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Hallo zusammen,
ein Freund von mir ist auf Trekking-Urlaub in Indien und dort von einer Schlange gebissen worden. Er hat zu lange gebraucht, um sinnvoll medizinisch versorgt zu werden. Hat er Anspruch auf Schmerzensgeld ? Und, wenn ja, von wem ? Er hat bleibende Schäden der rechten Hand, er ist noch dort, rief mich an und ich dachte, jemand kann mir/ihm die richtige Antwort geben. Er hat leichtsinnigerweise keine Unfallversicherung für die Reise abgeschlossen.

2006-08-19 07:35:55 · 9 antworten · gefragt von nelson63 1 in Gesundheit Krankheiten & Beschwerden Sonstiges - Krankheiten

9 antworten

Er war auf Trekking-Urlaub und da muß er mit solchen Gefahren rechnen. Das ist Punkt eins.

Die Frage ist: Hat er eventuelle Vorsichtsmaßnahmen in den Wind geschlagen?

Wenn nicht, wer war schuld an der Verzögerung der Wundversorgung? Hat der Reiseleiter sich nicht drum gekümmert? etc. etc. etc.

Sorry, aber ohne die genauen Sachverhalte zu kennen, kann man hier keine verbindliche Auskunft geben. Deshalb befolge den Tipp und erkundige Dich bei einem Rechtsanwalt für Reiserecht in Deiner Stadt und frage vorher Deinen Freund, wie es genau geschehen ist, um dem Anwalt auch genaue Auskünfte geben zu können.

Der wird Dich sicher danach fragen.

P.S.: Die Behandlungskosten vor Ort übernimmt übrigens nicht die Unfallversicherung, sondern die Reisekrankenversicherung - auch dann, wenn es sich um einen Unfall handelt. Die sollte in jedem Fall abgeschlossen werden, sobald man Urlaub außerhalb Deutschlands macht und erst recht, wenn's in's außereuropäische Ausland geht.

2006-08-19 07:48:05 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Mal ganz ehrlich: wer Trekking-Urlaub macht, sollte sich der Gefahren bewusst sein. Man informiert sich ja vorher auch über das Land, Leute, Tiere und Gefahren. Krass ausgedrückt: er ist selber schuld, wenn er keine Auslandsunfallversicherung abgeschlossen hat. Wer sollte dann bitte ein Schmerzensgeld zahlen? Die Schlange etwa? Schlangen beissen nur zu, wenn sie sich bedroht fühlen. Also hat dein Freund sie provoziert oder war unvorsichtig.
Da er keine Versicherung hatte, wird er auch für die Krankenhauskosten im Ausland selbst aufkommen müssen. Das ist auch richtig so. Er hat an den falschen Kosten gespart! Ich hab da kein Mitleid. Im Übrigen kann er auch nicht erwarten, dass er in Deutschland wegen den bleibenden Schäden eine Rente o.ä. beziehen kann - denn keine Versicherung wird diesen Schaden übernehmen. Selbst schuld!

2006-08-19 21:22:43 · answer #2 · answered by Naamah 6 · 1 0

Diese Frage darf nur ein Rechtsanwalt beantworten. Laien könnten sich sonst haft- oder gar strafbar machen.

2006-08-19 07:46:13 · answer #3 · answered by sbfricke 3 · 2 1

Da muß man sich an Rechtsanwälte wenden, die mit deutschem und indischem Recht vertraut sind, außer es ging alles über einen deutschen Reiseveranstalter, würde ich sagen.

2006-08-19 07:42:46 · answer #4 · answered by nene 2 · 1 0

warum hat dein freund keine auslandskrankenversicherung abgeschlossen. also indien ist meines wissens nach nicht ganz so auf die leichte schulder zu nehmen. ich denk mal das er kein anspruch hat auf schmerzensgeld.

2006-08-19 07:41:54 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

soviel dummheit gehört bestraft!

2006-08-20 04:03:30 · answer #6 · answered by ? 3 · 0 0

nur wenn du die eltern von der schlange ausfindig machen kannst.

2006-08-19 22:02:40 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Inder haben kein Geld, Schlangen auch nicht. Also...


Larry, aus Bombay

2006-08-19 07:46:26 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 1

Ich bin davon überzeugt, dass der Reiseveranstalter in seinen Bedingungen derartige Haftungen ausgeschlossen hat. Anders würde der Fall aussehen, wenn Dein Freund während einer Pauschalreise nach Mallorca in seinem Hotelzimmer an der Hand gebissen würde. Ebenso würde eine Haftung bestehen, wenn z.B. auf der Trekking-Reise der Biss während einer vom Veranstalter organisierten Schlangenvorführung geschehen wäre. Jedes Deutsche Gericht würde dahingehend entscheiden, dass Deinem Freund bei Antritt der Reise derartige Risiken bekannt sein mussten. Gleiches gilt, dass man in der Dritten Welt oder in Schwellenländern nicht mit dem medizinisch gewohntem Deutsche Standard der medizinischen Versorgung rechnen kann. Du und Dein Freund sollten froh sein, dass er bei der Aktion nicht ums Leben gekommen ist.

2006-08-19 07:55:15 · answer #9 · answered by Mark 1 · 0 5

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