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Hallöchen,
bin vor kurzem mal von der Polizei angehalten worden, laut Polizist soll ich wegen einem Tatbestand eine Anzeige (kein Busgeld) bekommen. Ich wurde auch gefragt auf wem das Fahrzeug gemeldet ist, darauf sagte ich das, das Fahrzeug auf meiner Mama gemeldet ist. Jetzt würde mich mal interessieren wer bekommt die Anzeige ich oder meine Mutter.

2006-09-08 09:35:16 · 15 antworten · gefragt von Cristi 3 in Politik & Verwaltung Polizei

ja das stimmt schon, bei Falsch PArken oder Blitzer kommt es immer erst zum Halter da, da ja nur der Fahrzeughalter über das Kennzeichen zu ermitteln ist, aber die haben ja meine Personalien aufgenommen und mir gesagt das ich eine Anzeige bekommen werde. Ich frage ja auch nur da andere mir den Floh im Ohr gesetzt haben das Mama die Anzeige bekommt.

2006-09-08 09:41:16 · update #1

Da viele auf dem Tatbestand ansprechen es lag daran das eigentlich angehalten worden bin da der LG meiner Ma nicht angeschnallt war die haben auch erst mit ihm gesprochen und dann ist dem anderen aufgefallen das meine tochter mit ihrem Maxi Cosi nicht im Auto angeschnallt war, also sie war im Maxi Cosi angeschnallt aber nicht mit dem Auto ich weiß bevor jetzt kritik kommt es war ein ganz ganz großer fehler von mir. Darauf hin sagte der Polizist mir das er eine Anzeige schreiben werde aber er hat dabei ziemlich fies gelacht da er gemerkt hat das ich total aus dem Häuschen war deswegen. Ich hatte auch mal bei Clever darüber geschrieben da ich laut bussgeldkatalog keine Anzeige sondern nur ein Bussgeld kriegen sollte.

2006-09-08 10:14:06 · update #2

15 antworten

Denke mal, deinen Fehler hast du eingesehen. Im Sprachgebrauch heißt es Bußgeldbescheid den du dann erhalten wirst. Mit Anzeige meinen die Polizisten bestimmt eine Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeige. Ist halt nur ein anderes Wort, die Folgen sind die gleichen. Da man ja richtigerweise deine personalien aufgenommen hat, wirst auch du den Bußgeldbescheid direkt erhalten, denn deine Mutter kann ja nix dafür.

2006-09-10 02:44:24 · answer #1 · answered by derliebe1611 4 · 0 0

wenn es fotos gibt und deine Mama sagen kann das Du das gewesen bist,kriegst Du den ärger.Wenn es nicht so ist,wird deine Mama die Auflage von der Polizei bekommen,ein Fahrtenbuch zu führen.Ich hoffe das Ich dir nun weiter helfen konnte.
Mfg

2006-09-09 19:09:22 · answer #2 · answered by Dirk F 1 · 0 0

Egal auf welcher Name das Auto registriert ist und wer der Halter ist, die Anzeige betrifft diesen der am Steuer z.Z. des Unfalls gewesen ist. Umgestufft wird der Eigentümer von dem Auto (s. Verkehrrecht bei www.dejure.org)

2006-09-09 16:39:10 · answer #3 · answered by Leony 7 · 0 0

hi
Wenn du von der polizei angehalten wirst gekommt immer der halter die strafen .

2006-09-09 06:24:39 · answer #4 · answered by Shadow_Cobra2k 2 · 0 0

Wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, dann natürlich der Halter Stimmt nicht so ganz was Franky sagt ! Also wenn Du angehalten wurdest und deine Personalien bekannt sind, dann bekommst Du Post ! Denn Du bist ja gefahren ! Der Halter wahrscheinlich auch. Kommt jetzt darauf an, ob Du z.B. zu schnell gefahren bist. Dann mußt Du bezahlen. Anders sieht es aus wenn das Auto nicht in Ordnung war (z.B. kaputter Auspuff) Dann müßt ihr beide bezahlen ! Weil der Halter für den Ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist und der Fahrer sich vom Ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges überzeugen muß. § 1 STVO !

2006-09-08 17:02:55 · answer #5 · answered by Stefan S 6 · 2 2

Die Mama. Eine Anzeige trifft immer den Halter niemals den Führer, deshalb Vorsicht wen man mit seinem Auto fahren läßt.

Gruß
Franky

2006-09-08 16:38:24 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 1

Der Fahrzeughalter. Den Rest müßt Ihr unter Euch ausmachen.

Immer wenn ich meiner Freundin mein Auto geliehen habe und sie parkt falsch, bekomme ICH das Knöllchen :-((

2006-09-08 16:37:12 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 1

Der halter bekommt immer die Anzeige kann dann aber erklären wer gefahren ist .

2006-09-08 19:50:41 · answer #8 · answered by susi 4 · 0 1

erstens mal deine mutter als halter 2. DDUU

2006-09-08 16:56:01 · answer #9 · answered by detlef s 2 · 1 2

Hallo Cristi,

lass Dich nicht verkohlen.
Die Anzeige ist immer personenbezogen. Nämlich auf die Person, die die Straftat begangen hat. Da Du anscheinend die Straftat begangen hast, und die Polizei Deine Personalien aufgenommen hat, erhälst Du auch die Anzeige.

Wenn die Personalien des Fahrzeugführers nicht bekannt gewesen wären (sie hätten Dich nicht angehalten), dann wäre eine Benachrichtigung an Deine Mutter erfolgt, und sie hätte den Fahrzeugführer zu Zeit der Straftat angeben.

Da sie Dich aber angehalten haben - Pech und nicht an den Fahrzeughalter abzuwälzen.

NACHTRAG zu Deinem Nachtrag:

Auszug aus §23 (Sonstige Pflichten des FAHRZEUGFÜHRERS) Abs. 1 Straßenverkehrsordnung:

Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Kompletter §23 guckst Du hier:
http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_23.php

2006-09-08 16:55:04 · answer #10 · answered by Anonymous · 1 2

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