Hallo, ohhh....also bin inkognito hier: Du musst Dich mit der Postbank sofort in Verbindung setzten. Wenn Dein Konto gepfändet ist, überwacht die Bank das drei Monate und wird Dir das Konto kündigen. Mit dem Eintrag in der Schufa, wirst Du kein neues Konto bekommen - auch nicht bei ner anderen Bank. Vorsichtig sein. Setzte Dich mit dem Gläubiger (das ist der der von Dir Geld bekommt) auseinander, das muss schnell gehen. Biete ihm eine Rate an und zahle sie reglemäßig. Weise vielleicht nach das es Dir nicht gut geht vom Einkommen her, dann sind die auch mit ner kleinen Rate einverstanden. Da die Kontopfändung dann ruht und wieder in Kraft tritt wenn Du nicht zahlst, solltest Du die Rate pünktlich zahlen. Wenn nicht, dann wird wohl keine Einigung mehr möglich sein, weil gemeint wird, dass Du die Leute hinhälst.
2006-08-30 03:57:59
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answer #1
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answered by gberkelenz 5
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Ja sicher!
Jede Bank hat das Recht sich die Kunden auszusuchen!
Du hast ja auch das Recht, Deine Bank zu wechseln.
Grundlage ist die Vertragsfreiheit, die jeder hat!
2006-08-31 10:36:05
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answer #2
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answered by Michael K. 7
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Ja sie können machen was sie wollen ob Post oder Bank.Höre ich immer wieder von Bekannte :-((
2006-09-02 14:14:56
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answer #3
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answered by Anonymous
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Die Postbank würde sich auf dünnes Eis begeben, wenn Sie das Konto mit Hinweis auf die Kontopfändung kündigen. Allerdings wird die Kündigung in der Regel auf die AGB und das Recht zur Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen, und dagegen ist man machtlos.
Als Tipp: Die Sparkassen sind verpflichtet auch bei negativer Schufa oder bestehenden Kontopfändungen ein Konto zu eröffnen. Einzige Einschränkung: Wenn Du bereits andere Konten hättest, wäre die Sparkasse von dieser Pflicht entbunden.
2006-08-30 18:25:59
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answer #4
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answered by Sebastian W 3
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klar sie müssen Dich nicht nehmen. Aber wenn Du dort anrufst u. mit denen sprichst bin ich mir ziemlich sicher das es sich abwenden läßt.
2006-08-30 13:16:17
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answer #5
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answered by denise78de 3
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alles ist kündbar
2006-08-30 12:51:48
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answer #6
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answered by emulbat 1
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Wenn es in den AGB`s geregelt ist.
2006-08-30 10:43:02
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answer #7
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answered by Carib 4
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Wenn aus den AGBs der Postbank eindeutig hervorgeht, das eine Pfändung nicht geduldet wird, dann ist die Kündigung rechtens.
2006-08-30 10:37:09
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answer #8
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answered by Anonymous
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Glaube nicht!
Darf eine Kontopfändung bei einem Guthabenkonto durchgeführt werden? Am besten nachfragen!
2006-08-30 10:34:43
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answer #9
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answered by Ralf P 2
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nein
2006-08-30 13:17:18
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answer #10
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answered by jennifer_melina 2
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