Jein!
Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werde. Die sogenannte ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer bedarf KEINES Kündigungsgrundes (anders als die außerordentliche Kündigung hier ist der Kündigungsgrund das entscheidende Kriterium), der Arbeitnehmer muss aber in jedem Fall die im Gesetz (§622 BGB) oder im jeweiligen Tarifvertrag festgehaltenen Kündigungsfristen einhalten.
Außerodentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung wird auch Kündigung aus wichtigem Grund bezeichnet.
Da sie in der Regel fristlos erfolgt, wird sie auch mit dem Begriff "fristlose Kündigung" gleichgesetzt. Sie kann jedoch auch mit einer so genannten Auslauffrist verbunden sein.
Zur außerordentlichen Kündigung bedarf es - anders als bei der ordentlichen Kündigung - eines ausreichenden Kündigungsgrundes.
Ein solcher liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der vereinbarten Befristung beziehungsweise bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit unzumutbar ist. Deshalb muss sie auch zeitnah nach Kenntnis vom Kündigungsgrund erfolgen (§ 314 Absatz 2 BGB).
2006-08-10 05:42:08
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answer #1
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answered by Anonymous
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deinem arbeitgeber musst du den grund nicht nennen...aber wenn du noch keinen neuen job hast , dann beim a-amt, sonst bekommst du eine sperre von denen.
2006-08-10 12:29:52
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answer #2
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answered by Irislena123 3
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Nö...musst Du nicht...allerdings musst Du das beim Arbeitsamt sagen (falls Du keinen Job dann haben solltest)...und wenn der Grund nicht "heftig" ist, dann bekommst Du erstmal eine Weile kein Geld...
2006-08-10 12:29:32
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answer #3
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answered by anita j 2
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Meinst Du er wird nachfragen? Dann kündige nicht, verlange eine Gehaltershöhung !!!!
2006-08-10 16:59:12
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answer #4
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answered by Anonymous
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nein!
ich würde aber empfehlen, falls ein gutes weiteres verhältnis gewünscht wird, ihm den anzudeuten. Man sieht sich immer zweimal im leben!
2006-08-10 12:34:09
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answer #5
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answered by Michael K. 7
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nein du mußt ihm keinen Grund nennen,das ist deine Sache und das geht ihn nichts an.Das einzige was du machen mußt ist die Kündigungsfrist einhalten.Falls du aber anschließend keinen neuen Job hast,dann mußt du aber dem Arbeitsamt den Grund nennen und wehe der ist nicht triftig genug.Die sperren dir dann erstmal dein Geld und zwar für 6 Wochen
2006-08-10 12:55:32
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answer #6
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answered by Little Moonchild 5
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Nöö, mußt du net. Aber wenn du ihn mal richtig auf die Nuss geben willst, dann sags ihm.
2006-08-10 12:43:16
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answer #7
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answered by ZuZiii 3
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Als ich damals nach der Elternzeit in der alten alten Firma gekündigt habe , hat man mich das auch gefragt , warum ich gehe . Die Antwort lautete keine Arbeitszeitverlagerung oder Teilzeit möglich .... Schade .
2006-08-10 12:38:26
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answer #8
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answered by Kim H 1
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Nein, du mußt nur die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.
2006-08-10 12:36:32
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answer #9
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answered by tome 2
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wenn du innerhalb der probezeit kündigst, nicht - denn dein arbeitgeber darf dir in der zeit auch ohne angabe von gründen kündigen. wenn du in einem festen arbeitsvertag steckst, hast du ja erstens eine kündigungsfrist und solltest schon einen grund angeben...es muss ja nicht wahr sein. "aus gesundheitlichen gründen", "wegen umzug in eine andere stadt" (hat dann später doch nicht geklappt, wenn du jemanden aus der firma siehst) o.ä.
2006-08-10 12:35:39
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answer #10
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answered by WOLF 5
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