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ostenübernahme(Krankenkasse übernimmt nicht)

2006-09-06 22:44:51 · 8 antworten · gefragt von Frank P 1 in Gesundheit Medizinische Versorgung Sonstiges - Medizinische Versorgung

Da die Zahnärtztin es als Behandlungsstufe 1 festlegte.(Behandlungsstufen 1-3 ).Meinen Sohn aber (so erklärte es mir die Zahnärtztin in einem persönlichen gespräch wie dringend es bei meinen Sohn währe )beim nächsten Sportunterricht beim Spiel die Vorderzähne wegbrechen können da er sich die Zähne so dünn abgemahln hat.

2006-09-06 23:43:27 · update #1

8 antworten

Die Gesetze, wann eine Spange nötig ist und wann nicht, haben sich geändert. Dies wird vom Kieferorthopäden ausgemessen. Fällt dein Kind nicht innerhalb dieser Maße, dann werden die Behandlungskosten nicht übernommen. Beim Überbiß, wie ihn meine Tochter hat, wird eine Schablone angesetzt. Ihr fehlen 0,3 cm Überbiß um eine Kostenübernahme zu bekommen.

2006-09-07 00:13:06 · answer #1 · answered by liebes32 3 · 0 0

die krankenkasse muss es bezahlen, es ist notwendig!!!

2006-09-10 14:33:49 · answer #2 · answered by san 3 · 0 0

Die Kasse übernimmt einen Teil der Kosten.

2006-09-09 21:40:02 · answer #3 · answered by fee 5 · 0 0

Wenn ihr Sohn unter 18 ist, ist die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, die Kosten zu erstatten. Wenn sie privat versichert sind, hängt davon ab, was diese Privatversicherung abschließt.
Wenn Sie regelmässig zum zahnarzt gewesen sind und Binusheft als Beweis haben, soll die Krankenkasse alles übernehmen, außer Zahnspange.
Aber nachden die zahnspange nicht mehr nötig ist, krigen Sie ihr Geld zurück (gegen Abgabe der Zahnspange).

2006-09-07 06:37:42 · answer #4 · answered by Leony 7 · 0 0

Mit welcher Begründung hat die Krankenkasse eine Übernahme abgelehnt? Sprich noch einmal dort vor und lass dir eine Bescheinigung deines Zahnarztes geben.
Bei Notwenigkeit muss die Kasse für Minderjährige die Kosten übernehmen, einen Teil (bei meiner Tocher waren es 20 %) müssen die Eltern tragen.Diese Vorleistung wird aber, nach erfolgreicher Beendigung der Behandlung, von der Kasse erstattet.

2006-09-07 06:03:00 · answer #5 · answered by birkenmaus 3 · 0 0

Vielleicht ist die KK der Ansicht, dass in dem vorliegenden Fall die Behandlung nicht dringend erforderlich ist?

2006-09-07 05:57:39 · answer #6 · answered by schokominza 6 · 0 0

Bei mir wars so das ich (meine mutter) ein teil zahlen mussten und dann am ende der behandlung also nach ein paar jahren dann haben wir es zurück gekriegt. Ich glaube die meisten Kosten hat bei uns die krankenkasse übernommen aber das war vor 5 jahren oder so wo die krankenkassen noch was gezahlt haben!!Ich glaub noch es kommt drauf an wie schlimm die Zähne sind, also ob sie sher verschoben das er nicht richtig reden kann usw.

P.S.: bin bei der aok

2006-09-07 05:55:53 · answer #7 · answered by deluxe 2 · 0 0

Die Krankenkasse MUSS die Hälfte der Zahnspange bezahlen, die kann soweit ich weiß nicht einfach nein sagen. Die andere Hälfte musst du selbst zahlen, kriegst diese aber nach erfolgreicher Behandlung zurückerstattet (weiß aber nicht ob ganz oder nicht ganz). Nur wenn dein Sohn die Behandlung abbricht muss die Kasse nicht zahlen.

2006-09-07 05:55:08 · answer #8 · answered by wunschbox 6 · 0 0

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