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Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem die Apotheke meines Vaters übernommen und stelle fest, daß ich keine Ahnung von gar nichts habe, aber vielleicht könnt ihr mir helfen.

Folgendes Beispiel:
Der erste Monat ist um und ich habe X-Euro Guthaben auf dem Geschäftskonto.
Nun würde ich neben den bereits existierenden laufenden Kosten und den Gehältern gerne einen weiteren Arbeitsplatz schaffen.

Wie teuer kommt mich dieser?

Ist es realistisch mit dem Brotto-Gehalt aus einer Tarif-Tabelle zu arbeiten, oder kommen dort noch weitere Kosten hinzu, die meinen monatlichen X-Euro-Verdienst noch weiter schmälern?

Ist im Bruttogehalt des Angestellten, das ja dann von meinem Verdienst abgezogen wird, bereits alles enthalten, wie z.B. Zahlungen an das Versorgungswerk, die Versicherung, der Solidaritätszuschlag ect... , oder ist ein Teil des Gehalts nicht im Brutto-Betrag eingeplant?

vielen Dank im Voraus!

2006-08-12 09:42:21 · 13 antworten · gefragt von Jami 2 in Wirtschaft & Finanzen Kleinunternehmen

13 antworten

Da die Apotheke vom Vater übernommen wurde, wird der Herr Vater doch wohl einen Steuerberater gehabt haben. Da neben der Schaffung neuer Arbeitsplätze (Hut ab, wenns kein Joke war) auch andere Probleme in diesem Bereich bestehen, empfehle ich, bei der nächsten Besprechung mit dem Steuerberater das Thema anzuschneiden.

Faustformel für die Personalkosten:

Gehalt * Anzahl der Gehälter p.a. / 12 zzgl. rd. 25% Zuschlag

Bei Gehalt von € 1.500,00 und je hälftigem Urlaubs- und Weihnachtsgeld ergibt sich:

€ 1.500,00 Gehalt
€ 62,50 anteiliges Urlaubsgeld
€ 62,50 anteiliges Weihnachtsgeld
€ 1.625,00 Zwischensumme
€ 405,00 Zuschlag Sozialkosten
€ 2.030,00 Personalkosten p.m.

Der Zuschlag Sozialkosten beinhaltet grob die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Entgeltfortzahlungsumlagen, Berufsgenossenschaftsbeitrag

Bei einer Arbeitskraft auf € 400 ist der monatliche Aufwand durch den Faktor 1,33 ca. zu ermitteln (Pauschalabgaben 30% und sonstige)

2006-08-12 15:39:10 · answer #1 · answered by Advicer 3 · 1 1

Hinzu kommt:
Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung
Berufsgenossenschaftsbeiträge

Eventuell noch:
Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
Überstundenzuschläge
Sonntagszuschläge

2006-08-12 16:51:58 · answer #2 · answered by taadma 5 · 2 0

Ich denke du solltest dich mal mit dem Steuerberater, Sparkasse, Innung , Krankenkasse, Urlaubskasse
in Verbindung setzen, die können dir dort bessere und genauere Angaben geben als hier.
Krankenkasse Lohn Steuer usw usw das muß alles geregelt werden

2006-08-12 16:51:15 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Du solltest dich in allen Einzelheiten von kompetenten Leuten, z.B. von der Apothekerinnung oder der Industrie- und Handelskammer beraten lassen.

2006-08-12 16:49:56 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 1

also Du solltest immer das doppelte von dem einplanen was du dem Mitarbeiter zahlst
das ist jetzt mal so ein Pauschalwert der auf Erfahrung beruht
denn zu den Kosten für die verschiedenen kassen kommt noch daß Du Rücklagen bilden solltest falls die Kraft schwanger wird oder krank wird damit Du das dann auch zahlen kannst
wenn Du weniger als 6 mitarbeiter hast solltest Du bei der krankenkasse eine zusatzversicherung abschließen damit im Krankheitsfall die Krankenkasse 6 Wochen lang das gehalt zahlt
das ist so das wichtigste
in den Büchern Deines Vaters findest Du sicher alle unterlagen über Versicherungen und sonstige Dinge
muß ja jeder geordnet zuhause haben oder im Computer gespeichert

