Ich denke innerhalb geschlossener Ortschaften bedeutet von einem gelben Ortseingangschild bis zum nächsten!
das ist innerhalb geschlossener Ortschaften
Der Rest bedeutet außerhalb geschlossener Ortschaften, das sind die Landstraßen, Autobahnen usw
Ich hoffe ich habe jetzt keinen Müll erzählt
2006-08-09 22:50:15
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answer #1
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answered by Anonymous
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Eine geschlossene Ortschaft wird an Straßen durch ein gelbes Ortsschild gekennzeichnet und endet mit dem gleichen Schild mit rotem Diagonalbalken am Ortsausgang (jeweils in Fahrtrichtung). Nach der Ortseinfahrt greift z. Bsp. ohne extra Hinweisschild das Tempo 50 Limit.
Offene Ortschaften werden meist durch grüne Ortsschilder gekennzeichnet. Durchgangsstraßen durch solche Ortschaften benötigen ein gesondertes Tempolimit, oftmals 70 km/h, entsprechend durch Schilder gekennzeichnet. Folgt kein Schild mit Tempolimit nach dem (grünen) Ortsschild gelten die Regeln der StVO außerhalb geschlossener Ortschaften.
Wann nun eine Ortschaft von einer offenen zur geschlossenen wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich vermute mal, das es mit der Bebauungsdichte entlang einer Straße oder einer umschlossenen Fläche zusammenhängt.
2006-08-10 06:02:02
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answer #2
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answered by Paiwan 6
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Ich denke, "geschlossene" bedeutet Orte mit Ortseingangs- und -ausgangsschild (die gelben). Dann gibt es noch so grüne Schilder, die kennzeichnen meist Dörfer etc.
2006-08-10 05:50:52
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answer #3
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answered by Anonymous
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Ich weiß zwar nicht, ob es offenen ortschaften gibt, habe es noch nie gehört.
Aber geschlossene Ortschaften ist gemeint, dass sie Grenzen haben!
Sie sind mit Schildern abgegrenzt (unsichtabre Grenzen)
2006-08-10 05:49:02
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answer #4
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answered by stollberger_labormaus 2
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Ich glaub innerhalb "geschlossener" ortschaften 50, in offenen so schnell man kann
2006-08-11 13:08:54
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answer #5
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answered by lustigtrockendunkelhaarig 2
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Wenn Du mal geblitzt wirst ,weißt Du wo offene und geschlossene Ortschaften sind.
2006-08-11 04:36:11
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answer #6
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answered by klever 2
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Geschlossene Ortschaften:
Von dem "gelben" Eingangsschild mit dem betreffenden Ortsnamen bis zum "gelben" Ausgangsschild mit "rotem" diagonalem Strich(von unten links bis oben rechts) = Ortsende
Offene Ortschaften:
sind Ortschaften, die an der Straße liegen, aber keine gelben, sondern ein grünes rechteckiges Schild haben. Sie sind von geringer Größe. Die Straße führt nicht durch´s Dorf hindurch
2006-08-10 06:35:29
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answer #7
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answered by bärchi 2
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geschlossene Ortschaft gilt ab dem (gelben) Ortsschild. Es kommt aber gelegentlich vor, das kurz vor dem Ortseingang schon eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h gilt. Relevant wird dies nur im Strafenkatalog wenn man zb geblitzt wird, oder was das Nutzen des Fernlichtes betrifft.....das darf man in geschlossenen Ortschaften nämlich nicht.
2006-08-10 05:51:40
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answer #8
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answered by marcus26675 3
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Der Bereich der geschlossenen Ortschaft wird durch die gelbe Ortstafel, Verkehrszeichen 310 und 311 nach § 42 Abs. 2 StVO, gekennzeichnet. Dabei bestimmt Zeichen 310 den Beginn und Zeichen 311 das Ende der geschlossenen Ortschaft. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gelten besondere Verkehrsregeln, zum Beispiel:
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge (siehe § 3 Abs. 3 Ziff. 1 StVO)
Freie Fahrstreifenwahl für Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Das Rechtsfahrgebot ist insoweit aufgehoben, auf dem rechten Fahrstreifen darf schneller als links gefahren werden (siehe § 7 Abs. 3 StVO)
Parkverbot 5 m vor einem Andreaskreuz (siehe § 12 Abs. 3 Ziff 6 StVO) (außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m)
Verbot des regelmäßigen Parkens mit LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kur- und Klinikgebieten (siehe § 12 Abs. 3a StVO)
Beim Parken während der Dunkelheit genügen Parkleuchten (siehe § 17 Abs. 4 StVO)
Die Absicht des Überholens darf nicht durch Hupe oder Lichthupe angekündigt werden (siehe § 16 Abs. 1 StVO).
Die gelben Ortstafeln sind in der Regel dort aufzustellen, wo die geschlossene Bebauung beginnt. Gemarkungs- oder Baulastgrenzen sind bei der Standortwahl unerheblich. Phantasieschilder, die nicht dem Muster nach Zeichen 310/311 entsprechen, zum Beispiel selbst gestaltete Gemeindewappen, touristische Hinweisschilder o.ä., haben keine rechtliche Verbindlichkeit
2006-08-10 05:51:15
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answer #9
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answered by Diopsid 6
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ich denke ja, die gibt es - zum Beispiel eine Ansammlung von Häusern, die zwar zu einer Ortschaft gehören, aber sich außerhalb davon befinden.
2006-08-10 05:49:55
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answer #10
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answered by ottizuber 5
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