English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Mein Sohn ist eine Saftflasche in der Mappe ausgelaufen ,alle Bücher verklebt.Nun will die Schule von mir 90 Euro haben.Jetzt hat mir jemand erzählt das ich den Schaden meiner Haftpflicht-Versicherung melden kann ,da die Versicherung in solche Fälle auch bezahlt .Stimmt das kennt sich jemand aus ???

2006-09-02 08:54:51 · 7 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Versicherung

7 antworten

Klar muß das die Haftpflicht übernehmen. Ist ein klassicher Fall nach BGB. In dem Fall wird das Eigentum der Schule beschädigt und Sie müssen dafür aufkommen bzw. sind verpflichtet den Schaden zu beheben. Und genau dafür haben wir eine Haftpflicht. Fall mit Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichen. Viel Glück.

2006-09-02 09:05:48 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 1

deine haftpflicht wird den schaden mit sicherheit NICHT bezahlen, weil "geliehene, gemietete und gepachtete" dinge nicht versichert sind.
@rolffine
du kannst deine haftpflicht erst nach ende der laufzeit kündigen oder wenn ein schaden bezahlt wird, wobei dem versicherer nach kündigung noch der gesamte beitrag fürs versicherungsjahr zusteht.

2006-09-02 19:25:06 · answer #2 · answered by Henk Schmitz 1 · 1 0

Könnte problematisch werden, da die Bücher im Prinzip geliehen sind. Wenn geliehene Sachen beschädigt werden, machen verschiedene Versicherungen Probleme.

Meine Schwester hatte sich in Ihrer Jugend mal ein Bügeleisen von einer Nachbarin geliehen und es in unserer Wohnung runtergeschmissen (ohne Absicht). Unser Versicherungsvertreter hat den Schaden dann so aufgenommen, daß meine Schwester das Bügeleisen in der Wohnung der Nachbarin aus Versehen runtergeschmissen hat.

Sprech am besten mal mt Deinem Versicherungsvertreter, wenn Du im trauen kannst.

2006-09-02 16:27:10 · answer #3 · answered by andikile 3 · 1 0

Die Haftpflicht haftet für Schäden an fremden Eigentum... ich könnte mir es schon vorstellen, einen Versuch ist es wert. Zahlt die Versicherung nicht, kündigst du und suchst dir eine preisgünstigere...

2006-09-02 18:54:00 · answer #4 · answered by rolffine 7 · 0 1

Wenn dein Sohn für den Schaden haftbar ist und nicht grob fahrlässig gehandelt hat, dann wird die Versicherung bezahlen.

2006-09-02 16:06:14 · answer #5 · answered by taadma 5 · 0 1

Da hier keine Absicht vorliegt, müsste die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

2006-09-02 16:03:37 · answer #6 · answered by selek F 3 · 0 1

Eigentlich müsste die Haftpflicht das übernehmen, denn es sind ja nicht Deine Bücher sondern Eigentum der Schule, also Fremdeigentum. Da zahlt zumindest meine Versicherung.

So denne

2006-09-02 15:59:24 · answer #7 · answered by man in black 3 · 0 1

fedest.com, questions and answers