Rechtlich gibt es 2 grundverschiedene Vorgehensweisen, nach denen die Staatsbürgerschaft eines Neugeborenen geregelt ist:
1. Von der Abstammung
2. Vom Geburtsort
In "alten" Ländern wie Deutschland hängt es von ersterem ab. Ein Elternteil muß deutscher Staatsbürger sein, damit das Kind ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt. Wo auch immer es zur Welt kommt.
In "klassischen" Einwanderungsländern (e.g. USA, Kanada, Australien) wird man (zusätzlich) nach Geburtsort Staatsbürger.
Letzteres führt natürlich zu vielen Doppelstaatsbürgerschaften, die eher unerwünscht sind. Allerdings war der Bevölkerungsbedarf dieser Länder noch vor wenigen Jahren sehr hoch, deshalb nehmen sie diesen Nachteil in Kauf. In Deutschland werden wir wahrscheinlich in einigen Jahren unsere Gesetze entsprechend ändern. In Frankreich wurde das Einwanderungsrecht übrigens schon unter Napoleon I geändert: Der Mann brauchte Nachschub für seine Armee. Kein Witz!
2006-08-31 23:13:00
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answer #1
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answered by Paquito 2
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wie das in deutschland ist weiß ich leider nicht.
ich weiß aber, dass wenn eine schwangere frau in australien ist und ihr kind dort zur welt bringt, das kind ein recht auf den australischen pass hat. das heißt wenn ich in australien geboren wurde, hätte ich zwei pässe. das hätte den vorteil, wenn ich auswandern wollen würde nach australen, könnte ich ohne probleme in dem land wohnen.
2006-08-31 23:14:13
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answer #2
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answered by Stille Quelle 4
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Nein, das gilt für die USA.
2006-08-31 23:07:47
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answer #3
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answered by Leony 7
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Nein, das ist nur in den USA so. Jeder dort Geborene ist automatisch "Ami".
2006-08-31 23:00:37
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answer #4
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answered by rolffine 7
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Ich bin auf dem Flug von London nach Zürich zur Welt gekommen und wurde trotzdem Schweizer und nicht Überflieger.
2006-08-31 22:57:16
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answer #5
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answered by James W 4
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Nein, es wäre nur deutscher Staatsbürger, wenn einer der beiden Elternteile Deutscher ist.
2006-08-31 22:46:55
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answer #6
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answered by flecki_88 2
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Das Kind ist nicht automatisch deutsch. In Deutschland gilt nämlich das Abstammungsprinzip, d. h. das Kind ist dann deutsch, wenn ein Elternteil deutsch ist. Wo das Kind geboren wurde, ist egal.
Es gibt eine Sonderregelung für Kinder, bei denen ein Elternteil ein verfestigtes Aufenthaltsrecht haben. Es bekommt zunächst die deutsch Staatsangehörigkeit und hat auch die Staatsangehörigkeit der Eltern. Mit spätenstens 23 Jahren muß es sich aber entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten es behalten will. Die Andere muß es aufgeben.
2006-09-02 03:20:09
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answer #7
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answered by gummibaer37 2
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Soweit ich weis gibt es da das Erdrecht - Also das man in dem
Land geboren wird und da durch ein Anrecht auf die Staatsbürgerschaft erwirbt.
Dann gibt es da noch das Erdrecht. Wo nach ein Elternteil
Bürger des Landes sein muss.
Eigentlich gelten diese beiden Formen auch in Deutschland.
Doch scheinbar wissen das einige Gerichte noch nicht.
Ja in manchen Fällen, lassen sie sogar keinen der beiden
genannten Fälle gelten.
Schon komisch unser Staat. Aber wiederrum auch kein Wunder
bei den Gummiparagraphen, welche man sogar gegenseitig
ausspielen kann.
Ach ja wenn man einen Adoptiv Papi hat, der mal Bundeskanzler
war, dann gelten scheinbar keine Gesetze mehr für einen.
Dann hat man Narrenfreieheit.
2006-09-01 09:02:39
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answer #8
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answered by ? 2
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ich weiß das wenn man in Amerika geboren wird, gleich die amerikanische Staatsbürgerschaft hat, ob das in DE geht, glaube ich weniger, in der Schweiz zumindest funktioniert das nicht, das Kind hat die Nationalität der Eltern
2006-09-01 00:06:45
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answer #9
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answered by Anonymous
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ja, muss deutscher sein. Wenn sie hochschwanger war haetten die aber kein visum kriegen sollen.
2006-09-01 00:02:35
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answer #10
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answered by karl a 1
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