English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Wann muß ich kündigen, wenn ich zum 31.12.06 ausscheiden will ??

Danke und viele Grüße

2006-09-06 10:30:33 · 7 antworten · gefragt von juergenk 1 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

7 antworten

Hallo juergenk,

im Prinzip stimmt der 19.11.2006 schon. Ein kleiner Haken ist aber, dass es ein Sonntag ist. Wenn Du am 19.11. jemanden erwischst, der Dir den Eingang der Kündigung mit Unterschrift und Datum an diesem Tag bestätigt ist alles gut.

Ansonsten würde ich sagen, gib die Kündigung am letzten Arbeitstag vor dem 19.11. ab und lass Dir auf Deiner Ausfertigung den Eingang bestätigen bzw. sende die Kündigung per Post (am besten Einschreiben / Rücksein) so rechtzeitig ab, das garantiert ist, das sie am letzten Arbeitstag vor dem 19.11. ankommt.

Eingang beim Arbeitgeber am 20.11.2006 ist definitiv zu spät, dann heißt es weiter arbeiten bis zum 31.01.2007 !!

Gruß

2006-09-06 11:52:00 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

wilken.. 6 Wochen, nicht monate...

6 Wochen vor dem 31.12 kündigen.
Ergo Mitte Nov.

2006-09-06 10:41:27 · answer #2 · answered by Meersalz 2 · 1 0

Hallo !!
Um spätesten am 31.12.2006 ausscheiden zu können, muss SPÄTESTENS (früher ist immer möglich) 6 Wochen vor dem 31.12.2006 kündigen (die Wochenenden zählen natürlich mit).
Dass heisst : 31.12.2206 ist einen Sonntag MINUS 6 WOCHEN = den 19.11.2006.
ACHTUNG : Da niemand vor der Personalabteilung bei Dir im Büro am Sonntag arbeiten wird (schätze ich jetzte mal) muss Du spätestens am Freitag den. 17.11.2006 kündigen und Dir auf dem Kündigungsbrief den Stempel der Personalabteilung einholen.

Ich wünsche Dir viel Spass bei der neuen Arbeit !!!
Grüsse.

2006-09-06 22:15:38 · answer #3 · answered by Lucky 1 · 1 1

Spätestens am 19.11.2006.

2006-09-06 10:53:17 · answer #4 · answered by taadma 5 · 0 0

Ick globe deine Kündigung zum 31. würde och noch am 31. akzeptiert.

2006-09-06 10:47:01 · answer #5 · answered by ? 1 · 0 1

Wenden Sie sich an das Arbeits Amt. Die werden ihnen sagen was sie dagegen gerichtlich tun koennen.

2006-09-06 10:53:04 · answer #6 · answered by angelikabertrand64 5 · 0 2

1. You´re out !
2. bei den meisten Firmen ein halbes Jahr im Voraus , also 31.06 des laufenden Jahres.

2006-09-06 10:35:23 · answer #7 · answered by Wilken 7 · 0 2

fedest.com, questions and answers