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Symptomatische versus idiopathische Anfälle im Rahmen einer HIrnschädigung!
Falls jmd Unterlagen hat; selbst bescheid weiß oder eine gute Infoseite kennt sagt bescheid

2006-08-29 00:43:12 · 3 antworten · gefragt von cute 1 in Gesundheit Krankheiten & Beschwerden Sonstiges - Krankheiten

3 antworten

Hallo,
also, bei einer symptomatischen Epilepsie geht man davon aus, das ein Ereignis voraus gegangen ist was diese Anfälle auslöst.
Z.b. ein Schlaganfall, eine Blutung im Gehirn oder eine schwere Kopfverletzung.
Bei einer idiopathischen( d.h es gibt keine erkennbare Ursache) handelt es sich meist um angeborene Epilepsien oder nur einmalig auftretende Anfälle wo man halt keine Ursache für ihre Entstehung fest legen kann.

2006-08-29 09:15:58 · answer #1 · answered by Leopold 3 · 1 0

Hier gibts was zum lesen:
http://www.swissepi.ch/web/swe.nsf/0/EF11E7B87CC9A805C12569CD00567B99?OpenDocument

2006-08-29 08:11:58 · answer #2 · answered by lacy48_12 7 · 0 0

Medikamentöse Erstbehandlung (Monotherapie)

Aus der Gruppe der sog. neueren Antiepileptika stehen zur Monotherapie bzw. Erstbehandlung inzwischen Gabapentin, Lamotrigin, Oxcarbazepin und Topiramat zur Verfügung (). Lamotrigin und Topiramat können auch zur Behandlung generalisierter Epilepsien empfohlen werden (). Die neueren Antiepileptika sind zur Behandlung fokaler Epilepsien mindestens gleich wirksam wie die klassischen Wirkstoffe Carbamazepin, Valproinsäure, Phenytoin und Phenobarbital bei vermutlich besserer Verträglichkeit und damit besserer Effektivität (), jedoch geringerer Erfahrung und Arzneimittelsicherheit. Daher sollten nach individueller Abwägung bezüglich Epilepsiesyndrom und spezifischem Nebenwirkungsprofil bei manchen Patienten zur Ersteinstellung durchaus neuere Antiepileptika eingesetzt werden.
Behandlung pharmakoresistenter Epilepsien

Als neuestes Antiepileptikum wurde Pregabalin zur Kombinationstherapie fokaler Epilepsien zugelassen ().

Bei therapierefraktären Epilepsien kann mit dem Ziel einer geringen Anfallsfrequenz eine alternative Monotherapie statt einer (weiteren) Polytherapie erwogen werden ().

Bei therapierefraktären fokalen Epilepsien bleibt die Epilepsiechirurgie nach sorgfältiger Indikationsstellung die Therapie der Wahl für die hierzu geeigneten Patienten ().
Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick

Bei der Ersteinstellung einer Epilepsie ist der antiepileptische Wirkstoff aus den Gruppen der klassischen oder neueren Antiepileptika individuell nach zu erwartender Wirksamkeit, speziellem Nebenwirkungsprofil sowie zu erwartenden – erwünschten oder unerwünschten – Interaktionen mit Begleitmedikamenten und Gesundheitsrisiken (z. B. Osteoporose) auszuwählen. Für fokale Epilepsien kommen Carbamazepin, Gabapentin, Lamotrigin, Oxcarbazepin, Phenobarbital, Phenytoin, Topiramat und Valproinsäure in Frage, für generalisierte Epilepsien insbesondere Valproinsäure, aber auch Lamotrigin, Phenobarbital und Topiramat sowie Ethosuximid zur Behandlung von Absenzen (A).

Bei erfolgloser Erstbehandlung kann eine alternative Monotherapie oder – wahrscheinlich gleichwertig – eine Kombinationstherapie angestrebt werden. Die Wirkstoffauswahl erfolgt wiederum individuell unter zusätzlicher Berücksichtigung der mutmaßlichen Interaktionen zwischen den Wirkstoffen. Zur Kombinationstherapie sind zusätzlich zu den o.g. Wirkstoffen zu erwägen: Levetiracetam, Pregabalin, Tiagabin, in fernerer Wahl Benzodiazepine (B).

