selbstverständlich darfst du dich selbständig machen!
Eine andere Frage ist, ob dir jemand Kredit gibt (bestimmt nicht), Waren auf Rechnung liefert (eher nicht) oder einen Mietvertrag (wohl nicht), grundsätzlich kannst du aber deinen beruf selber entscheiden, wählen und ausüben!
Was meine verehrten Vorredner behaupten, hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun! Schön, diese ganzen Spezialisten für Insolvenzrecht. Da wird mal eben Privateigentum abgeschafft, Eigenkapital verordnet und dass durch mehreinnahmen schneller die Schulden abgezahlt werden können, ist eher positiv... seis drum! Mach, was Du für richtig hälst. Mach dich selbständig!
2006-09-07 08:36:23
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answer #1
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answered by Michael K. 7
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ich glaube nicht das du jemand findest der dir einen mietvertrag gibt noch das dir irgent jemand ware liefert. Ganz zu schweigen von zeitungen und lotto.
2006-09-07 15:21:48
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answer #2
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answered by steffi 4
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Hallo !
Ja Du darfst Dich selbständig machen. Du musst nur deine ein- und Ausgaben deinem Anwalt genau angeben.
2006-09-10 11:35:04
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answer #3
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answered by deniskoernig 2
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ehrlich gesagt ist das von meinen Vorrednern quatsch! Selten habe ich sowas dummes gelesen. Fakt ist, du kannst dich selbstständig machen. Alleine schon deshalb, weil du dann Geld verdienen kannst und so die Möglichkeit besteht, das Du mehr Geld an deine Gläubiger zahlen kannst als bisher. Die Tatsache, das du privat Insolvenz anmelden musstest heisst ja nicht, das du dumm bist oder das dir die Bürgerrechte entzogen wurden. Die Möglichkeit der Selbstständigkeit ist für dich sogar gut. Du hast da einige Gestaltungsmöglichkeiten. Da du als Selbstständiger ja auch Ausgaben hast. Fahrzeug, Dienstreisen, um nur einige Beispiele zu nennen. Richtig ist natürlich schon, dass du sicherlich grössere Schwierigkeiten haben wirst mit der Finanzierung deines Unternehmens. Aber ein offenes Gespräch mit einem guten Steuerberater wird dir helfen.Es gibt Finanzierungsprogramme unter dem Titel "Zweite Chance". Kann durchaus sein, dass dir aus diesen Fördergeldern Finanzierungsmöglichkeiten zustehen. Noch was persönliches, lass dich falls du von Privatinsolvenz betroffen bist nicht einschüchtern. Es ist eine Erfahrung durch die sehr viel gelernt hast und du hast somit vielen anderen Menschen einiges voraus. Versuch in der Privatinsolvenz einen Menschen (Steuerberater, Caritas, Anwalt) zu finden, der sich wirklich gut auskennt und sich für deine Interessen wirklich einsetzt. Wenn die/er das nicht tut, dann trenn dich von diesem Berater. Du wirst dann innerhalb dieser Situation leichter leben. Vielleicht kommt für dich ja auch eine Privatinsolvenz im Ausland in Frage. Im Elsass hast du diesen Schritt innerhalb von 2 Jahren (kein Tippfehler) hinter dich gebracht. Du musst 186 Tage im Elsass pro Jahr dort leben und zwei Jahre lang dort gemeldet sein. Wie gesagt, lass dich nicht einschüchtern. Es gibt viele Möglichkeiten, ständig und immer. Alle Informationen findest du im Internet. Grüsse!
2006-09-07 15:43:11
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answer #4
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answered by ich bin neugierig 4
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Wie soll das funktionieren. Wer Privatinsolvenz angemeldet hat, der ist für die nächsten 6 Jahre gebunden und gezwungen alles über dem Soziallevel abzugeben, d.h. er /sie ist dazu verurteilt die Schulden so gut es geht abzuzahlen, was machbar ist. Neue Einnahmequellen werden automatisch angerechnet und jeglicher Zuverdienst fällt in die Insolvenzmasse.
Das sind harte 6 Jahre, denn das mit dem Kiosk hättest du dir dann früher überlegen müssen, also keine Chance.
Gruß
Franky
2006-09-07 15:26:03
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answer #5
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answered by Anonymous
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um dich selbstständig zu machen brauchst du eigenkapital, welches du nicht hast da du privat insolvens angemeldet hast! und selbst wenn die 7 jahre rum sind ist es sehr schwer lieferanten zu bekommen, da sie ,nach erkundigung, ja herrausbekommen das du das mal gemacht hast ! sie werden denken der bezahlt nich und meldet dann wieder insolvens an!
also lautet die klare antwort nein!
2006-09-07 15:25:55
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answer #6
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answered by Gabriele 4
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soweit ich weiss,darf man kein Privatbesitz haben in den 7 Jahren.
2006-09-07 15:23:31
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answer #7
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answered by ? 6
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