Wenn dies als berufl. Tätigkeit deklariert war.
ALG ergibt sich aus dem letzten Einkommen einer berufl. Tätigkeit.
2006-09-06 03:15:01
·
answer #1
·
answered by fabrina 6
·
0⤊
0⤋
Nur wer in einem angestellten Verhältnis gearbeitet hat und in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat, erhält auch Leistungen da raus.
Häusliche Pflege eines Angehörigen ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und wird in keinster Weise vergütet.
Das einzige was deiner Mutter zu stehen würde, wäre Hartz4, wenn sie keine anderen Einkünfte hat und sich arbeitslos meldet.
2006-09-06 03:39:40
·
answer #2
·
answered by Tinki G 3
·
0⤊
0⤋
Falls deine Mutter Hausfrau gewesen ist, wird ihr von keiner Stelle
Geld gezahlt.
Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn man in einer Firma beschäftigt
war, Beiträge eingezahlt hat und dann arbeitslos wird.
Sollte deine Mutter keine Einkünfte (Rente ? )haben, muß sie sich
an das Sozialamt zwecks Hilfe wenden.
2006-09-06 03:31:03
·
answer #3
·
answered by Berni 7
·
0⤊
0⤋
Arbeitslosengeld bekommt Sie dafür, im Normalfall nicht. Sie hat ja während der Zeit auch nicht in die AV einbezahlt.
Somit wird die Pflege nicht als Arbeitsverhältnis angsehen.
Evtl. gibt es aber irgend etwas anderes was Sie beantragen kann. Keine Ahnung
2006-09-06 03:24:19
·
answer #4
·
answered by hoppsie165 4
·
0⤊
0⤋