich versteh dich nicht...
es ist auch kein problem, jemanden zu töten, wenn du es dir vornimmst, soll mord deshalb straffrei sein? nach deiner logik wohl schon, aber ich denke, du bist in dem entsprechenden alter?!
2006-09-10 15:33:51
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answer #2
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answered by Marike 2
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Leider, weil die Erwachsenen das Gesetz nicht achten, nicht nach dem Personalausweis fragen und es den "Blagen" trotzdem geben.
Es hat seinen Sinn, es muß nur geachtet werden.
2006-09-10 15:32:48
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answer #3
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answered by Anonymous
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Es soll die Jugend vor sich selbst schützen !
2006-09-10 15:32:40
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answer #4
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answered by Wilken 7
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Jedes Gesetz hat keinen Sinn,wqenn es nicht eingehaltet wird. Ich finde das Jugendschutzgesetz braucht`s schon,aber man muß viel mehr kontrollieren,und es wäre auch viel wichtiger wenn die Erwachsenen mit guten Beispiel voran gehen,und selbst nicht rauchen,Alkohohl trinken oder Gewalt Filme schauen. Die Erwachsenen müssen sich über ihre Vorbildfunktion bewußt werden,und dieser Verantwortung gerecht werden.Das Problem bei diesen Gesetzen ist oft auch,daß Verbotene Sachen meistens erst richtig interessant werden,deswgen ist richtige Aufklärung,und auch das Erwachsene als VCorbild vorangehen viel wichtiger als Verbot.
2006-09-11 13:38:46
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answer #5
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answered by Max 1
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Ich hatte 14 Jahre lang an jeweils 3 Tagen das Problem mit dem Alter. Wir haben dann in unserem Geschäft Feuerwerk verkauft. Es ist schwer, den Jugendlichen ihr alter an der Nasenspitze anzusehen.
Unserer Frage nach dem Ausweis folgte dann häufig der zweite Besuch mit einem der 18 war.
Über die Jahre wußte man das in einschlägigen Kreisen. Am besten waren dann diejenigen, die die Schallgrenze überwunden hatten und stolz ihren Ausweis zeigten.
Auf der anderen Seite mußte meine Tochter mit 23 Ihren Ausweis zeigen. Lag wohl daran, dass man meiner Frau mit 27 noch ein Schülerfahrschein verkauft hat.
Alles in allem: An der Nasenspitze sieht man es ihnen nicht an. Dann Frage nach dem Ausweis.
Der Gesetzgeber hat sich bei dem Gesetz was gedacht: eben den Schutz der Jugend. Ob der Schutz greift, ist Aufgabe der Erwachsenen nicht der Jugendlichen.
2006-09-11 12:21:03
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answer #6
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answered by wendolin12207 4
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Das ist ja das Problem. Durch das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit soll das ja verhindert werden.
Wir alle sind dazu aufgerufen, dem Gesetz Nachdruck zu verleihen. Wer feststellt, dass insbesondere Geschäftsleute gegen die o.g. Vorschrift verstossen, sollte dies dem zuständigen Ordnungsamt melden. Das ist Jugendschutz und keine Diffamie.
2006-09-10 18:56:48
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answer #7
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answered by Advicer 3
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Also mit Alkohol kann es je nach Ladenbesitzer/Gastwirt schon zu Problemen kommen. Da wird nicht immer alles akzeptiert. Um sicher zu gehen müssten sich Kassiererinnen immer einen Ausweis zeigen lassen. Wie groß ist da die Verantwortung der "Erwachsenen"?
Zigaretten wird am nächstes Jahr schwierig, nur mit EC bzw. speziellen Karte kann man Zigaretten am Automaten holen. In Supermärkten und Kioske gilt das gleiche wie mit dem Alkohol. Ausserdem dürften Erwachsene nicht ihre Kinder zum Automaten schicken.
Pornos und Filme auch da müssen die Erwachsene handeln, wenn Sie es nicht tun, ist das Verhalten grob fahrlässig.
Bei PC-Spielen hab ich es schon erlebt das ein Jüngere ein "verbotenes" Spiel nicht kaufen konnte. Der Kassiere lehnte ab, auch der Trick einen Älteren vorzuschicken, ist Fehlgeschlagen!
Das Jugendschutzgesetz ist nur so gut wie die "Erwachsenen" verantwortungsbewussten Menschen handeln. Tun sie das nicht machen sie sich im übrigen Strafbar.
@der Pferd Horst Wieso Eltern und Lehrer? Sollen die den Kindern den ganzen Tag hinterher laufen. Ich hätte mich als Jugendlicher bedankt wenn meine Eltern und Lehrer mich auf Schritt und Tritt begleitet hätten. Die "Gesellschaft der Verantwortungsbewussten" ist Verantwortlich und muß richtig handeln.
2006-09-10 15:52:18
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answer #8
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answered by nichtsoweitkommenlassen 5
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Was du sagst, ist alles richtig, es ist für einen jugendlichen kein Problem, sich über die Schutzbestimmungen hinweg zu setzen. Es ist auch kein Gesetz, das vom Jugendlichen eine Einstellung verlangt, dem Gesetzesinhalt zu entsprechen. Es ist ein Aktionsgesetz und ein Verpflichtung für Erwachsene entsprechend dem Gesetzestext Jugendliche vor Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz zu bewahren. Die Aktionspflicht liegt hier eindeutig bei den "strafmündigen" Bürgern. Somit ist die Kassiererin, der Pächter einer Kneipe, der Betreiber von Webseiten die jugendgefährdendes Material anbieten ganz klar in der Verantwortung.
Wie schon gesagt, der Sinn liegt darin, die Jugend zu schützen, die Vernatwortung bei "allen" Erwachsenen.
2006-09-10 15:48:53
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answer #9
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answered by Paiwan 6
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Wenn es nicht geachtet wird, denn hat es keinen Sinn: wenn es geachtet wird, dann wird die Jugend gegen die Repression gehen und wird letzlich das Gesetz aufheben.
Waren die 68er nicht diejenigen, die das "Verbot des Verbietens" wollten?
2006-09-10 15:47:37
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answer #10
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answered by Anonymous
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