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für elektronische Geräte

2006-08-16 23:45:15 · 6 antworten · gefragt von julia f 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

6 antworten

Garantie ist rein freiwillig und nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmängelhaftung) zu verwechseln.

Die Garantie ist in §§ 443,477 BGB und die Gewährleistung in § 434-§442 BGB geregelt.

Eine einfache Erläuterung gibt es unter:

http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link7131A.html

2006-08-17 00:06:28 · answer #1 · answered by Stroem 3 · 0 0

Ja, gibt es!! Schau mal im BGB nach...

2006-08-17 00:11:12 · answer #2 · answered by Achso, ok... 2 · 0 0

klaro, steht alles im bgb

2 jahre ist garantie auf einem elektrogerät und geht in dieser zeit etwas kaputt, ohne eigenverschulden, muss der händler es prüfen und reparieren oder evtl kostenlosen ersatz geben.

wenn in den ersten 6 monate was net mehr funktioniert, wird davon ausgegangen, dass das gerät von anfang an kaputt war und du kannst sofort, ohne erst checken zu lassen, ein anderes gerät oder dein geld zurückbekommen.

2006-08-17 00:06:11 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

es gibt sogar zwei!

einmal das EU-Recht und dann das Bundesdeutsche, dass gegenüber der EURegelung sehr viel besser ist! Da ich keine seitenlangen Texte kopieren will guckst du:

2006-08-17 00:04:29 · answer #4 · answered by Michael K. 7 · 1 1

Schau mal unter Verbraucherschutzgesetz nach, da steht´s drin

2006-08-17 00:03:03 · answer #5 · answered by bärchi 2 · 1 1

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

hier ist es ganz gut beschrieben, weil das Garantierecht ist ziemlich kompliziert (gehört ins Zivilrecht)

Allerdings gibts auch viele einschränkungen von Händlerseiten

2006-08-16 23:50:50 · answer #6 · answered by Daniela D 2 · 0 0

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