Es gibt keine Gesetze, welche speziell die Katzenhaltung betreffen oder das Nachbarschaftsverhältnis bis ins Detail regeln.
Grundsätzlich kann der Eigentümer eines Grundstücks nach § 903ff, insbes. § 1004 BGB Störungen abwehren. Bei Tieren ist allerdings die Besonderheit gegeben, dass deren Verhalten ja nicht immer kontrollierbar ist, so dass Eurer Nachbar ein gelegenliches Betreten seines Grundstücks durch die Katze wohl dulden muss. Anders sieht dies aus, wenn sie übermäßig sind, sich z.B. ständig sehr viele Tiere auf dem Grundstück aufhalten.
Für Schäden, die Deine Katze (n) dabei anrichtet (n), wirst Du aber haften müssen.
2006-08-29 23:41:11
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answer #1
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answered by Lilly_Fee 2
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hi, ich bin zwar kein rechtsanwalt un darf auch keine rechtsauskunft geben, aber mit sicherheit findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB zur Tierhaltung in Wohnungen bestimmungen, die dir eventuell weiterhelfen. Aber, du kannst beruhigt sein, Katzen dürfen über das Nachbarschaftsgebiet ungestraft laufen. Eventuell hilft dir auch der Tierschutzbund.
Gruß
erhard
2006-08-30 06:59:54
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answer #2
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answered by Erhard D 1
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Der Tierschutzverein ist ein guter Tipp, sonst gibt es noch das Nachbarrecht in den jeweiligen Ländern, in dem viele Dinge konkret beschrieben sind, z. B. Bepflanzungen, Emmissionen, Gefahrenabwehr, Grenzabstände bei Nachbarn u.s.w. (in Niedersachsen: NachbRG, Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz)
Ob eine Katze für Deinen Nachbarn im juristischen und tatsächlichen Sinn eine Gefahr darstellt bezweifle ich. Ich empfehle eine kostenlose Rechtsberatung bei einem Anwalt. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
2006-08-29 23:53:14
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answer #3
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answered by Anonymous
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Es gab mal ein Gerichturteil, das hat entschieden obwohl im Mietvertag keine Haustiere gestattet waren, dass eine Katze grundsätzlich erlaubt sei, weil sie in ihrer Eigenart nicht als störend empfunden werden kann!
Bei mehr als 2 Katzen sieht das aber anders aus.
2006-08-29 23:44:03
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answer #4
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answered by andras_8 6
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Am besten fragen sie mal beim Ordnungsamt nach oder beim Tierarzt bzw. Tierheim oder Zoo-Handlung.....
Gruß Danilo
2006-08-29 23:38:58
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answer #5
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answered by Dani 1
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Notfalls würde ich beim Tierschutzverein anrufen, die sollten dir ganz gut antworten können!
2006-08-29 23:26:30
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answer #6
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answered by Anne 7
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Ich halte selbe Katzen.
Also man sollte als Halter vermeiden, dass die eigene Katze auf das Grundstück des Nachbarn läuft. Und wenn Du Deine Katze liebst, solltest Du Dich darum kümmern, bevor die Katzen "wortwörtlich" im Sack des Nachbarn landet!!!
Gesetze gibt es reichlich, einfach mal googlen
Gruß
Sternfahrer
2006-08-29 23:22:42
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answer #7
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answered by sternfahrer2000 7
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