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Ich bin des Öfteren in der Schweiz und werde bei der Rückreise nach Deutschland von den Zollbeamten immer wieder gefragt, woher ich komme und ob ich beruflich oder privat in der Schweiz war.
Abgesehen davon, dass ich denen den Buckel volllügen könnte:
Dürfen die Zollbeamten das fragen?
Bin ich zur Auskunft verpflichtet?

2006-09-05 09:38:29 · 15 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Polizei

15 antworten

Hallo,
bin selbst Pendlerin zwischen Deutschland und der Schweiz, da mich die meisten kennen, gibt`s eh keine Probleme!
Es ist aber so, dass Zöllner oder Bundesgrenzschutz sehr wohl diese Fragen stellen dürfen oder müssen. Man ist rein gesetzlich verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, wenn man unglaubwürdig rüberkommt, oder sie Stichproben machen, und du gelogen hast, kannst du wohl sämtliche weiteren Termine streichen, dann verbringst du einen netten Tag am Zoll, je nachdem schaltet sich auch Polizei ein. (Ich beziehe das jetzt auf Waren!)
Da die Schweiz nicht zur EU gehört, und die bilateralen Verträge auch nicht alles abdecken, gibt es schon sogenannte Richtlinien, was und in welchen Mengen ex- oder importiert werden darf.
Aber meine Erfahrung sagt: Wenn man denen freundlich begegnet, kommt es von den meisten zurück, stellt man sich stur, hat man schon verloren!

2006-09-05 09:59:36 · answer #1 · answered by sixfeetunder 2 · 2 0

Ich denke, Du bist verpflichtet. Der Zoll zwischen Schweiz und Deutschland schützt eine Nicht-EU-Grenze und erwartet von Dir sog. "konkludentes Verhalten", d.h. Du gibst freiwillig an, was Du zu verzollen und warum Du die Grenze überschritten hast. Der heutige Zoll ist, nach 9-11, auch mit der Sicherheit gegen Terror, Waffenschmuggel, Gefahrgüter etc beauftragt, und das wird offensichtlich sehr ernst genommen. Wenn Du das konkludente Verhalten nicht zeigst, werden sie Dich warscheinlich komplett durchchecken und Deine Daten durch ihren Fahndungscomputer laufen lassen. Mein Kollege wurde über 10 Stunden an der Grenze festgehalten, weil er den gleichen Namen wie ein flüchtiger Straftäter hat, die haben erst nach Stunden festgestellt, dass der Flüchtige 20 Jahre älter ist... also witzel da besser nicht rum, die kennen keine Freunde.

2006-09-05 16:53:24 · answer #2 · answered by Displicentia 6 · 3 0

Du musst überhaupt nichts sagen, wenn du aber dem netten Zollbeamten erzählst, dass du ihm keine Fragen beantworten willst, kannst du dich auf nen langen Tag gefasst machen...

2006-09-05 16:42:10 · answer #3 · answered by andras_8 6 · 3 0

Ja du bist zur wahrheitsgemäßen Auskunft gegenüber Behörden verpflichtet.

2006-09-05 16:51:56 · answer #4 · answered by azuadaru 2 · 1 0

Das ist wegen den Terroranschläge in letzter Zeit. In England wurde ich einige male von bewaffneten Polizisten gehalte. Ich war auf Geschäftsreise.

2006-09-09 16:40:57 · answer #5 · answered by Leony 7 · 0 0

oh Mann oh Mann,
bei 90% der Antworten stellen sich mir die Haare zu Berge.
Was die Leute für eine Meinung über den Zoll haben und glauben machen zu müssen oder nicht machen zu brauchen...............
Der Zöllner will mit seiner Frage schon mal selektieren
1. wo kommst Du her (aus der Schweiz oder bist Du durch die Schweiz gefahren).
2. Bist Du privat (Tourist) oder geschäftlich unterwegs.
Deine Antworten (müssen nicht ehrlich sein, da Du ja keine Zeugenaussage machst) helfen dem Zöllner bei seiner Entscheidung (Dich zu kontrollieren oder nicht).
Aus reiner Schikane frägt Dich der Zöllner jedenfalls nicht. Auskunft geben und den Kofferraum öffnen solltest Du auf Verlangen immer.
Das ist die sog. dienliche (zumutbare) Hilfe.
Dazu bist Du verpflichtet.
Grüße

2006-09-09 04:52:19 · answer #6 · answered by hermannschleicher 1 · 0 0

rechtlich nicht wirklich, auser personalienabgleich. für den rest ist der anwalt da. aber wenn de gefilzt wirst und musst dann auf deinen anwlt warten..., die wissen schon wass se mit dir so lange machen.

also besser, immer freundlich und nix verbergen. den die zöllner sind auch nur nette menschen, die auf uns aufpassen

2006-09-06 05:12:28 · answer #7 · answered by sascha d 2 · 0 0

Ja, bist Du und das gilt nicht nur, wenn man per Auto unterwegs ist.

Wenn Du z.B. in die USA oder nach Kanada einreist, wirst Du das nicht nur einmal gefragt, sondern mehrfach (wenn Du Dir selbst widersprichst, entlarven sie Dich gleich als Lügner). Zum Glück hatten sie damit bei mir keinen Erfolg

2006-09-06 04:39:18 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Interessante Frage! Interessiert mich auch sehr!

Und wie sieht es aus, wenn man aus Frankreich kommend die Schweiz durchquert? Immerhin ist das ja eine Reise von einem EU-Land in ein andres

2006-09-05 22:00:47 · answer #9 · answered by ceogero 3 · 0 0

Da Sie des öfteren in der Schweiz sind, befinden Sie sich also
auch im Zollcomputer. Folglich geht man davon aus, daß Sie
kein Tourist sind und vielleicht etwas zu verzollen hätten.
Ich bin der Meinung diese Fragen sind erlaubt.

2006-09-05 19:33:31 · answer #10 · answered by Berni 7 · 0 0

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