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10 antworten

Genauso wie ein "normaler" Arbeitnehmer auch.

Aber wenn noch das Arbeitsverhältnis besteht, muß di AU-Bescheinigung weiterhin fristgerecht beim Arbeitgeber erfolgen. Ich zitiere:
"
Wie bereits gesagt, umfasst der Entgeltfortzahlungsanspruch
den Zeitraum
von sechs Wochen. Ist dieser Zeitraum
erscho¨ pft, tritt die Krankenkasse ein und
zahlt wa¨hrend der Fortdauer der Arbeitsunfa
¨ higkeit Krankengeld in Ho¨he
von 70 % des regelma¨ßigen Entgelts bis
zur Dauer von achtundsiebzig Wochen
(§§ 47, 48 SGB V). Danach tritt die
Agentur fu¨ r Arbeit ein, und zahlt Arbeitslosengeld,
auch wenn das Arbeitsverha¨ ltnis
fortbesteht. Wa¨hrend des gesamten
Zeitraumes hat der Arbeitnehmer, auch
wenn eine Zahlungspflicht des Arbeitgebers
nicht mehr besteht, seine Arbeitsunfa
¨higkeit weiterhin gegenu¨ ber dem Arbeitgeber
nachzuweisen und eine Arbeitsunfa
¨higkeitsbescheinigung vorzulegen."

2006-08-09 03:13:32 · answer #1 · answered by nene 2 · 0 0

Wenn du arbeitlos gemeldet bist, übernimmt das Arbeitsamt quasi die Stelle des Arbeitgebers. Melde Dich bei Deiner Sachbearbeiterin und bringe Ihr Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

2006-08-09 10:27:32 · answer #2 · answered by kirasch81 1 · 1 0

sofort beim Arbeitsamt...

wenn nicht, kann eine sperre erfolgen!

2006-08-09 10:21:37 · answer #3 · answered by Michael K. 7 · 1 0

1.zum arzt gehen krank schreiben lassen.
2.den kleinen gelben zettel der krank-
schreibung an deinen sachbearbeiter
von der" agentur fuer arbeit" zusenden.
3.den groesseren gelben zettel an deine
krankenkasse schicken.
4. gesund werden !!!
5. viel erfolg und gute besserung !!!

2006-08-10 09:20:00 · answer #4 · answered by Pollyvision 6 · 0 0

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der zusändigen Agentur zu kommen lassen

2006-08-09 12:42:14 · answer #5 · answered by thogemei 2 · 0 0

und wenn du länger als 6 wochen krank bist bekommst du auch krankengeld,im gegensatz zum normalen arbeitnehmer bekommst du aber weiterhin deinen arbeitlosengeldsatz,sonst wärest du doppelt im nachteil ,keine arbeit und weniger,als was dir als arbeitslosen zusteht

2006-08-09 12:18:28 · answer #6 · answered by amiga40001 3 · 0 0

Es gibt da Veränderungsmitteilungs-
formulare.
Damit meldest Du Dich bei der Agentur für Arbeit krank.

2006-08-09 10:15:58 · answer #7 · answered by Angie 4 · 0 1

Hi,
einfach AU an's Arbeitsamt.
mfg
Raziel

2006-08-09 10:14:59 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

Ja Aus dem Arbeitsamt bei Deinen Sachbearbeiter,wenn Du Krankgeschrieben bist stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung.

2006-08-09 10:14:05 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 1

ich denke mal, wie bei einem arbeitgeber auch: mit dem gelben krankenschein beim arbeitsamt...so hab ich das in erinnerung.

2006-08-09 10:12:56 · answer #10 · answered by WOLF 5 · 0 1

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