für lacy 48 12
Zitat vom Link:
Muss ich eine neue Fahrerlaubnisprüfung machen?
In der Regel kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden. Wenn Sie jedoch länger als zwei Jahre nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, muss die Führerscheinstelle eine Prüfung anordnen. Beachten Sie bitte:
Die Zweijahresfrist beginnt mit der frühesten Maßnahme, d.h. ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie keine Kraftfahrzeuge mehr fahren durften. Dies kann z.B. die Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins durch die Polizei oder die vorläufige Entziehung während des Strafverfahrens sein. Die Zweijahresfrist läuft auch während des Neuerteilungsverfahrens weiter.
Wenn Sie eine .......
Ergo, da steht, dass die Zweijahresfrist ab dann beginnt, seit dem man nicht mehr fahren d u r f t e das heisst, sie bekommt anstandslos den Führeschein zurück, da sie ja weiterhin fahren durfte, da kein Gericht es ihr verboten hat. Generell kann man ja mit der Kopie der Diebstahlsanzeige beweisen, dass der Führerschein nur entwendet wurde, nicht eigezogen. Ist zwar dünnes Eis, allerdings ist sie ja nicht gefahren, jedenfalls nie erwischt worden, denn dann wärs ein Vergehen, nach so langer Zeit. Also einfach zur Führerscheinstelle, vielleicht sogar vorher als verloren melden, ich glaube nicht, dass da nach so langer Zeit jemand überprüft, ob das Dingens doch nicht geklaut wurde vor 3 oder mehr Jahren!
2006-08-10 03:50:30
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answer #1
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answered by jumbo 2
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beruhige dich :-)) all das mit den 2 Jahren gilt nur dann, wenn dir der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Du hattest immer eine Fahrerlaubnis ( wärest du ohne diesen Schein als Nachweis deiner Fahrerlaubnis gefahren, hätte es andere "Strafen" gegeben )
Also, beantrage ihn einfach zur Ausstellung , ohne Sorgen..
denn du beantragst ja nicht eine Wieder-Fahrerlaubnis sondern nur den Schein :-))
Hier das wird vielleicht noch relevant: (4) Wird ein Ersatzführerschein für einen abhanden gekommenen ausgestellt, hat sich die Fahrerlaubnisbehörde auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Verkehrszentralregister zu vergewissern, daß der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sie kann außerdem - in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt - auf seine Kosten eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen.
2006-08-10 03:57:16
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answer #2
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answered by A*n*n*a 6
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Warum machst du dir so viele Gedanken darüber und suchst im I-net eine Lösung? Geh doch einfach zur Führerscheinstelle und frage dort nach. Wenn die es nicht wissen, wer sonst?
2006-08-10 19:19:17
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answer #3
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answered by birkenmaus 3
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am besten, du stellst deine frage mal in diesem forum
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/
oder fragst bei der stadt oder dem landratsamt (der fahrerlaubnisbehörde) dirket nach
2006-08-10 03:38:51
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answer #4
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answered by Lombarte 4
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Das Einfachste wäre es, bei der Führerscheinstelle nachzufragen. Aber ich sehe da kein Problem! Weil du hast deinen Führerschein ja nicht verloren, bzw. musstest ihn nicht aufgrund eines Vergehens abgeben. D.h. du warst weiterhin im Besitz eines gültigen Führerscheins. Auch wenn du den rosa Lappen nicht mehr hattest.
2006-08-10 03:37:27
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answer #5
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answered by Naamah 6
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also mir haben die auch anfang des Jahres die Brieftasche geklaut mit allem drumm und drann. Ich bin dann zur Polizei gegangen und ne Anzeige aufgegeben. Der Polizist sagte mir das, die Anzeige keine gültige Fahrerlaubniss ersetzten wird. Also bin ich zum Straßenverkehrsamt gegangen und habe mir einen Ausdruck vom Führerschein geben lassen, da wir zu der Zeit umgezogen sind damit ich den dann mit dem Ausdruck beantragen kann. Ich habe es bis jetzt noch nicht getan. Klar ist dieser Ausdruck nicht ewig gültig aber wieso sollte mir man keinen neuen ausstellen. Genau wie dir ist er ja gestohlen worden und uns ist er ja nicht abgenommen worden.
2006-08-10 04:00:48
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answer #6
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answered by Cristi 3
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das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, wenn du ihn nur verloren hast dann sind doch deine daten immer noch registriert, also ist doch eher unwahrscheinlich
2006-08-10 03:52:20
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answer #7
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answered by Anonymous
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Leider kann ich Dir keine Antwort, sondern nur einen Tip geben. Ein Fachanwalt, eine Fahrschule oder die Polizei (direkt im Revier) können Dir vmtl. ad hoc deine Frage inklusive dem entsprechenden Hintergrund (Gesetz) beantworten. Fahrschule wäre meine erste Adresse.
2006-08-10 03:39:46
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answer #8
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answered by hundewerfer 3
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Ich kann mir eigendlich nicht vorstellen, dass ein Führerschein verfällt, außer es ist der für LKW und Du schon über 50. Beantworten kann Dir diese Frage das Ordnungsamt.
2006-08-10 03:39:35
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answer #9
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answered by Michael H 4
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geh mit einem neuen Passbild zur Führerscheinstelle deiner Kreisverwaltung und lass dir einen Neuen Schein ausstellen. Mach keinen Wind, sag du hättest den geklaut bekommen und fertig. Es gibt einen Aktenbestand von jedem Führerschein. Es kann etwas länger dauern wenn du seit Erteilung der Fahrerlaubniss umgezogen bist- dann muß die Akte erst überstellt werden vom ausstellenden Landkreis an den Jetzigen. Das gibt an sich keine Probleme, kostet eben die Gebühr , dauert eine Zeit bis der aus der Bundesdruckerei da ist so bei 3- 4 Wochen und fertig , lass es nun aber nicht noch herumschlappen, man muß da ja nicht allenthalben die Leute mit der Nase rein stoßen.
2006-08-10 03:39:24
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answer #10
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answered by Mu6 7
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