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Bei mir wurden im Juli Legionellen im trinkwasser festgestellt und seit einer woche wurde im gesammten mietshaus ein schriftliches Duschverbot angezeigt . Kann, und wenn ,wieviel kann ich die Miete mindern

2006-09-09 02:11:07 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

5 antworten

Zumindest gab´s das schon mal:
http://www.morgenpost.de/content/2005/06/16/berlin/760347.html
Erkundige Dich doch mal hier:
http://www.mieterschutzbund.de/

2006-09-09 02:15:49 · answer #1 · answered by lacy48_12 7 · 1 0

Ich würde zum mieterschutzbund gehen und fragen wie viel du miete du zurückhalten darfst.. sowas geht nach listenpreis.. da das nichtduchschenkönnen unmenschlich ist vermute ich das du im recht bist..

2006-09-09 02:25:02 · answer #2 · answered by eva ♥ 5 · 1 0

der mieter muß inerhalb von 14 tagen mit der arbeit begonnen haben sonst kanst du die miete mindern ...dazu gibts eine besondere tabelle ...info über anwalt...bekommst da...vorsicht nicht einfach mindern -erst schriftlich mit dem vermieter in kentnis setzen dann kanst mindern.....
habe das gerade auch durch mit schimmel in der wohnung....da stand auch bis zu 50% mindern aber da es in der küche war 10% nur...
info= mieterschutzbund kostet 50€ im jahr aber die helfen echt gut

2006-09-09 03:41:43 · answer #3 · answered by pimbo 2 · 0 0

Da Legionellen normalerweise nur in warmen Wasser zwischen 25 - 50° überleben können, sollte das normale Trinkwasser kein Problem sein. Beim Duschen ist es eher problematisch. Ich habe von Mietminderungen bis 10 % gehört, aber diese Minderung ist auch noch an die Dauer der beeinträchtigung gebunden. Am besten mal den Mieterschutzbund fragen. Alles gute ;-))

2006-09-09 02:29:37 · answer #4 · answered by fridolinbilly 3 · 0 0

Na klar kannst Du das. Wende Dich an Deinen Mieterverein. Mit den 'nellen machst Du das so: Gesichtsmaske aufziehen, Heißwasser aufdrehen, warten bis Wasser 60°C hat, 5 min warten, Mit Gesichtsmaske duschen. Zusätzlichen Wasserverbrauch dem Vermieter in Rechnung stellen.

Andere Lösung: Baden statt Duschen. Beim Wanne volllaufen lassen Badezimmer verlassen wg Sprühnebel. auch hier zusätzlichen Wasserverbrauch dem Vermieter in Rechnung stellen.

2006-09-09 02:19:54 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

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