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Wenn ja, wie funktioniert sie, wer hat Anspruch drauf?

2006-09-07 02:36:31 · 7 antworten · gefragt von Jo S 1 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

7 antworten

Erst zweieinhalb Jahre alt und schon ein Auslaufmodell: Nur noch bis zum 30. Juni 2006 können Arbeitslose eine Ich-AG gründen, dann soll es einen einheitlichen Gründerzuschuss geben.
Bis Mitte des Jahres haben arbeitslose Existenzgründer die Wahl zwischen Ich-AG und Überbrückungsgeld. Bei der Ich-AG wird die Förderung wird in abnehmender Höhe für maximal drei Jahre gewährt: Im ersten Jahr 600 Euro monatlich, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro. Die Leistung wird jeweils für ein Jahr bewilligt. Um die Zuschüsse zu erhalten, darf das Jahreseinkommen 25.000 Euro nicht übersteigen. Bei der Ich-AG-Förderung profitieren besonders Existenzgründer mit niedrigem Arbeitslosengeld, da es unabhängig davon als Pauschale gezahlt wird. Anträge können noch bis zum 30. Juni 2006 gestellt werden.




Anträge nur noch bis zum 30. Juni 2006



Entscheidet sich der Existenzgründer für das Überbrückungsgeld, erhält er ein halbes Jahr lang Zuschüsse in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes. Diese Form der Förderung lohnt sich für Arbeitslose mit höheren Einkommen.

Neuer Gründerzuschuss
Ab August 2006 wird es eine einheitliche Förderung geben. Existenzgründer erhalten neun Monate lang ihr Arbeitslosengeld plus 300 Euro. Danach wird erneut geprüft: Hat sich die Geschäftsidee bewährt, gibt es für ein weiteres halbes Jahr 300 Euro Förderung monatlich. Maximal wird das neue Gründungsgeld also für 15 Monate bezahlt.


Achtung: Bei weniger als drei Monaten Restanspruch auf Arbeitslosengeld I wird dann keine Gründerförderung mehr gewährt. Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, muss eine Karenzzeit von drei Monaten abwarten, bevor eine Förderung beantragt werden kann.


Gewinner und Verlierer
Verlierer des neuen Zuschusses sind Existenzgründer mit niedrigem Einkommen. "Wer einen Arbeitslosengeldanspruch von weniger als 1100 Euro hat, steht sich besser mit der Ich-AG", hat Finanzexperte Andreas Kunze errechnet. Denn bei der Ich-AG werden Existenzgründer über die drei Jahre mit insgesamt 14.400 Euro gefördert. Dies erreichen sie mit dem neuen Gründungsgeld erst ab 1100 Euro Arbeitslosengeldanspruch im Monat.




dpa
Gescheiterte Selbstständige landen bald schneller bei Hartz IV.



Im Vergleich zum derzeitigen Überbrückungsgeld bringt das neue System höhere Zuschüsse, da diese aufgestockt und länger gezahlt werden. Dem gegenüber stehen allerdings deutliche Nachteile bei der Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs.

Weniger Absicherung
Wenn die Existenzgründung scheitert, sind die Selbstständigen bislang recht komfortabel abgesichert. Ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, wenn "nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht vier Jahre verstrichen sind" (§ 12, 4 SGB). Ein Beispiel: Von den ihm zustehenden zwölf Monaten Arbeitslosengeld I hat der Arbeitslose bereits drei Monate in Anspruch genommen, dann gründet er eine Ich-AG. Gibt er die Selbstständigkeit nach drei Jahren auf, kann er die restlichen neun Monate Arbeitslosengeld beanspruchen. "Diesen Sicherheitsgurt wird es künftig nicht mehr geben", resümiert Andreas Kunze.


Bei dem neuen Gründerzuschuss läuft der Restanspruch auf Arbeitslosengeld während der Förderung weiter ab. Für den gescheiterten Existenzgründer bedeutet das: Sein Anspruch ist verloren und er muss direkt Hartz IV-Leistungen beantragen. Die Große Koalition verspricht sich davon, dass Mitnahmeeffekte reduziert werden.





Private Versicherung

Zur Absicherung gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung, die gleichzeitig mit der Existenzgründung abgeschlossen wird. Der Beitrag kostet 40 Euro monatlich (neue Bundesländer: 34 Euro). "Damit erreicht man zwar nicht die gleichen Ansprüche wie ein Arbeitsloser, hat aber zumindest eine Absicherung", so Kunze.





Schnell noch in die Ich-AG?
Geringverdiener, die jetzt arbeitslos sind, können davon profitieren, wenn sie noch vor dem Stichtag 30. Juni eine Ich-AG anmelden - allerdings nur, wenn Sie wirklich eine gute Geschäftsidee und auch kaufmännische Fähigkeiten haben. Besserverdiener sollten eher das Überbrückungsgeld beantragen (bis zum 31. Juli). Risikofreudigere Existenzgründer können auch bis zum 1. August warten, um die höheren Zuschüsse in Anspruch zu nehmen - allerdings mit einem höheren Risiko, falls das Unternehmen scheitert.

2006-09-07 02:39:32 · answer #1 · answered by Diopsid 6 · 1 2

nein , die gibts nicht mehr! Seit 1.8. 06 gibts einen Existenzgründerzuschuss!

Einzelheiten im Link

2006-09-07 02:46:00 · answer #2 · answered by Michael K. 7 · 1 0

Meine Infos dazu sind , das man nicht mehr für eine Ich-ag gefördert wird, also in dem Sinne gibts sie nicht mehr, sondern es gibt andere Förderungen "Einstiegs- und Überbrückungsgeld" z.b.
aber google doch mal oder am amt fragen
Gruß

2006-09-07 02:41:43 · answer #3 · answered by Sunny 1 · 1 1

Ich glaube es war bis Juni, od Juli 2006 gültig.

2006-09-07 06:15:52 · answer #4 · answered by Leony 7 · 0 1

Hi,
soviel ich weiß ist das Projekt wieder eingestellt worden, da es zu viel Geld kostete (selbst Prostituierte haben sich als Ich AG angemeldet und Startkapital in Höhe von (ich glaube) ca. 7.000,00 € abkassiert... ;-)
mfG

2006-09-07 02:51:36 · answer #5 · answered by Steven 2 · 0 1

Frag beim Arbeitsamt und erkundige Dich in Deinem Fall. Aber ich habe es versucht, die ICH-AG gibt es nicht mehr.

2006-09-07 02:41:53 · answer #6 · answered by gberkelenz 5 · 0 1

Gibt es noch, weis ich aus der Berufsschule, man braucht aber ein bestimmtes Eigenkapital dazu. War glaub ich irgendwas zwischen 25.000 € - 50.000 € .

2006-09-07 02:45:45 · answer #7 · answered by Der_Kleine 5 · 0 3

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