English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

2006-08-18 00:49:19 · 10 antworten · gefragt von veilchen 6 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

Sind die Begriffe nicht manipulativ und einseitig?

2006-08-18 01:06:30 · update #1

und verschleiern den Tatbestand des gegenseitigen Austausches.

2006-08-18 01:07:50 · update #2

Ja, wird mit den bestehenden Begriffspaaren nicht schon Einschüchterung bewirkt?

2006-08-19 01:57:14 · update #3

10 antworten

Hm...theroetisch schon. Aber ein Lohn ist ja an und für sich auch eine Leistung, einfach eine GELD-Leistung. Dann wäre aber Ende Monat der "Arbeiter" der Leistungsnehmer und die Firma wäre der "Leistungsgeber".

Finde ich also missverständlich, daher würde ich vorschlagen, wir bleiben bei der alten, klaren Formulierung "Arbeitnehmer" und "Arbeitgeber" : - )

2006-08-18 00:53:21 · answer #1 · answered by Bianca 2 · 0 0

Bei den Begriffen "Arbeitnehmer" und "Arbeitgeber" weiss doch jeder, was gemeint ist. Wir hatten doch gerade erst eine Reform der Rechtschreibung, muss jetzt noch eine solche Reform erfolgen?

Floh de Cologne hat Anfang der 70er Jahre folgenen Spruch kreiert (nicht so ganz ernst nehmen), der Ihnen vielleicht näher kommt:

Der Arbeiter heisst Arbeiter, weil er arbeitet;
der Unternehmer heisst Unternehmer, weil er etwas unternimmt;
würden die Arbeiter etwas unternehmen, müssten die Unternehmer arbeiten.

2006-08-18 14:12:45 · answer #2 · answered by Advicer 3 · 1 1

Die These geht voll daneben. Bevor ein Arbeitnehmer eine Leistung erbringen kann, um vom Arbeitgeber eine Gegenleistung zu erhalten, muss ein Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer, die Möglichkeit dazu schaffen. Verstanden?

2006-08-18 08:55:43 · answer #3 · answered by Carib 4 · 1 1

kanns du schon.

obs jeder versteht und so auffasst wie du ist aber ungewiss

2006-08-18 08:44:48 · answer #4 · answered by Jackhammer_Joe 4 · 1 1

Durchaus, allerdings ist nicht jeder Arbeitnehmer auch ein Leistungsgeber

2006-08-18 07:53:37 · answer #5 · answered by Roland 2 · 1 1

Wie schon gesagt wurde, sind das Begriffe die sich - wenn auch nicht 100% korrekt - in die deutsche Sprache eingeschlichen haben.
der Arbeitgeber ist m.e. als Arbeitsplatzgeber und der Arbeitnehmer als Arbeitsplatznehmer zu verstehen.

Leistung und Arbeit sind aber keine Synonyme.
Bei "Arbeit" wie sie i.S. des Arbeitsvertrages im bürgerlichen Recht verstanden wird, schuldet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Leistung, sondern lediglich ein "Bemühen".
Leistung ist also mit einem Erfolg,
Arbeit lediglich mit dem Bemühen zum Erfolg gleichzusetzen.

Leider ist nicht jeder Arbeiter auch immer ein fleißiger Leistungserbringer sondern manchmal ... nun ...
einfach nur ein fauler Sack.
In diesem Zusammenhang möchte ich dich an eine beliebte Formulierung in Arbeitszeugnissen für solche Hochleistungsarbeiter erinnern:
"Er hat sich stets bemüht..." ;-)

2006-08-19 03:05:12 · answer #6 · answered by Sebastian K 3 · 0 1

Klar kann man das - tut nur niemand

Der Arbeitgeber nimmt Deine Leistung (immer) und der Arbeitnehmer gibt sie (meist)

2006-08-18 08:40:55 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 1

Der Unterschied zwischen Arbeit und leistung ist der, daß Leistung gleich Arbeit pro Zeiteinheit ist.

Wenn man eine bestimmte Arbeit in z.B. einer Woche erledigt, dann hat man "nur" gearbeitet. Erledigt man dieselbe Arbeit in 3 Tagen, dann hat man eine Leistung erbracht.

Zu den Sozialleistungen kann man dann nur sagen, daß es keine Leistung ist, wie die Bearbeitung der Anträge erfolgt.

2006-08-18 12:41:28 · answer #8 · answered by lpr552000 6 · 0 2

man kann alles mögliche sagen! aber:
Sprache ist gewachsen und hat den sinn, gleiche für alle verständliche Ausdrücke und Begriffe für das gleiche Ding zu haben!
und hier heisst das nun mal AG und AN!

Das sind nur zwei Worte! Alles andere wie eine moralische Einordnung ensteht bei Dir im Kopf!

PS: Arbeitnehmer hat sich als Wort eingebürgert, weil ein Sammelbegriff für Angestellte und Arbeiter gefunden werden sollte!

2006-08-18 08:37:05 · answer #9 · answered by Michael K. 7 · 0 2

Ich glaube nein, denn unter Leistungsnehmer verstehe ich eher einen Sozialhilfeempfänger (Empfänger von Sozialleistungen) und keinen Arbeitgeber.

Unter Leistungsgeber verstehe ich die öffentliche Einrichtung wie Agentur für Arbeit, Sozialamt etc.

2006-08-18 08:04:19 · answer #10 · answered by Sebastian W 3 · 0 3

fedest.com, questions and answers