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Prospekthaftung

2006-08-11 08:02:04 · 7 antworten · gefragt von Jungstar 1 in Wirtschaft & Finanzen Anlage

7 antworten

Hattest zuviel Geld über?

Tja, Spass beiseite, Ernst komm her, das beste ist wende dich an die RA-Kammer und lasse dir einen Fachanwalt empfehlen.

Gruss Olli

2006-08-11 08:08:56 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

§ 264a StGB beschäftigt sich mit dem Institut der Prospekthaftung.

Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit in vielen Fällen den Anlegern Recht gegeben, die bspw. zu stark überhöhten Preisen minderwertige Immobilien erworben haben.

Es gibt Grundsätze, welche Informationen ein Prospekt beinhalten muss, welche Risiken und Chancen erläutert werden müssen.

Ist der Initiator eines Anlagemodells diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen oder hat der Vertrieb diese Informationen unterdrückt und andere Angaben gemacht, bestehen Aussichten, Schadenersatz bei echten Vermögensverlusten zu erhalten.

Da die Angelegenheit sehr diffiziel ist, sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden, der sich insbesondere auf diesem Gebiet auskennt (das können wirklich nicht alle). Die Anwaltskammer oder der Anwaltsuchservice kann hier weiterhelfen.

Die beste Methode, Schadenersatzansprüch zu verhindern, ist, sich nicht an dubiosen Angeboten zu beteiligen. Als Faustregel gilt: je höher die versprochene Rendite, desto Höher das Ausfallrisiko!

2006-08-11 19:38:05 · answer #2 · answered by Advicer 3 · 1 0

Nicht lange herumfragen, Rechtsanwalt konsultieren. Nicht dass Dir die Fristen ablaufen!

2006-08-15 05:08:41 · answer #3 · answered by Nick 5 · 0 0

Hallo!
Mit Banken oder ähnlichen Institutionen direkt über einen Schadensersatz zu verhandeln bringt nach meinen Erfahrungen nichts. Einen Rechtsanwalt einzuschalten vergiftet die Atmosphäre und kostet viel Zeit und Geld. Das solltest Du vermeiden.
Bitte wende Dich sachlich an den zuständigen Ombudsmann (Banken, Versicherungen usw.) und trage detailliert Deine Sache unter Beifügung von Unterlagen vor.
In der Regel wird Dir und Deinem Vertragspartner dann eine Entscheidung, meistens ein Kompromiss vorgeschlagen. Daran solltest Du Dich halten. Die Banken z.B. sind verpflichtet die Entscheidung zu akzeptieren. Du kannst wählen!
Also nicht verzagen, hier ist der Silberstreif am Horizont. :-)
http://www.bankenverband.de/ombudsmann
Gruß Bernardo

2006-08-11 15:42:28 · answer #4 · answered by Bernardo 1 · 0 0

Gibts nicht. Selbst bei offensichtlich falscher Beratung und Überbewertung von gekauften Eigentumswohnungen sind die Banken in der Übermacht. Geldanlage ist entweder erfolgreiche Glücksache, oder eine Melkmaschine. Wenn du dich anschließen lässt, solltest du vorher das Kleingedruckte lesen. Niemand ist verpflichtet, Dein Geld zu vermehren.
Wenn du dagegen klagen willst, hast du die Gelegenheit, gutem Geld auch noch schlechtes Geld hinterher zu werfen.

2006-08-11 15:21:34 · answer #5 · answered by sunny longbow 3 · 0 0

Na bestimmt wurden 15% Zinsen versprochen und nur 5 ausbezahlt

2006-08-11 15:18:09 · answer #6 · answered by rhartinger 2 · 0 0

ja, ich weiss was, aber wo ist die frage???

2006-08-11 15:11:21 · answer #7 · answered by Michael K. 7 · 0 0

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