English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Wir wohnen in Niedersachsen, seit 30 jahren kannte man in unserem Landkreis keine Schulbezirke, jetzt wurde einer eingerichtet um ein umstrittenes Gymnasium gegen den Elternwillen durchzusetzen. Aufgrund meiner Berufstätigkeit erhielten meine Kinder eine auf 2 Jahre beristete Ausnahmegenehmigung. Nach dieser Zeit sollen sie zwangsweise umgeschult werden. Sie kommen jetzt ganz allein an ihre neue Schule d. h. ohne andere Kinder zu kennen und sollen nach der 6. klasse die Schule verlassen, weil sie dann angeblich keine Betreuung mehr brauchen. Wer hat ähnliches erlebt? Wie kann ich mich im Sinne meinder Kinder, die keinesfalls die Schule wieder verlassen wollen wehren? Wer hat schon einmal eine Ausnahme aufgrund des pädagogischen Grundes "Belastungen durch Schulwechsel" erreicht? Wir kann von seinen Erfahrungen berichten? Mehr Infos auch unter: www.schulbezirk-nein-danke.de. Wer hat schon ähnliches erlebt und sich vielleicht sogar erfolgreich gewehrt?

2006-08-17 07:48:36 · 2 antworten · gefragt von stephienew 3 in Schule & Bildung Schule

2 antworten

In Celle gab es mal so einen Fall (Zitat aus einem Forum):

"Hier wird deutlich, dass Kinder in Celle nicht zum Schulwechsel gezwungen werden, wenn sie z. B. eine 2. Fremdsprache ab Klasse 5 wünschen!!!

Auch müssen die Kinder nicht darauf verzichten, ein Angebot das keinen "Bildungsgang" darstellt, wahrzunehmen.

Hier wird deutlich in welcher fundamentalistischen Weise der Lüneburger Kreistag die Kinder aus Neetze, Dahlenburg, Amt Neuhaus und Bleckede benachteiligt.

Unnötig, denn wir sehen anhand dieses Beispiels, dass es anders geht. Der Lüneburger Kreistag greift massiv in die Biographien unserer Kinder ein.

Es geht auch anders!"

Habe von diesem Fall bei einer Regelschule in Ratenberg gelesen:

2003 bis 31.Juli
Beantragung befristete Ausnahmegenehmigung ab 01. August

2005
Aufhebung des Schulbezirkes der Staatlichen Regelschule Rastenberg zum 3.Juli 2003 für die Klassenstufe 7
Erweiterung des Schulbezirkes der Staatlichen Regelschule „Prof. Gräfe" Buttstädt um den Schulbezirkes der Staatlichen Regelschule Rastenberg ab 01. August 2003 für die Klassenstufe 7
2005
Aufhebung der Staatlichen Regelschule „Prof. Gräfe" Buttstädt und der Staatlichen Regelschule Rastenberg zum 31. Juli 2005
Erweiterung des Schulbezirkes der Staatlichen Regelschule „Friedrich Ludwig Jahn" Kölleda ab 01. August 2005 um den Ort Ostramondra
Errichtung einer Staatlichen Regelschule Buttstädt mit zwei Standorten jeweils in Buttstädt und Rastenberg zum 01. August 2005 mit dem Schulbezirk Buttstädt Hardisleben Rudersdorf
Eßleben/Teutleben Kleinbrembach Großbrembach Mannstedt
Guthmannshausen Rastenberg

Ich würde aber auf jeden Fall mit deinem Fall vor Gericht gehen!

2006-08-24 04:41:47 · answer #1 · answered by ??! 6 · 0 0

Ich rate Dir, bei einem Anwalt professionelle Hilfe einzuholen...

2006-08-18 06:48:49 · answer #2 · answered by Sutter Cane 5 · 0 0

fedest.com, questions and answers