Du hast dem Arbeitsamt gegenüber nur Verpflichtungen, wenn du von denen Geld beziehst.
Denn bei Pflichtverletzung, werden die Bezüge gestrichen und wo nichts gezahlt wird, kann auch nichts gestrichen werden!
Ich geh mal davon aus, dass du im einem Sozialplan bist - das ist mein Vater auch und er muss sich auch nirgends mehr bewerben.
Genieße einfach nur deinen Ruhestand - das ist deine einzige Pflicht!
2006-09-04 02:21:58
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answer #1
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answered by Anonymous
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Also wenn Krankenkasse und Altersvorsorge gezahlt werden, dann sind das ganz nette Bezüge. Bei mir gehen dafür ca.1.200 Euro pro Monat drauf (mit Familie).
Ein bischen nach Arbeit Ausschau halten kann nie schaden.
2006-09-04 04:01:35
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answer #2
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answered by Captain Jakob Sperling 3
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Ich denke auch, dass es das Beste sein wird, einmal einen Termin mit deinem Arbeitsberater zu vereinbaren.
Wenn du deine Bezüge von der Post bekommst und nicht arbeitest, bist du doch in Frührente oder vorzeitigem Ruhestand.
Normalerweise will die Bundesagentur für Arbeit deine Bemühungen einen Job zu finden, nachgewiesen haben. Wenn du es nicht kannst, haben sie das Recht, deine Leistungen zu kürzen. Da du aber deine Leistung von der Post beziehst, können sie die ja nicht kürzen oder streichen.
Ich denke mal, dass da besondere Vereinbarungen existieren.
Wie schon gesagt, vereinbare einen Termin und lass dich beraten. Lass dir dann das Ergebnis bitte auch in schriftlicher Form geben, damit du etwas in der Hand hast, falls mal ein Übereifriger quer treibt.
2006-09-04 03:58:13
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answer #3
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answered by Paiwan 6
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Wenn Du von der Post Bezüge bekommst,jedoch beim Arbeitsamt gemeldet bist als Arbeitssuchende(arbeitslos)brauchst Du keine Bewerbungen zu schreiben.
Auch bei Deiner zuständigen Arbeitskammer bekommst Du Rat und Hilfe.
Lg Raymond
2006-09-04 03:57:15
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answer #4
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answered by Ray 2
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ich denke doch denn die krankenkasse und altersversorgung werden ja für dich gezahlt. sind das keine leistungen???
2006-09-04 03:49:15
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answer #5
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answered by Anonymous
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soweit mir bekannt ist, werden Leute über 55 in Ruhe gelassen und sind auch nicht mehr in der Statistik geführt!
Also: keine Bewerbungen nötig, da Vorruhestandsregelung...
2006-09-04 04:48:26
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answer #6
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answered by Michael K. 7
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Dann bist du halt Privatier -Glückwunsch
2006-09-04 04:34:53
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answer #7
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answered by kalyptus 2
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Kommt auf DEin Einkommen an. Ich Z.B bekomme Witwenrente und darf nur einen
gewissen Betrag dazuverdienen,sozusagen"minijob"....am besten du fragst mal bei der Post,deiner letzen arbeitsstelle nach.kann ja sein dass es bei der POst evtl. ebenso ist?.....Meine Bezüge bekomme von der BFA.......
2006-09-04 03:52:30
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answer #8
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answered by christine 3
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Ich bin nicht sicher, aber ich meine, wenn Du keine Leistungen vom Arbeitsamt beziehst, ist die Meldung nur proforma.
Erkundige Dich aber sicherheitshalber mal beim Arbeitsberater. Soweit ich weiß - das ist leider so - läufst Du in dem Alter eh unter "nicht mehr oder schwer vermittelbar". Ich find's auch eine Sauerei, weiß aber von einer Bekannten, die ein paar Jahre jünger ist als Du, daß es bei ihr so ist.
2006-09-04 03:46:58
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answer #9
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answered by Anonymous
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