folgendes gilt:
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld, unter folgenden Vorraussetzungen,
weitergezahlt werden.
solange es sich
- in Ausbildung befindet
wenn sie Einkünfte und Bezüge von nicht mehr als 7.680 Euro (bisher: 7.188 Euro) erzielen.
- zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten,
für eine Übergangszeit, von bis zu vier Monaten,
- wenn ein Kind eine Ausbildung wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen
oder fortsetzen kann
- wenn ein Kind einen freiwilligen Dienst (freiwilliges soziales Jahr oder
ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Europäischen Freiwilligendienst) ableistet.
Kindergeld wird auch für ein über ein über 18 Jahre altes Kind
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es einen Arbeitsplatz sucht
und den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung steht.
Bei allen genannten Fällen ist jedoch zu beachten,
dass eine Berücksichtigung nicht möglich ist,
wenn das Kind über Einkünfte und Bezüge verfügt,
die den gesetzlichen Grenzbetrag überschreiten.
Im Urteil (Aktenzeichen 2 BvR 167/02) von Januar 05 wurde entschieden, dass Netto einkommen des Kindes als Berechnungsgrundlage berücksichtigt wird. Nun halten sich auch die Kindergeldabrechnungskassen an diese Berechnung.
Fazit: Du kannst den Job machen, da du unter den 7680,-€ pro Jahr damit liegst!
PS: den verehrten Vorrednern würde ich mal empfehlen, die frage richtig zu lesen!!!!
Quelle:
2006-08-18 22:33:21
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answer #1
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answered by Michael K. 7
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Kindergeld wird nur gewährt, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes € 7.680 im Jahr nicht übersteigen. Dies entspricht einem Monatseinkommen von € 640.
Die Grundvoraussetzung ist bei Kindern über 18 Jahren, dass sie
sich in der Ausbildung befinden,
die Ausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können,
sich in einer max. 4 Monate andauernden Ãbergangszeit zwischen 2 Ausbildungen befinden oder
ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren
Das Kindergeld wird derzeit max. bis zu 27. Lebensjahr (zzgl. Verlängerung um Grundwehrzeit) gezahlt.
Das Verfassungsgericht hat kürzlich geurteilt, dass vom eigenen Einkommen vorab zunächst gewisse Sozialversicherungsbeiträge abzusetzen sind (erhöht die Brutto-Bemessungsgrundlage)
2006-08-19 05:46:27
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answer #2
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answered by Advicer 3
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Nein, das Kindergeld fällt nicht weg.
Mein Sohn ist 19 Jahre, im zweiten Lehrjahr und verdient richtig viel. Das Kindergeld wird mir noch bis zum Ende der Lehrzeit (Mitte nächsten Jahres) gezahlt. Wenn mein Sohn dann freiwillig noch ein drittes Lehrjahr anhängt, weil er evtl. einen höher qualifizierten Abschluß erreichen will, muß ich das Kindergeld neu beantragen bzw. die Zahlung verlängern lassen.
Du verdienst sogar nur 400 Euro. Da dürfte deinen Eltern das Geld nicht gestrichen werden.
2006-08-19 05:11:04
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answer #3
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answered by lesehexe 2
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Nein, denn Kindergeld bekommst du ganz normal wie jeder anderer der Kinder hat.
2006-08-19 04:44:02
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answer #4
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answered by Walter R 4
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warum soll das Kindergeld wegfallen, das steht jedem zu, der Kinder bis 18 Jahre hat. das andere Einkommen ist eine andere Sparte und hat mit den Kindergeld nichts zu tun
2006-08-19 04:35:02
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answer #5
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answered by Manfred V 5
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Es ist vollkommen richtig wie Maggi sagt, Kindergeld ist vom Einkommen unabhängig, solange das Kind in der Ausbildung, bzw. 18 Jahre alt ist.
2006-08-19 04:34:56
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answer #6
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answered by spider 3
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Kindergeld ist völlig unabhängig vom Einkommen. Ich habe einen Vollzeitjob, mein Mann auch, und wir bekommen es trotzdem.
2006-08-19 04:28:05
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answer #7
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answered by Maggi 4
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