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2006-08-31 06:02:04 · 10 antworten · gefragt von ................................ 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

10 antworten

Ja, das stimmt.
Nur gibt es eine verfahrensrechtliche Besonderheit, siehe StGB
§ 194 Abs. 3.
Bei einer Beamtenbeleidigung kann auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen:

@ angel
Leider sehe ich bei Deinem Link nichts.
"Beamtenbeleidigung," was macht denn das Komma im Link.
Noch ein Tip für Dich speziell
Dumme Fragen gibt es nicht. Nur dumme Antworten.
Wie heisst der schöne Spruch..
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen...

2006-08-31 17:20:49 · answer #1 · answered by sysad-peggy 4 · 2 0

Das stimmt. Einen Beamten zu beleidigen ist eine normale Beleidigung nach § 185 StGB. Ansonsten wäre der Beamte ja besser gestellt als "normale" Bürger.

2006-08-31 13:08:26 · answer #2 · answered by taadma 5 · 3 0

Ein Wort zu taadma: eigentlich hast Du Recht. Aber irgendwie scheinen die Beamten doch bessere Menschen zu sein als ein Normalo. Bei unserem Finanzamt hat ein Finanzbeamter 196.000 € unterschlagen. Er sitzt in U-Haft und hat ein volles Geständnis abgelegt. Bis zur endgültigen Verurteilung allerdings erhält er noch seine vollen Bezüge (hat das ein Angestellter oder Arbeiter in der freien Wirtschaft auch ? Nein, der bekommt sofort die fristlose Kündigung...!!!!!) Und wenn er dann rechtskräftig verurteilt ist, der Beamte, dann bekommt er auch keine Bezüge mehr und keine Pensionsberechtigung. Aber der Herr Direktor unseres FAs sagt, dass er dann auf niedrigem Niveau nachversichert (Rente) wird, damit er wenigstens eine Grundabsicherung dann hat im Alter, der Gute...! Dieser Beamte ist 46 Jahre alt.... Ich könnte kotzen, wenn ich solche Sachen lese. Ein kleiner Angestellter oder Arbeiter ist für sein Leben ruiniert, wenn er derart kriminell wird, aber der Herr Beamte.....
igittigeier......

2006-08-31 19:10:18 · answer #3 · answered by Tawanader 1 · 2 0

Stimmt, jedoch gilt eine Aussage eines Beamten als vertrauenswuerdiger und auch die Richter sind eher geneigt eben jenem zu vertrauen.

2006-08-31 13:48:55 · answer #4 · answered by Nic H 3 · 2 0

Es ist keine wirkliche Straftat,wie die anderen schon gesagt haben.Aber eine Beleidigung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bestraft werden.Dabei ist es eigentlich egal,ob es sich um einen Beamten handelt oder nicht-nur sind das meist die einzigen,die wirklich eine Strafe fordern.

2006-08-31 13:38:37 · answer #5 · answered by FallenAngel 5 · 2 0

Beamtenbeleidigung gibt es nicht, sowie auch viele andere
solche "Gesetze" nur Legenden sind und nicht im Gesetzesbuch
stehen.
So auch der Spruch Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.
Das stimmt auch nicht, nur heist es nicht, das es auch einen
davor schütz, den Schaden nicht bezahlen zu müssen.
Man kann halt nur nicht bestraft werden. Doch zahlen muss
man schon, wenn ein Schaden dabei entstanden ist.

2006-08-31 17:16:47 · answer #6 · answered by ? 2 · 1 0

Das stimmt.

Hab sogar letzt gelesen, dass das Wort "Bulle" keine Beleidigung mehr darstellt, da sich dieses Wort so in den Sprachgebraucht eingeschliffen hat, dass es nicht mehr als Beleidigung gilt.

2006-08-31 13:32:19 · answer #7 · answered by Puh 6 · 1 0

Diesen Straftatbestand gibt es nicht, es fällt unter die Bestimmungen des StGB bzgl. Beleidigung.

Da Beamte aber zur "Hochintelligenz" zählen, ist die Beleidigung solcher Personen besonders frevelhaft und wird doppelt bis dreifach bestraft!

2006-08-31 14:23:26 · answer #8 · answered by Vonge 3 · 0 0

Schau nach bei http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung, da steht's ganz genau.

Und nochmal ein Tip für alle: Erst mal bei Wiki nachschauen und dann erst dumme Fragen stellen.

2006-08-31 18:19:55 · answer #9 · answered by angel 5 · 1 3

weiss ich das ?aber http://www.gazelle.de ist in schwierigkeiten ,das weis ich

2006-08-31 13:12:04 · answer #10 · answered by ernstlamech 1 · 0 2

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