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1 strasse liegt dazwischen.

2006-08-21 05:44:57 · 17 antworten · gefragt von pipomann 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

es soll eine gluehbirne daran aufgehaengt werden incl. stromkabel oder strom direkt auf den draht und noch einen zweiten.

2006-08-21 06:21:06 · update #1

17 antworten

Ich würde mich auf jeden Fall vorher beim Städtischen Bauamt erkundigen. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, das Du dafür eine Genehmigung brauchen wirst, da Du öffentliches Gelände damit überscheitest. Was ja z.B. bei Schwertransporten zu Problemen führen könnte.

2006-08-21 05:56:04 · answer #1 · answered by Kashba 3 · 5 0

Ich wollte einmal ein 100m langes Netzwerkkabel über die Straße führen, in 6 Metern höhe, und dieses wurde mir nicht genehmigt.

Du solltest auf alle Fälle bei deiner zuständigen Behörde nachfragen und eine Genehmigung einholen.

2006-08-21 12:57:26 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 0

Legal ist es nur, wenn das Seil maximal 199,99 m lang ist. Ein 200m langes Seil wird von der GEZ als abgerollter Tuner erkannt und ist der Gebührenordnung für Rundfunk- und Fernsehen unterworfen und somit beitragspflichtig. Jedoch kann im Nachhinein die Zustimmung für solches Vorhaben erteilt werden, wenn sich beim Einrollen des Seiles mindestens die Hälse von 10 A.g.o.d.e.e. darin stranguliert wiederfinden.......

2006-08-21 13:37:50 · answer #3 · answered by FUTURA 4 · 2 1

Der Raum zwischen den Häusern gehört der Gemeinde. Also somit ist die Gemeinde dafür zuständig.

Ansonsten fände ich es schön, wenn z.B. eine Kletterpflanze zwischen zwei Häusern über einer Straße ihre Blätter wachsen lassen dürfte. Würde dies öfters gemacht werden, hätten wir auch eine besser Luft in den Städten.

2006-08-21 13:19:06 · answer #4 · answered by emir 4 · 1 0

Über eine öffentl. Straße ist das nicht stathaft, ist ja auch nur etwa in 10 m Höhe.
Ausnahmen sind u.U. unter Auflagen möglich- verhandeln mit dem örtl. Ordnungsamt=> schlechte Chancen!

2006-08-21 13:11:21 · answer #5 · answered by Mu6 7 · 1 0

Wenn man alle Gesetzte kennen würde müßte man sie studieren und hätte keine Zeit mehr, sie zu übertreten.
Für die öffentliche Straßenbeleuchtung ist übrigens die Gemeinde zuständig. Vielleicht kannst Du Dir ja den ganzen Aufwand einschließlich der Kosten sparen und ihn Deiner Gemeinde aufdrücken? (ich bin Schwabe)

2006-08-22 19:32:13 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Das setzt immer vorraus das du dir eine Genehmigung holst.

2006-08-22 03:58:03 · answer #7 · answered by frank s 3 · 0 0

Schöne Idee, du brauchst aber eine Baugenehmigung, denn ohne Genehmigung geht in Deutschland nun mal gar nichts...

2006-08-21 18:43:37 · answer #8 · answered by Sandra 3 · 0 0

Hat das was mit "Stromklau" zu tun, z.B. weil die Stromrechnung des 200m Weiterlebenden nicht bezahlt wurde (anders kann ich mir die Frage nicht erklären)? Dann gibt Ärger mit dem örtlichen Stromanbieter.

2006-08-21 16:59:04 · answer #9 · answered by MC 3 · 0 0

Erste Naeherung "Genehmigungspflichtig" sprich "Nicht legal".

Statt den BGB (den ich nicht kenne) zu bemuehen, versuche es mal mit "Intuition":

Wer zahlt, wenn z.B. ein Kind auf der Strasse einen nassen Drachen gegen deine Leitung aufsteigen laesst und es bekommt einen "gewischt" (sprich Stromschlag), oder wenn ein "Ding" zu Schaden kommt (deine Leitung faellt auf einen Tanklastzug, der dann spektakulaer abbbrennt) ?

2006-08-21 15:32:48 · answer #10 · answered by Heinz H 5 · 0 0

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