Also, wichtig ist, wie Dein Arbeitgeber so ist. Mußt Du eventuell mit Fehlern rechnen, dann solltest Du Dich erkundigen, wie lange die Verjährungsfrist im Arbeitsgesetz so läuft.
Sind ja eh nur zwölf Zettel pro Jahr, Sollte nman schon abheften, denn, und das ist sehr wichtig, damit kann man auch Zahlungen an unsere maroden Rentenkasse belegen. Du kannst Dich aber auch beii dieser erkundigen, welche Zahlungen sie über die Jahre hinweg von Dir erfasst haben, dann könntest Du bis dato die Dinger eigentlich auch verbrennen.
2006-09-03 02:20:31
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answer #1
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answered by Stefan H 2
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solange man sich daran ergötzen möchte, wie niedrig die Renten- Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge damals vor XXX Jahren waren.
2006-09-03 02:24:23
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answer #2
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answered by queen mary 4
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ich habe alle aufgehoben, mir hat mal jemand erzählt das es bei Unstimmigkeiten mit der Rente wichtig sein kann.
Aber bis ich in Rente gehe gibt es eh nix mehr weil der Staat längst pleite ist.
2006-09-05 04:01:04
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answer #3
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answered by Juergen 1
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Rein theoretisch kannste den sofort nach Erhalt und Prüfung wegschmeißen. Etwas anderes ist es mit der An- und Abmeldung Deiner Sozialversicherung. Die solltest Du nie wegschmeißen, da Du die mal für die Rentenversicherung brauchst.
2006-09-03 05:47:00
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answer #4
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answered by Anonymous
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10 jahre kann das finanzamt
papiere nach fordern.
2006-09-03 05:00:53
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answer #5
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answered by Pollyvision 6
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Die Papiere braucht man spätestens bei der Beantragung der Rente, also unbedingt bis zur Rente aufbewahren. Obwohl meine Arbeitgeber alles ordnungsgemäß gemeldet hatten - dafür hatte ich ja die Belege - war bei der BfA nicht alles festgehalten. So konnte ich es mit meinen Belegen beweisen.
2006-09-03 02:41:53
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answer #6
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answered by nachtigall 5
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Bis zur Rente. Bei Renten-Antragstellung braucht man die Belege um Zeiten nach kontrollieren zu können.
2006-09-03 02:30:59
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answer #7
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answered by Sigrid M 1
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Empfohlen wird: ein Leben lang
dazu gehören aber auch die jährlichen Bescheide zur Sozialversicherung!!! - alles für die spätere Rente
2006-09-03 02:30:25
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answer #8
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answered by Anonymous
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Mindestens so lange, wie die Ausschlußfrist nach dem jeweils geltendenTarifvertrag definiert ist. Besser so lange aufbewahren, wie die allgemeine Verjährungsfrist nach dem BGB: 3 Jahre.
Mit den Nachweisen kann man ggf. nicht erhalten Zahlungen nachfordern und Unstimmigkeiten mit der Lohnsteuerbescheinigung (w. Einkommensteuer) und der DEÜV-Jahresmeldeldung (w. Rente) und ggf. bei Zusatzversorgungssystemen besser klären.
2006-09-03 02:27:20
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answer #9
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answered by Jockel 1
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Bis zur Rente, weil man sie evtl. dann als Nachweis für die fehlerhaften Rechnungen der BfA gebrauchen kann. Falls es diese Einrichtung dann noch geben sollte....
2006-09-03 02:23:49
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answer #10
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answered by tell_it_now 3
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Am besten bis zur Rente ,sonst heißt es nachher ,hätte ich sie nur behalten!!Für Agentur für Arbeit man weiß ja nie.
oder wen man kein Papier für ein Lager Feuer hat.
zirka 5-10 Jahre
2006-09-03 02:22:54
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answer #11
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answered by sendwich 2
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