Bei fokalen Epilepsien mit nachgewiesener Pharmakoresistenz (mindestens zwei konsequente, aber nicht erfolgreiche medikamentöse Therapien) sollte eine prächirurgische Abklärung mit der Frage einer operativen Therapieoption möglichst frühzeitig erfolgen, da der epilepsiechirurgische Eingriff bei gegebener Indikation die Therapie der Wahl darstellt (A).
Definition

Epilepsie ist ein chronischer Zustand des Gehirns, der charakterisiert ist durch eine abnorm erhöhte Neigung, epileptische Anfälle hervorzubringen. Die Diagnose einer Epilepsie erfordert das Auftreten mindestens eines epileptischen Anfalls, bei unzureichenden Hinweisen auf das Vorliegen des chronisch zu Anfällen disponierenden Zustandes ist das Auftreten mehrerer Anfälle zur Diagnosestellung erforderlich (Fisher et al. 2005). Epileptische Anfälle sind plötzlich auftretende Verhaltens- und/oder Befindensstörungen mit dem zerebralen elektrophysiologischen Korrelat abnormer exzessiver oder synchroner Entladungen ausreichend großer Neuronengruppen. Diese elektrophysiologischen Veränderungen sind bei den meisten Anfällen auch im Oberflächen-EEG nachweisbar. Da Anfälle aber nur sehr selten und meist zufällig während EEG-Untersuchungen auftreten, wird die Diagnose epileptischer Anfälle in der Regel hauptsächlich auf der Grundlage der Anfallsanamnese gestellt. Typische iktale hirnelektrische Muster ohne begleitende klinische Symptomatik können wie der Nachweis interiktaler epilepsietypischer Potenziale allgemein die Diagnose des Epilepsiesyndroms erleichtern und speziell in Entscheidungsfindungsprozessen der prächirurgischen Epilepsiediagnostik relevant werden. Zielgröße der antikonvulsiven Behandlung sind jedoch die obligat klinischen epileptischen Anfälle (im Folgenden nur noch als „epileptische Anfälle“ bezeichnet).

Die Diagnose „Epilepsie“ ergibt sich nach dem Auftreten mehrerer epileptischer Anfälle oder nach dem Auftreten eines epileptischen Anfalls bei gleichzeitigem Nachweis einer erhöhten Neigung, epileptische Anfälle hervorzubringen (s.o.). Dabei ist v.a. an Erstanfälle mit hohem Wiederholungsrisiko zu denken, beispielsweise generalisiert tonisch-klonische Anfälle mit bilateral synchronen spike-waves im EEG oder an fokale Anfälle bei entsprechender MR-tomographisch nachweisbarer kortikaler Läsion. Hier kann in Zusammenschau mit den interiktalen EEG-Befunden und der Anamnese u. U. schon nach dem ersten Anfall die Diagnose „Epilepsie“ gestellt werden. Demgegenüber erlaubt das Auftreten einzelner, auch wiederholter epileptischer Anfälle mit akuter symptomatischer Verursachung bzw. Auslösung durch identifizierbare unspezifische anfallfördernde Bedingungen, wie z. B. Schlafentzug, nicht die Diagnose einer Epilepsie. Solche sog. Gelegenheitsanfälle sind nicht Gegenstand dieser Leitlinie (siehe Leitlinie „Erstmaliger epileptischer Anfall“).
Ätiologie und Klassifikation

Ätiologisch sind symptomatische (Epilepsie als Ausdruck einer identifizierbaren strukturellen Grunderkrankung), kryptogene (mutmaßlich symptomatische Epilepsie ohne Nachweis der Grunderkrankung) und idiopathische (Epilepsie aus vermuteter oder nachgewiesener genetischer Disposition) Epilepsien zu unterscheiden. Mit Verbesserung der Diagnostik durch die bildgebenden Verfahren, vor allem die Magnetresonanztomographie (MRT), werden vormals kryptogene Epilepsien zunehmend als symptomatische erkannt. Häufige Ursachen symptomatischer Epilepsien sind kortikale Entwicklungsstörungen, Tumoren, Enzephalitiden, Schädel-Hirn-Traumata, zerebrovaskuläre Prozesse, metabolische Erkrankungen, perinatale Schäden, immunologische Erkrankungen, seltener sind Vaskulitiden sowie Intoxikationen.

