Das stimmt, die Möglichkeiten der Absetzbarkeit in allen Bereichen wird immer mehr beschnitten! Zudem kommen noch richtige Hinterhältigkeiten hinzu. Die effektive Steuerlast hat sich bei mir in den letzten Jahren verdoppelt bin verdreifacht und das nicht wegen der Einnahmen...
2006-08-25 04:50:27
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answer #1
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answered by Michael K. 7
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herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis.Hat aber lange bei dir gedauert,bis du das erkannt und entdeckt hast
2006-08-25 17:51:48
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answer #2
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answered by Little Moonchild 5
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Das ist wohl nicht so ganz richtig. Man darf nicht Ãpfel und Birnen miteinander vergleichen. Zunächst ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber mir der Dezember-Lohnabrechnung bereits einen internen "Lohnsteuer-Jahresausgleich" durchgeführt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, in anderen Fällen kann er dies freiwillig - für den Arbeitnehmer - tun. In anderen Fällen (bspw. bei Wechsel der Steuerklasse im laufenden Jahr) darf ein interner Ausgleich nicht vorgenommen werden.
Wenn im Jahr 1 keine interner Jahresausgleich durch den Arbeitgeber vorgenommen wurde (oder werden konnte), gibts eine entsprechende Erstattung vom Finanzamt. Wurde im Jahr 2 ein Ausgleich durch den Arbeitgeber vorgenommen, aus dem sich eine niedrigere Lohnsteuer im Dezember ergab, kann dieser Betrag nicht nochmals vom Finanzamt erstattet werden.
Einen aussagekräftigen Vergleich kann man nur dann machen, wenn nur Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmer) vorliegen. Man ermittelt den Prozentsatz von veranlagter Einkommensteuer zum Bruttoarbeitslohn. War der Bruttoarbeitslohn gleich, können sich über die Jahre Minderungen des Prozentsatzes ergeben (der Tarif wurde geringfügig gesenkt). Bei gestiegenem Bruttoarbeitslohn können sich leichte Erhöhungen ergeben, da der Einkommensteuertarif progressiv (bis z.Zt. 42%) ist. Bei dieser Methode wird auch ein ggf. verändertes Lohnsteuer-Abzugsverhalten des Arbeitgebers berücksichtigt. Wenn in einem Jahr erhebliche Werbungskosten (Fortbildungskosten etc.) angefallen sind, werden diese - soweit sie € 920 p.a. übersteigen, erst bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Dann würde sich auch bei gleichem Arbeitslohn der %-Satz senken.
Viel Spass beim recherchieren
Advicer
ps: der Wechsel des Steuerberaters muss nicht ursächlich zu einer höheren Erstattung führen, wenn sich bspw. die Verhältnisse geändert haben.
2006-08-25 15:00:58
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answer #3
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answered by Advicer 3
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Freilich, warum ist Schumi Schweizer geworden. Die Steuern wachsen, z.B. die Gesundheitsreform stolpert total, das Schulreform (G8) noch mehr. Was bleibt übrig.
2006-08-25 12:45:23
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answer #4
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answered by Leony 7
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..jupp
..ich muss neuerdings sogar noch Geld bringen
..wenn ich den Steuerberater bezahlt hab *lol
2006-08-25 11:53:54
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answer #5
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answered by Souli 3
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ja..ja.. das Finanzamt...ein Buch mit 7 Siegeln....---> ich habe meinen Steuerberater gewechselt und bin damit gut gefahren!!! Aber das wird sich ab 2007 ja auch ändern :(( leider!!
2006-08-25 11:52:30
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answer #6
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answered by Gipsy 3
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Nö, das heisst es nicht; das heisst höchstens, dass Du übers Jahr gleichmäßiger verdient hast (vielleicht kein Weihnachtsgeld mehr und kein Urlaubsgeld??). Und dann passt die abgezogene Lohnsteuer und es kommt weniger Einkommensteuerrückzahlung raus.
Ob Du mehr oder weniger bezahlst, siehst Du nur an 2 Zahlen:
1. zu versteuerndes Einkommen (das wohl von Jahr zu Jahr etwas mehr wird)
und
2. festzusetzende Einkommensteuer (das, was Du nun wirklich für dieses Jahr zu berappen hattest).
Eine hohe Rückzahlung kann nur 2 Gründe haben; entweder hat Dein Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer von Dir einbehalten und abgeführt
oder
Du hattest mehr abzusetzen (Spenden, Werbungskosten, Außergewöhnliche Bel. etc.)
Ein kleine bis minimale Rückzahlung heisst nichts weiter, als dass nichts besonderes zu berücksichtigen war.
2006-08-25 11:52:42
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answer #7
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answered by Anonymous
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Na, da gratuliere ich dir aber herzlich, dass du auch endlich zu der Erkenntnis gelangt bist. :-))
2006-08-25 11:46:24
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answer #8
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answered by Anonymous
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