grundsätzlich hängt das ersteinmal von tarifvertraglichen, und wenns die nicht gibt, von denen im Arbeitsvertrag ab. Sollte es keinerlei Regelwerk und Absprachen darüber geben, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers.
Aber natürlich liegt dann auch in deinem ermessen, ob du welche machst!
2006-08-16 06:38:27
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answer #1
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answered by Michael K. 7
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Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung von Überstunden, somit auch keinen dafür. Im Original lautet die Regelung, dass Überstunden zu vergüten sind. D. h. ob Du dies in einen Freizeitausgleich wandeln oder in barer Münze behalten willst steht nur Dir in ABSPRACHE/VEREINBARUNG mit deinem Arbeitgeber zur Verfügung.
Also wie meist im Leben, wer redet kann nur gewinnen.
Gruss
Bones
2006-08-16 09:40:22
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answer #2
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answered by Boris C 1
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Auszahlen lassen wird sich wohl kaum lohnen, wenn man bedenkt das die Hälfte wieder abgezogen wird.
Wenn Du pech hast verdienst mit der Auszahlung weniger als ohne die Überstunden.
Frei machen ist besser, da hast Du wirklich was davon.
Berede das mit Deinem AG
2006-08-16 06:39:47
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answer #3
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answered by Anonymous
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Sei froh, wenn er drauf besteht, Deine Überstunden zu bezahlen. Das ist leider nicht mehr selbstverständlich in jeder Firma.
2006-08-16 06:36:58
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answer #4
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answered by Schnappie 4
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Kommt darauf an welche Regelung mit dem AG vereinbart wurde, bzw. was so bei euch an der Tagesordnung ist. Ich würde ja lieber abfeiern, aber wenn´s net geht, dann musst du dich wohl dem Willen deines "Cheffes" beugen.
2006-08-16 06:35:16
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answer #5
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answered by Anonymous
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am besten den Betriebsrat fragen.
2006-08-16 06:34:50
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answer #6
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answered by Anonymous
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wenn er darauf besteht ...auszahlen lassen
2006-08-16 06:33:18
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answer #7
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answered by gerry 2
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kommt darauf an, was du mit deinem arbeitgeber vereinbart hast
ich würde sie mir auf jeden fall lieber auszahlen lassen, bevor sie verfallen
2006-08-16 06:34:51
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answer #8
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answered by westerwaelderin 4
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