Wie Du den vielen Antworten entnehmen kannst, weiß jeder etwas und jeder auch nichts. Qualifizierte Auskunft erhälst Du von Deiner gesetzlichen Krankenkasse. Wenn ich es richtig verstehe arbeitest und studierst Du gleichzeitig? Falls das Praktikum in einer Studien-/Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und während des Studiums abgeleistet wird (so genanntes Zwischenpraktikum), ist es sozialversicherungsfrei. Leider gibt es gerade für Studenten und Praktikanten die für Deutschland typischen ausufernden und undurchsichtigen Regelungen.
2006-09-09 04:53:26
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answer #1
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answered by Anonymous
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Schlage www.dejure.org auf - das Gesetzbuch Deutschlands. Normalerweise soll der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherung und ein teil der Rentenversicherung übernehmen. Ich weiss aber nicht wie es bei geringfügigem Verhältnis steht.
2006-09-07 13:18:16
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answer #2
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answered by Leony 7
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zum einen muss ich hier mal klarstellen das praktikanten nicht vom betrieb gemeldet werden müssen.
sie sind über ihre bildungsstätten versichert nicht durch den ausführenden betrieb.
2006-09-07 10:22:51
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answer #3
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answered by Anonymous
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Hallo,ein Praktikum ist dann sozialversicherungspflichtig,wenn es durch die Studien und Prüfungsordnung der Hochschule nicht abgedeckt ist.
2006-09-07 10:07:01
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answer #4
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answered by Richard 2
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Übrigens ist eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft nicht erforderlich. Das Bestehen eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses begründet per Gesetz den Versicherungsschutz.
2006-09-07 09:42:02
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answer #5
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answered by bayeramniederrhein 2
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Grundsätzlich bist du versichert!
1. weiterhin als Studentin über die Uni und
2. als Praktikantin über die Firma, die ihre Leute, auch Praktikanten, melden muss.
Keine Sorge....
2006-09-07 09:41:32
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answer #6
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answered by Michael K. 7
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Also, normalerweise hast du ja deine Krankenkasse sowieso, und den Rest muss normalerweise der Arbeitgeber machen, da du, auch wenn du weniger verdienst, ein Arbeitnehmer bist!
An deiner Stelle würde ich den Betrieb nochmal fragen, da es ja immer mal wiede schwarze Schafe gibt, aber normalerweise bist du es!
2006-09-07 09:40:52
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answer #7
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answered by Silvia 1
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ich bin auch gerade praktikantin und ich kann dir ganz sicher sagen das du versichert wirst von deinen arbeitgeber!!
lg
2006-09-07 09:36:56
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answer #8
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answered by nutella 1
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welche versicherung meinst du?
krankenversicherung? als studentin musst du dich da selbst versichern.
gegen arbeitsunfälle und deren eventuelle folgen bist du aber auf jedenfall über die berufsgenossenschaft versichert.
2006-09-07 09:36:47
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answer #9
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answered by kapovaz 6
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Praktikanten sind versichert, wenn sie den Weisungen des Unternehmers über
die tägliche Arbeitszeit,
die Art ihrer Tätigkeit und
den Einsatzort Folge leisten müssen ...sowie in
die Arbeits- und Ablauforganisation eingegliedert sind.
Vertragliche Vereinbarungen (schriftlich oder mündlich) oder das Zahlen eines Entgeltes sind dabei nicht erforderlich. Für die Begründung eines Versicherungsverhältnisses sind die tatsächlichen Verhältnisse der ausschlaggebende Faktor.
Praktikanten stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Praktikumsbetrieb; arbeitsrechtliche Vorschriften wie zum Beispiel über die Kündigung oder Vergütung sind auf Praktikanten nicht anwendbar. Der Gesetzgeber betrachtet trotzdem neben der klassischen Beschäftigung in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis auch den Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung als versicherte Beschäftigung nach § 7 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IV.
Praktikanten sind daher ebenso versichert wie Arbeitnehmer und Auszubildende: ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Höhe ihres Einkommens und unabhängig davon, wie lange das Praktikum dauert.
Welcher Unfallversicherungsträger ist im Schadensfall zuständig?
Grundsätzlich gilt, dass der Unfallversicherungsträger für die Bearbeitung und Entschädigung eines Versicherungsfalles von Praktikanten einzutreten hat, der auch für den Betrieb zuständig ist, im Falle der TU-Berlin die Unfallkasse Berlin (UKB).
Muss das Unternehmen für den Praktikanten Beitrag zahlen?
Maßgeblich für die Zahlung von Beiträgen ist das jährliche Entgelt. Wird dem Praktikanten ein Entgelt oder eine Vergütung gezahlt, sind entsprechende Beiträge zu zahlen. Arbeitet der Praktikant ohne Entgelt, ergibt sich de facto eine beitragsfreie Versicherung.
Gibt es für Praktikanten Beschränkungen im Unfallversicherungsschutz?
Nein, versichert sind neben der eigentlichen Tätigkeit im Betrieb auch die Wege zu und von der Praktikumsstelle
2006-09-07 09:36:13
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answer #10
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answered by Diopsid 6
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