du hast also mal ne woche auf probe gearbeitet.
ch kenne da niemanden, der dafür ne zahlung verspricht, auch nicht mündlich. falls das aber zugesagt wurde, muss es auch geleistet werden. wenn du aber dafür keine zeugen hast, die bereit sind, deine behauptung zu bestätigen, hast du schlechte karten. dann solltest du das geld vergessen.
2006-08-29 10:12:53
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answer #1
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answered by KristBaum 5
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lass dich von den 40 Stunden nicht beeindrucken! Das ist eine ganze Woche die du gearbeitet hast. Stell dir vor, es würde sich hier um ein halbes Jahr handeln. Würdest du die Frage dann auch stellen? Ich denke nicht. Grundsätzlich ist es so, dass du einem Arbeitgeber keine Leistung schuldest, sondern Anwesenheit. Wenn du also dort 40 Stunden anwesend warst, und der Arbeitgeber sich aus irgendwelchen Gründen entschieden hat, dass das Arbeitsverhältnis nicht weitergeführt werden kann, muss er dich für die 40 Stunden bezahlen. Die mündliche Vereinbarung ist gültig. Der Arbeitsvertrag ist geschlossen, wenn der Unternehmer sagt, dass er dich will und du dort hingehst. Kein Gericht dieser Welt wird deinem Arbeitgeber glauben wenn er sagt, du würdest eine Woche ohne Lohn freiwillig arbeiten. Diese Argumentation läuft ins Leere. Ich denke, du musst diesen Sachverhalt nicht beweisen. Schließlich geht man die Arbeit wegen Geld und nicht, weil das Fernsehprogramm vormittags beschissen ist.
2006-08-29 10:04:49
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answer #2
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answered by ich bin neugierig 4
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Im Prinzip natürlich schon.
Aber wenn Du es mündlich vereinbart hast und es keine Zeugen für die Absprache gibt, hast Du vermutlich schlechte Karten.
Versuchen kannst Du es, wirst aber vermutlich Gelächter ernten.
2006-08-29 09:46:03
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answer #3
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answered by Schubidu 7
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Auch während einer Probezeit wird eine Leistung erbracht und diese ist mit einem Gehalt zu bezahlen. Dieses Gehalt kann zwar unter dem einer späteren Festeinstellung liegen, jedoch nicht völlig versagt werden. Erfolgt eine Kündigung nach einem Tag, also z.B. 8 Stunden, so sind diese 8 Stunden zu bezahlen.
Die Höhe des Gehalts sollte natürlich vorher schriftlich fixiert werden. Interessant ist hier auch der Aspekt der Versicherung und Sozialabgaben. Wenn er das regelmäßig macht, sehen das die Behörden und Kassen sicher nicht gerne.
Eine Ausnahme ist das Praktikum. Dieses wird in der Regel ohne Bezahlung erbracht. Dafür steht dort aber auch nicht die Arbeitsleistung sondern des Lehren im Vordergrund (sieht in der Praxis leider etwas anders aus).
Fraglich ist, ob es sich rechnet dem hinterherzulaufen. Wegen 300-400 Euro sich in die Sache reinzuknieen kann letzten Endes mehr kosten, als sich gleich auf etwas neues zu konzentrieren. Vielleicht nochmals sachlich und nüchtern auf den Arbeitgefber zugehen und eine angemessene Gehaltszahlung fordern. Wenn er darauf nicht reagiert kannst Du ja mal bei der AA nachfragen. Das kostet wenigstens nichts.
2006-08-30 11:38:06
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answer #4
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answered by Sebastian W 3
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Oh oh, die unterschiedlichsten Aussagen. Mein Tipp:
Gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und lasse Dich dort beraten, wie Deine Chancen stehen. Die Beratungskosten sind nicht so immens hoch und wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, sollte die das nach Ansprache auch übernehmen, wenn Dein RA Dir gute Chancen einräumt, Dein Geld zu erhalten.
Mündlich geschlossene Verträge gelten genauso wie schriftliche. Ich hatte bei meinen letzten beiden Arbeitsstellen auch keinen schriftlichen Vertrag. Sobald man hingeht und seine Leistung erbringt, ist der AG in der Pflicht, Dir auch Deine Leistungen zu bezahlen - natürlich nach den vorher (auch mündlich) ausgehandelten Bedingungen.
Die Beweispflicht ist natürlich wieder eine andere. Da ist etwas Schriftliches immer besser.
2006-08-29 22:27:37
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answer #5
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answered by Anonymous
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Also, so wie du das schilderst hat der Arbeitgeber die mündliche Absprache ja eingehalten, und somit hast du keinerlei Ansprüche. Du kannst froh sein, das Du für die Probewoche überhaupt Geld bekommen hast. Heutzutage werden nämlich gerne Probetage oder Praktiken angeboten, um Geld zu sparen. Die Arbeitsmarktsituation wird da ganz schön ausgenutzt. Also ärger dich nicht und sieh nach vorn.
2006-08-29 21:28:55
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answer #6
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answered by Bianca 1
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Ich hatte vorgestern eine ähnliche Frage drinnen.
Kannst dir die Antworten bei mir auch ansehen.
Ich glaube schon das sie es bezahlen müssen
2006-08-29 10:11:07
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answer #7
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answered by botinius 4
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Ich denke auch,das das eine Absprache ist und das weißt du wohl am besten. Wichtig ist,das du es nachweisen kannst.
2006-08-29 09:59:13
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answer #8
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answered by puzzlemaster 2
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Es hängt ganz davon ab, was du mit deinem Arbeitgeber vor Beginn der Probezeit vereinbart hast und natürlich, ob das ganze schriftlich fixiert worden ist oder nicht. Dieser Vertrag ist dann bindend für beide Seiten. Wenn keine Bezahlung vereinbart worden ist, das heißt, wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen worden ist und du es akzeptiert hast, gibt es kein Geld. Wenn dazu nichts vereinbart worden ist, hättest du für die Woche zumindest Anspruch auf den Tariflohn in deinem Gewerbe.
Erkundige dich am besten mal bei einer Gewerkschaft oder vielleicht auch bei einer Rechtsberatung in deinem Ort oder deiner Stadt. Das ganze fällt unter Arbeitsrecht und ist eventuell auch im BGB nachzulesen.
2006-08-29 09:51:27
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answer #9
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answered by Paiwan 6
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nein das ist wie ein probearbeitstag zu bewerten und da gibt es keine bezahlung.
bei einer mündlichen vereinbarung schon mal ********,was zu beweisen ist.
2006-08-29 09:44:14
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answer #10
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answered by mw69 1
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