Einfach aufschreiben, dass Ex.Mann kein Zutritt bekommen soll, aber der Freund.
Wenn es darum geht, ob evtl. Entscheidungen zb zur Gesundheit getroffen werden müssen, muß eine BEtreuungsverfügugn ausgestellt werden: Anwalt - Krankenkasse- Kirche - oder aus einem Ratgeber zur Betreuungsfragen was rauskopieren. Jeweils ausfüllern - handschriftlich Datum, Unterschrift
2006-08-18 23:36:03
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answer #1
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answered by Anonymous
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Im Krankenhaus selber würde ich das mit dem behandelten Arzt bzw. dem Pflegepersonal abklären. Oder frag mal bei deiner Krankenkasse nach, wenn du das im Vorfeld schon abklären möchtest. Wenn ihr aber schon getrennt lebt, lasst ihr euch doch sowieso mal scheiden oder? Dann hat sich das Problem doch eh schon erledigt... Hoffentlich muss du aber garnicht ins Krankenhaus :-)
2006-08-19 20:06:36
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answer #2
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answered by Anonymous
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Wenn man es ganz streng nimmt, steht jedes med. Personal unter Schweigepflicht und du müsstes es in Grunde davon entbinden wenn Dein Noch-Mann oder Dein Freund Auskunft haben will.
Falls Du stationär aufgenommen wirst sag einfach bei der Aufnahme bescheid, wer Auskunft haben darf und wer nicht. Das gilt auch für Besuch.
WennDu ganz sicher gehen willst trag eine kurze handschriftliche Notiz bei Dir.
2006-08-19 11:46:17
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answer #3
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answered by Puh 6
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ich arbeite zufällig an der Information einer Klinik, das ist so geregelt der Patient gibt bei der Aufnahme bekannt, er möchte keinen Besuch empfangen. er wird als VIP eingegeben und erscheint nicht im Computer, somit kann ich also niemand sagen auf welcher Station er liegt.
2006-08-19 08:23:35
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answer #4
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answered by axlexb 2
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bei uns wird man da gleich gefragt wenn man ins krankenhaus kommt wenn das der fall sein sollte das nur bestimmte personen zu einem dürfen muß man ein stück papier ausfüllen.
2006-08-19 07:59:58
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answer #5
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answered by Anonymous
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Ich weiß nicht, ob es solche Formulare gibt. Aber wenn du dich scheiden gelassen hast, dann wird nicht deinen Mann zitiert, wenn es dir (hoffen wir es nicht) etwas passiert; denn er ist nicht mehr dein Mann.
Abgesehen davon hast du die Möglichkeit den Besuch deines geschiedenen Mannes direkt bei der Information im Krankenhaus zu verweigern.
Es gibt aber auch beim Scheidungsprozeß die Möglichkeit beim Richter diese Regelung zu vereinbaren.
2006-08-19 06:20:43
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answer #6
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answered by tilaner 2
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die kannst du nur bei der polizei
bekommen.
bei uns in der uni-klinik gibt es die
im sekretariat.
aber immer deinen behandelnden
arzt informieren !!!
die helfen dir !!!
2006-08-19 06:20:30
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answer #7
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answered by Pollyvision 6
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Bin mir nicht sicher,aber ich glaube,das sind sogenannte Patientenverfügungen.
Da kann man z.B. auch festlegen,dass man nicht künstlich am Leben gehalten werden will.
Ich könnte mir vorstellen,dass es sowas in Krankenhaus-Verwaltungen gibt.Oder vielleicht bei Deinem Hausarzt.
Der kann Dir sicher weiterhelfen,versuch's einfach mal!
Liebe Grüße,Sonni-Maus
2006-08-19 06:21:54
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answer #8
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answered by Anonymous
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