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Gerade gelesen, daß ein Rechtsanwalt ein Abmahnverfahren in Höhe von 2000 Euro gegen eine Hausfrau, die Kindersachen bei Ebay verkauft hat, angestrengt hat.

2006-09-09 09:48:45 · 11 antworten · gefragt von veilchen 6 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

11 antworten

Gewerblich tätig ist man ab einer regelmäßigen Bestreitung der Einkünfte mit Gewinnerzielungsabsicht.
Wesentlich daher: regelmäßig (also nicht nur einmal) und mit Gewinnerzielungsabsicht.

2006-09-09 09:57:48 · answer #1 · answered by grosse_daus 5 · 2 0

- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr;
- selbständig tätig;
- nachhaltiges tätigwerden;
- Gewinnerzielungsabsicht

2006-09-09 17:11:12 · answer #2 · answered by Peter 3 · 2 0

Problematisch können Fälle sein, in denen etwa der Verkäufer behauptet, er verkaufe Gegenstände ausschließlich aus seinem privaten Bestand und aus privatem Besitz von Freunden und Bekannten. Nach der Rechtsprechung kann von einer rein privaten Verkaufstätigkeit dann nicht mehr gesprochen werden, wenn etwa ein Verkäufer im Rahmen einer Online-Verkaufsplattform (z.B. eBay) die privaten Verkaufsinteressen einer größeren Anzahl dritter Personen bündelt und auf diese Weise - mit oder ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht - ein Handelsvolumen erreicht, das ihm auf einer solchen Handelsplattform eine besondere Beachtung verschafft, wie sie einem nur in dem Rahmen des eigenen privaten Interesses aktiven Verkäufer auf einer solchen Handelsplattform nicht zuteil würde (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 22.12.2004 - 6 W 153/04.

2006-09-09 17:34:49 · answer #3 · answered by Heiko-Michael B 1 · 1 0

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2014-11-16 23:09:06 · answer #4 · answered by ? 1 · 0 0

Zur Ausführung von Advicer gibt es nichts mehr hinzuzufügen. Klare Antwort!

2006-09-11 07:13:31 · answer #5 · answered by thogemei 2 · 0 0

Im Prinzip hat @Peter Recht.

Aber die Fragestellung ist vielleicht unklar:

Unternehmerische Tätigkeit bezieht sich auf die Stellung eines Unternehmers gem. § 2 UStG. Hier ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen KEINE Gewinnerzielungs- sondern nur eine Einnahmenerzielungsabsicht erforderlich.

Umsatzsteuerbare Umsätze liegen vor, wenn
ein Unternehmer
im Inland (Erhebungsgebiet und EU)
gegen Entgelt
im Rahmen seines Unternehmens
diese Umsätze ausführt.

Wichtig ist, dass die Veräusserung von Privatvermögen nicht im Rahmen einen Unternehmens erfolgt, und somit nicht umsatzsteuerbar ist.

Umsatzsteuerlich kann man bis zur Grenze von € 17.500 p.a. Umsätze erbringen und gilt noch als Kleinunternehmer (keine Umsatzsteuerpflicht).

Ertragsteuerrechtlich sieht das schon anders aus. Gewerbliche Einkünfte bspw. aus Handelsgeschäften können schon vorliegen bei einem einmaligen Handelsgeschäft, sofern eine Wiederholungsabsicht vorliegt bzw. nachgewiesen werden kann.

Um privates Zeugs zu verkaufen, ist ebay sehr gut geeignet. Wenn sich jemand aber ebay bedient, um gewerblich tätig zu werden, sollte er sich an die Spielregeln halten (Anmeldung beim Ordnungs- und Finanzamt, Offenbarung der Gewerblichkeit im ebay-Angebot).

Schon in der Bibel (Neues Testament) steht:

Gib Gott, was Gottes ist und dem Kaiser (Finanzamt), was des Kaisers ist (aber nur soviel und nicht mehr)!

2006-09-09 21:47:36 · answer #6 · answered by Advicer 3 · 0 0

Unternehmerisch tätig (bei ebay) ist man nach meiner Meinung dann, wenn man sich Ware mit dem Hintergrund besorgt, sie bei ebay zu verkaufen.

Ein Privatverkauf würde meiner Meinung nach vorliegen, wenn bei Erwerb des Artikels nicht geplant war diesen sofort wieder über ebay zu verkaufen, sondern ihn selbst zu nutzen.

In der Praxis wird man einfach auf die Anzahl der Bewertungen gehen. Da müßte die "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" (heißt wirklich so) Zahlenmaterial haben, bis zu wie vielen Bewertungen pro Jahr jemand als Privatperson zählt und ab wann er als gewerblicher Händler eingestuft wird.

Bei einer individuellen Abmahnung hat das aber nur bedingt Aussagekraft. Kann der Anwalt beweisen, dass jemand trotz niedriger Zahl an Bewertungen gewerblich agiert, muss der Abgemahnte alle Kosten tragen.

2006-09-09 17:03:53 · answer #7 · answered by Sebastian W 3 · 0 0

Im Regelfall ist man unternehmerisch tätig, wenn man gewerblich bei ebay Dinge mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft. Also billig einkaufen und auf hohe Gebote hoffen. Ich finde nicht, dass die Hausfrau, die etwa 93 Kindersachen in einem Monat verkauft hat, unternehmerisch tätig war, die Dinge waren ja 1.alle gebraucht und 2. hat sie in den Monaten zuvor im Schnitt nur 7 Dinge pro Monate verkauft.
Völlig daneben, diese Hausfrau als Unternehmerin einzustufen...

2006-09-09 17:10:07 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

Wenn Du Einkommenssteuer zahlst !

2006-09-09 17:01:44 · answer #9 · answered by Wilken 7 · 0 1

Unternehmerisch tätig ist in meinen Augen, wer seinen Lebensunterhalt mit seiner Unternehmung bestreitet.... und eine Hausfrau ohne sonstiges Einkommen fällt schon darunter.......

2006-09-09 16:52:20 · answer #10 · answered by rolffine 7 · 0 1

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