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2006-09-04 03:16:13 · 16 antworten · gefragt von ams 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

automatisch nichtig

2006-09-04 03:16:33 · update #1

16 antworten

Im Prinzip kann ein 17jähriger allein noch keine Verträge schließen, die für ihn einen rechtlichen Nachteil bringen, also auch keinen Mietvertrag. Dazu bräuchte er die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter, idR also der Eltern.

Von diesem Grundsatz gibt es aber mehrere Ausnahmen:

1) den schon erwähnten "Taschengeldparagraphen" §110 BGB. Allerdings handelt es sich beim Mietvertrag um ein Dauerschuldverhältnis, so daß es schwierig werden wird nachzuweisen, daß nicht nur jetzt, sondern bis Beendigung des Mietverhältnisses allein das Taschengeld für die Miete eingesetzt wird.

2) §113 BGB: Haben die Eltern einmal die Zustimmung gegeben, daß der Jugendliche eine Arbeit annimmt (z.B. auch Ausbildung), dann gilt er auch für alle Geschäfte, die notwendigerweise zur Erfüllung des Arbeitsvertrages gehören, als voll geschäftsfähig, kann sie also selber abschließen. Muß der 17jährige also z.B. zur Ausbildung in eine andere Stadt ziehen, dann ist es für die Erfüllung seines Ausbildungsvertrages nötig, daß er sich in dieser Stadt eine Wohnung besorgt. also darf er auch den Mietvertrag selber abschließen.

2006-09-05 22:03:54 · answer #1 · answered by dr.schlau 2 · 0 0

Der ist nur gültig, wenn ein Erziehungsberechtigter mit unterschrieben hat.

2006-09-04 10:21:39 · answer #2 · answered by biesly 3 · 4 0

Wie bereits gesagt, ist der 17jährige noch nicht voll geschäftsfähig. Ein mit ihm abgeschlossener Mietvertrag ist daher in der Regel sogenannt: schwebend unwirksam.

Im Klartext bedeutet dies, dass er keine Rechtswirkungen entfaltet (er ist jedoch nicht nichtig, dies ist eine andere rechtliche Kategorie!).
Der Vertrag kann jedoch, sofern keine Einwilligung (=vor Vertragsschluss gegebene Zustimmung der Eltern) vorliegt, noch von diesen genehmigt werden. Der Vermieter kann sie zu dieser Genehmigung auffordern. (Übrigens auch wenn der 17jährige in der Zwischenzeit volljährig wird, wird der Vertrag nicht automatisch wirksam, dann muss er durch den Minderjährigen noch einmal extra genehmigt werden).
Eine Kündigung - wie in einem Beitrag hier angesprochen - muss durch die Eltern nicht erfolgen (dies würde einen zuvor wirksamen Vertrag voraussetzen).

Wirksam wäre der Vertrag lediglich, wenn der Minderjährige die geschuldete Miete aus seinem Taschengeld erbringen kann (§ 110 BGB), was sehr unwahrscheinlich ist (außerdem wird der Vertrag jeweils nur für den Zeitraum wirksam, für den die Miete gezahlt wurde).

2006-09-04 14:03:50 · answer #3 · answered by Lilly_Fee 2 · 1 0

Eigentlich schon da er erst mit 18 Jahren geschäftsfähig ist.
Ich denke das sich ein Vermieter auch die Ausweispapiere zeigen lässt, dann sieht er ja wie alt der Junge ist.Somit würde ich die Eltern hinzuziehen, wegen der Unterschrift. Sollte dies nicht möglich sein würde ich keinen Vertrag mit ihm machen.

2006-09-07 09:34:04 · answer #4 · answered by meerflocke 1 · 0 0

Ein Vertrag mit einem Minderjährigen ist (bis auf die Ausnahmen des Taschengeldparagraphen) immer nichtig. Es müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben (beide!) bzw. der Inhaber des Sorgerechtes.

2006-09-07 06:42:00 · answer #5 · answered by uglyfatboring 5 · 0 0

Wenn ein Erziehungsberechtigter, bzw. Vormund unterschteibt ist der Vertrag gültig.

2006-09-06 09:00:07 · answer #6 · answered by Leony 7 · 0 0

Welcher normal vernünftige Mensch macht schon einen Vertrag mit einem Kind ?

2006-09-06 05:07:34 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Der ist nur dann gültig, wenn ein Erziehungsberechtigter mit unterschrieben hat!
Das müsste der Vermieter aber selbst wissen.

2006-09-05 06:45:53 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

musste damals auch eine unterschrift meiner Mutter haben , obwohl im gleichen Monat noch 18 wurde...da führt kein Weg dran vorbei

2006-09-04 11:58:05 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Mit 17 Jahren ist man nur beschränkt Geschäftsfähig, dieses Rechtsgeschäft ist also schwebend unwirksam, wenn die Eltern dieses 17 jährigen Jugendlichen gegen den Mietvertrag sind können sie ihn ohne weiteres Kündigen, denn sie müssen immer die Einverständnis erklärung geben vorallem bei langwierigen Verträgen, z.B. Handyvertrag, Kredite oder auch Mietverträge

2006-09-04 11:52:13 · answer #10 · answered by Jule 2 · 0 0

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