Ich habe das so verstanden:
1. Arbeitsbeginn 01.01. Jahr 1
2. Probezeit 01.01.-30.06. Jahr 1
3. angeblicher Urlaubsanspruch für 01.01.-31.12. Jahr 1 nur 10 (Arbeits-) Tage
A Das Bundesurlaubsgesetz spricht jedem Erwachsenen 24 Werktage im Jahr (bei 6-Tage-Woche) zu. Das sind 20 Arbeitstage im Jahr (bei 5-Tage-Woche)
B In vielen Tarifverträgen sind bis zu 30 Arbeitstagen im Jahr als Urlaubsanspruch verankert. Tarifverträge gelten aber nur dann, wenn beide (AG und AN) tarifgebunden sind (AN = Gewerkschaftsmitglied).
C Der Urlaub im Jahr des Eintritts und des Austritts aus dem Unternehmen des AG ermittelt sich zeitanteilig. z.B.
bei Anstellung 01.01.-31.05. Jahr 01
20 Arbeitstage / 12 Monate * 5 Monate = 8,33 Tage (abrunden)
bei Anstellung 01.01.-31.07. Jahr 01
20 Arbeitstage / 12 Monate * 7 Monate = 11,67 Tage (aufrunden)
Die vereinbarte Probezeit hat keinen Einfluss auf die "Menge" der Urlaubstage, höchstens auf den Zeitpunkt, wann der Urlaub genommen werden kann.
bei Anstellung 01.01.-31.12. Jahr 01
(Beantwortung der ursprünglichen Frage):
20 Arbeitstage/ 12 Monate * 12 Monate = 20 Arbeitstage Urlaub
2006-08-30 09:10:06
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answer #1
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answered by Advicer 3
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Hallo,
wenn deine Arbeit jetzt begonnen hat und du unter 40 bist, dann ist es rechtens. Denn 26 Tage stehen Dir im öffentlichen Dienst zu, beginnst Du jetzt erst, dann sind es auf das Jahr 2006 gerechent nur noch 10 Tage. Ich weiß es deshalb, weil ich auch gerade die Ausbildungsverträge meiner Azubis gemacht habe. Du kannst aber auch gerne mit deiner MAV darüber sprechen, die könnte dir da weiter helfen, auch wenn Du noch nicht begonnen hast, die müssen über deinen Arbeitsvertrag bzw. einstellung zustimmen. Stimmt da was nicht, hängen die sich da auch rein. Ich wünsche Dir viel Glück!!!
2006-08-30 00:54:16
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answer #2
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answered by Susanne 6
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Nein. In der Probezeit darf man meistens keinen Urlaub nehmen, der Anspruch baut sich jedoch auf.
2006-08-30 00:53:58
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answer #3
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answered by Tigerente 3
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hi Kaib, mit deiner Frage bist beim Deutschen Gewerkschaftsbund sicher an der richtigen stelle. Mach dich dort schlau.....
gruß
erhard
2006-08-30 07:02:57
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answer #4
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answered by Erhard D 1
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ja
2006-08-30 06:19:35
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answer #5
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answered by Nick 5
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Wenn für deine Firma kein Tarifvertrag gilt, stehen dir laut Bundesurlaubsgesetz im ganzen Jahr 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche) zu. Ergibt also für 6 Monate 10 Tage. Die meisten Firmen sehen es nicht gerne, wenn in der Probezeit Urlaub genommen wird.
2006-08-30 01:08:58
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answer #6
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answered by Emily vom schwarzen Hügel 3
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Nein auch während der Probezeit hat man einen Urlaubsanspruch.Es ist jedoch erschieden meist sind es pro Monat 2,5 Tage
2006-08-30 01:06:04
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answer #7
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answered by susi 4
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Das ist nicht rechtens, auch in der Probezeit baut sich der Urlaubsaspruch auf.
2006-08-30 01:04:00
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answer #8
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answered by ingrid f 4
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gesetzlicher Urlaubsanspruch sind immer noch 24 Werktage im Jahr. Der Anspruch auf Urlaub entsteht mit Beginn der Beschäftigung (je Monat 2 Tage). Der Anspruch auf die Inanspruchnahme von zusammenhängendem Erholungsurlaub besteht erst nach 6 monatiger Beschäftigung und dies ist alles unabhängig von einer Probezeit.
2006-08-30 01:03:59
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answer #9
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answered by herbertselse 3
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Gesetzlich sind 20 Tage (Arbeitstage) vorgeschrieben. Während der Probezeit erhält man 1,56 Tage/Monat (werden aufgerundet auf 2)
2006-08-30 01:02:38
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answer #10
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answered by kiwji 1
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