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Ich meine muss man es melden? Frag für einen Freund .Danke für ehrliche antworten..Und würde es sich lohnen?

2006-08-19 22:32:22 · 8 antworten · gefragt von Daisy 5 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

8 antworten

Als Arbeitslosengeld 1 Empfänger darfst Du 165 Euro dazu verdienen + Werbungskosten ( z.bsp. Fahrkosten oder Arbeitskleidung) , der Rest wird abgezogen.
Die Nebenverdiensbescheinigungen mußt Du Dir beim Arbeitsamt abholen!

2006-08-20 02:11:50 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

er kann einen 400 EUR job annehmen - bis max. 160 EUR, den Rest müsste er abgeben. Oder er arbeitet einfach weniger, dass er somit den Sockelbetrag nicht überschreitet.
Melden musst Du es auf jeden Fall. Denn wenn Du es schwarz machst und erwischt wirst, gibt´s ne saubere Strafe (zu recht)

2006-08-20 05:41:53 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

Bei Arbeitslosengeld darf man 165€ dazu verdienen. Bei Hartz4 nur 100€, alles was darüber liegt wird abgezogen.

2006-08-20 05:38:55 · answer #3 · answered by melno9088 2 · 2 0

bei ALG1 (ALU) 165 €
bei ALG2 (hartz4) 90 € jeweils plus Fahraufwendungen, um zur Arbeit hinzukommen
als Zuverdienstgrenze.
Alles darüber wird angerechnet!

2006-08-20 05:45:39 · answer #4 · answered by Michael K. 7 · 1 0

Hallo,

meldi dich auf jeden Fall beim Amt.

Frage sie, ob und wenn wieviel, besser du fragst mal vorher, wenn auch nur telefonisch, als dass du Kürzungen/Streichungen anschliessend hast oder gar richtige Probleme.

Viel Glück.

Gruss Olli

2006-08-20 05:41:46 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Das ist ja wieder lustich - ist nicht alles richtig, was über mir steht.
Um diese Frage zu beantworten, müsste man erst mal wissen,
ob der "Freund" Alg I oder II ggf. (auch ergänzendes ALGII?) bezieht...
es gelten (wie oben schon erwähnt) gewisse Grenzen
-aber natürlich kann und sollte er den Job annehmen!
Denn je länger er draussen bist (aus dem Arbeitsleben),
desto schwieriger wird es doch für Ihn!

Ausserdem lohnt es sich auf jeden Fall:

Ein bisschen mehr Geld im Portemonnaie,
mehr Erfahrung,
mal andere Menschen sehen
& neuen Gesprächsstoff....
Und vielleicht springt ja ein (Vollzeit-)Job dabei ´raus!

Er sollte sich auf jeden Fall beraten lassen, muss den Job auch angeben (Formulare gibt es beim AMT), wenn er dann aus einer Leistung ´rausfliegt (Z.B. ALG I) kann er ergänzend Hartz IV beziehen.
Ist zwar ziemlich kompliziert, aber ich habs mir auch nicht ausgedacht.

(DANKE PETER! -
Mittlerweile braucht man fast schon ´nen Studium, um durch diese komischen Gesetze durchzusteigen.)

Lasst Euch nicht entmutigen!
Es gibt auch ein Leben nach PETER.

Eigeninitiative ist gefragt!!!

2006-08-21 14:25:16 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Was über 160€ liegt, wird von den Leistungen abgezogen. Der Job sollte in jedem Fall angemeldet werden.
Ob es sich lohnt ist eine Frage der Sichtweise- für jemanden, der darum bemüht ist, einen Wiedereinstieg zu schaffen, lohnt es sich.

2006-08-20 05:48:03 · answer #7 · answered by ~sina~ 4 · 0 0

Ich bin z. Zt. in der gleichen Situation.

Das Arbeitsamt zieht mir vom Arbeitslosengeld alles ab, was über 165 Euro ist. Das stört mich aber n icht weiter, denn diese 165 Euro habe ich ja dann trotzdem jeden Monat mehr. Das ist zwar nicht die Welt, aber ich bin froh, überhaupt wieder Arbeit zu haben.

2006-08-20 05:44:05 · answer #8 · answered by lesehexe 2 · 0 0

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