ja. aber es gibt nen pauschbetrag an gesundheitlichen aufwendungen, den mal jährlich selbst tragen muss. 2 % deines jahreseinkommens, glaube ich. jedenfalls lohnt es sich, wenn man mal in nem jahr größere ausgaben hat, alles zu sammeln: rechnungen aus apotheken, quittungen über praxisgebühr, zuzahlungen zu physiotherapie, untersuchungen und behandlungen, die man selbst blechen muss, kosten für ne brille... und natürlich alles, was man beim zahnarzt so an geld lassen musste.
2006-08-14 04:31:15
·
answer #1
·
answered by KristBaum 5
·
2⤊
0⤋
Man kann alle Gesundheitskosten beim Finanzamt geltend machen.
2006-08-14 02:37:19
·
answer #2
·
answered by Jolly 4
·
1⤊
0⤋
kannst du, nur ob die es anerkennen das steht woanders.
2006-08-18 01:06:20
·
answer #3
·
answered by Mu6 7
·
0⤊
0⤋
Sicher kann man das unter "Sonderausgaben". Der Haken bei
der Anerkennung durch das Finanzamt liegt bei der zumutbaren
Eigenbelastung d.h. ca. 6 % von deinem Bruttoeinkommen
müßtest du selbst tragen bevor Krankenkosten anerkannt werden.
2006-08-17 00:30:03
·
answer #4
·
answered by Berni 7
·
0⤊
0⤋
Ja, in der Steuererklaerung mit angeben, ebenso sind Fahrten zur Behandlung absetzbar, Apothekenrechnungen auch aufheben und mit ansetzen.
2006-08-14 05:23:54
·
answer #5
·
answered by nufko77 2
·
0⤊
0⤋
Ja, kannst du. Man spricht von "Außergewöhnlichen Belastungen". Es gibt aber einen gewissen Selbstbehalt. Dieser richtet sich nach Familienstand und Einkommen.
Schau mal ins Einkommensteuergesetz dort gibt es auch eine tabellarische Übersicht:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__33.htm
Die Werte bewegen sich zwischen 1% und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte.
2006-08-14 02:51:00
·
answer #6
·
answered by Stroem 3
·
0⤊
0⤋
Einfach die Zahnarztrechnung, auf der der Stempel der Krankenkasse drauf sein muss mit dem bezahlten Anteil der Krankenkasse, der Steuererklärung beilegen. Wird berücksichtigt genau wie alle anderen Krankheitskosten.
2006-08-14 02:43:28
·
answer #7
·
answered by nachtigall 5
·
0⤊
0⤋
ja, das kann man , wie alle selbstbezahlten Krankheits- und -folgekosten. Einzutragen ist das bei aussergewöhnliche Belastungen!
Problem: Es gibt eine Zumutbarkeitsgrenze von 6% des Gesamtbetrags der Einnahmen. Erst wenn die aussergewöhnlichen Belastungen (alle zusammen) höher liegen, wirken sie sich steuermindernd aus!
2006-08-14 02:40:50
·
answer #8
·
answered by Michael K. 7
·
0⤊
1⤋
nein
2006-08-14 02:43:47
·
answer #9
·
answered by G*E*N*I*E 4
·
0⤊
2⤋