Gängige Klassifikationen in der Epileptologie beziehen sich auf Anfallstypen oder Epilepsiesyndrome; therapeutisch relevant ist neben der Berücksichtigung der Ätiologie (idiopathisch vs. symptomatisch/kryptogen) v. a. die Anfallklassifikation nach fokalen und generalisierten Anfällen. Epilepsien mit fokal eingeleiteten, sekundär generalisierten Anfällen gehören klassifikatorisch zu den fokalen Epilepsien. In der Therapie bestimmt der Anfallstyp wesentlich die Auswahl der Antikonvulsiva, die Ätiologie der Epilepsie die Behandlungsprognose (s. u.).

Fokale idiopathische Epilepsien und symptomatische generalisierte Epilepsien sind im Erwachsenenalter selten, so dass im Folgenden der Schwerpunkt bei den symptomatisch/kryptogenen fokalen Epilepsien sowie den idiopathischen Epilepsien mit generalisierten Anfällen liegen wird. Bestimmte epileptische Syndrome wie die progredienten Myoklonusepilepsien und vor allem manche Epilepsien des Kindesalters sind wegen ihrer Besonderheiten einzeln zu betrachten und können in dieser Leitlinie nicht abgehandelt werden.
Ziele und Anwendungsbereich
Definition der Ziele der Leitlinie

Ziel dieser Leitlinie ist eine Optimierung der Behandlung der verschiedenen Formen der Epilepsie im Erwachsenenalter. Die Leitlinie ist evidenzbasiert und stellt eine Fortentwicklung der entsprechenden Leitlinie der DGN von 2002 dar.
Definition des Anwendungsbereiches (Zielgruppe)

Diese Leitlinie wendet sich an Ärzte aller Fachrichtungen, die in unterschiedlichsten klinischen Kontexten mit der Behandlung von Patienten mit Epilepsie befasst sind.
Therapie

(Zur Akutbehandlung siehe Leitlinien „Erstmaliger epileptischer Anfall“ und „Status epilepticus“.)
Indikation zur Behandlung

Ist die Diagnose einer Epilepsie gestellt, wird dem Patienten eine antikonvulsive Therapie zur Vermeidung weiterer Anfälle angeboten. Dabei sollte, sofern möglich, auch die Ursache der Epilepsie behandelt werden.

Bei chronischer symptomatischer Epilepsie ist zudem die Behandlung der Grunderkrankung anzustreben.

Eine Therapie wird in der Regel erst nach dem zweiten oder gar dritten epileptischen Anfall initiiert werden, wenn Hinweise auf das Vorliegen eines chronischen epileptischen Zustands fehlen. Allerdings ist eine medikamentöse Behandlung schon nach dem ersten Anfall, insbesondere bei folgenden Bedingungen, in Betracht zu ziehen:

Hinweise auf eine idiopathische Epilepsie (EEG-Befund, genetische Belastung, Auftreten der Anfälle in den ersten zwei Stunden nach dem Aufwachen [Aufwach-Grand-mal]).

Erster Anfall bei identifizierter, mutmaßlich epileptogener zerebraler Läsion (Zustand nach SHT, Zustand nach Enzephalitis, Hirntumor, Gefäßmalformation).

Anfall bei fokalen epilepsietypischen Potenzialen im interiktalen EEG und Behandlungswunsch seitens des Patienten, u. a. wegen erheblicher sozialer Konsequenzen bei weiteren Anfällen (private Kraftfahreignung, besondere Arbeitsplatzsituation, öffentliche Tätigkeiten etc.).

Erster Anfall im höheren Lebensalter (ab 65–70 Jahren) wegen allgemein höherer Systemvulnerabilität (z. B. Knochenfragilität bei Stürzen), hoher Rezidivquoten und der Problematik postiktaler Verwirrtheit bei oft alleine lebenden Patienten.

Eine Behandlung kann hingegen auch dann nicht zwingend indiziert sein, wenn sehr selten Anfälle auftreten (seltener als ein- bis zweimal pro Jahr = Oligoepilepsie), oder wenn die Anfälle wenig belastend sind (einfach-fokale Anfälle, ausschließlich nächtliche Anfälle), oder wenn eine Behandlung wenig Compliance erwarten lässt oder vom Patienten nicht gewünscht wird.

2006-08-29 12:10:08 · answer #3 · answered by delphin 3 · 0 1

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