2006-08-13 12:31:37 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

ich finde die frage merkwürdig, denn so unbeleckt kann doch niemand sein...aber:
ich nehm mal die Frage ernst:
zusätzlich zum brutto kommen:
die Sondergehälter, die Lohnnebenkosten (AG-anteil der SVs)
die BG, die U1,die U2, desweiteren hat der Urlaub selber einen Geldwert, denn der AN ist ja einen Monat gar nicht da und du must einen ersatz mitrechnen! durchschnittliche Krankheitstage, die in eine Kalkulation fliessen müssen und, nicht zu unterschätzen, die Kosten der Einarbeitung, des Arbeitsplatzes selber sowie der erforderlichen Weiterbildung...
alles gar nicht mal so billig....aber Apotheker habens ja!

2006-08-13 11:46:53 · answer #6 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Hallo,
Arbeitgeber wie dich braucht das Land. Verzicht auf eigenen Profit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze - sehr lobenswert.
also es läuft ungefähr so: Du als Arbeitgeber zahlts dem Arbeitnehmer ein Gehalt (ein Bruttogehalt) zu diesem Gehalt musst du noch die Lohnnebenkosten an die entsprechenden Organe anteilig abführen ( je zu hälfte Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung usw.) Die Lohnnebenkosten betragen ungefähr 45% des Bruttogehalt immer abhängig bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist. Der Arbeitnehmer kostet dich also X Bruttogehalt zzgl. 45% Lohnnebenkosten. Wie teuer dein Arbeitnehmer ist kommt immer darauf an was du bereit bist ihm zu zahlen.

Als eventuelle Anmerkung und falls es noch möglich ist frag doch mal deinen Vater, er sollte es eigentlich genau wissen

Alles Gute und viel Erfolg

2006-08-12 17:33:27 · answer #7 · answered by mad 2 · 0 0

Nein, im Brutto-Gehalt ist nur der Arbeitnehmer-Anteil berechnet. Du musst ihn noch separat bei der Berufsgenossenschaft versichern. Hinzu kommen die Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge die Du als Arbeitgeber noch bezahlen musst. Dies wird separat von der Lohnabrechnung an die Krankenkasse bezahlt. Wenn Du nun noch einberechnest daß Dein Angestellter auch mal Urlaub hat oder hin und wieder krank ist, kannst Du etwa vom doppelten Bruttogehalt ausgehen, das Dich ein Arbeitnehmer im Schnitt kostet. Ach ja, evtl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie 13. Monatsgehalt käme dann auch noch hinzu.

2006-08-12 17:05:37 · answer #8 · answered by engelsfluch 4 · 0 0

Bruttogehalt bedeutet Gehalt des Arbeitnehmers vor den Abzügen.
Freilich hat der Arbeitgeber noch zusätzliche Belastungen dazu.
Der Arbeitnehmer zahlt die Hälfte seiner Sozialversicherungsbeiträge (so ca. 21% von Bruttolohn) und der Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte extra drauf.
.....sind also insgesamt zwar mehr als 40%....für Dich aber nur die Hälfte!!!!!!!

Dazu kommen noch die Kosten für die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) und die Umlage/n für die Krankenversicherung.

Über den Daumen gepeilt solltest Du veranschlagen, dass ein Mitarbeiter regelmässig ca. 130% des Bruttogehaltes kostet.

2006-08-12 16:51:58 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Bevor du irgend etwas unternimmst würde ich dir empfehlen einen
Steuerberater zurate zuziehen der sich in Sachen Betriebswirtschaft auskennt und dir die Lohnbuchhaltung macht und erklärt.
Hier habe ich ein link zu einem Betriebswirtschaftsberatungsunternehmen im Gesundheitswesen
http://www.gebera.de/unternehmen.html
die Handwerkskammer hält auch Seminare ab in sachen Betriebswirtschaft oder du fragst bei den Apothekerverband mal nach siehe den link http://www.apothekenverband.de/

2006-08-12 17:16:19 · answer #10 · answered by Gernuv 5 · 0 1

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