English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

bei nichtehelichen paaren

2006-08-09 02:01:35 · 17 antworten · gefragt von starangel 1 in Schwangerschaft & Erziehung Sonstiges

17 antworten

Nein, das ist Strafrechtlich eine Entführung, die dich u.U. das Sorgerecht kosten kann!

2006-08-09 02:06:05 · answer #1 · answered by andras_8 6 · 0 0

"kann ich meine kinder mit ins ausland nehmen ohne die einstimmung des vaters?"

Vielleicht wäre es besser so zu fragen:

"Kann ich unsere Kinder mit in Ausland nehmen ohne die Einstimmung ihres Vaters?"
Die Kinder haben ja zwei Eltern.
Beide Elternteile sollten berechtigt sein, mit ihren Kindern Urlaub im Ausland zu verbringen. Dass die Mutter ganz einfach mit den Kindern verschwindet ist ja wohl nicht in deren besten Interesse. Sie laufen Gefahr dadurch ihren Vater verlieren.

Aloski

2006-08-09 10:29:22 · answer #2 · answered by Aloski 1 · 1 0

Selbstverständlich!!!
gerade bei nicht ehelichen kinder darfst du das, denn bei ehelichen kinder hat man automatisch geteiltes sorgerecht.
solange keine SORGERECHTSERKLÄRUNG abgegeben wurde hat die mutter bei unehelichen kindern automatisch das alleinige sorgerecht.
ich würde mir das aber an deiner stelle vom jugendamt schriftlich geben lassen weil andernfalls es dir bei der ausreise oder einreise in ein fremdes land passieren kann das du es beweisen mußt.
nicht jeder weiß das es so ist....
in dem schreiben vom jugendamt steht dann...es ist bischer keine sorgerechtserklärung abgegeben worden,somit ist die mutter alleinige sorgerechtsinhaberin.

2006-08-11 09:58:01 · answer #3 · answered by ♡uǝǝןıǝ♡ en plena florasión 6 · 0 0

Wenn ihr das gemeinsamme Sorgerecht habt, mußt du eine schriftliche Erlaubniss des Vater´s haben. Sonst kann er das Kind als entführt melden und du kannst dein Sorgerecht dabei verlieren.

2006-08-10 07:52:27 · answer #4 · answered by Sindy 2 · 0 0

wenn ihr das gemeinsame sorgerecht habt dann darfst du das auf keinen fall
aber mehr angaben wären schön - sollte es nur ein urlaub sein dann hol dir doch die zustimmung dazu
wenn nicht dann frag mal auf dem jugendamt nach

2006-08-10 01:13:25 · answer #5 · answered by zombiemutti1976 4 · 0 0

Kommt drauf an, ob du nur in den Urlaub fährst, oder gleich ganz weg möchtest. Wenn du ganz auswandern willst, wird es problematisch. Mir geht es nämlich gerade genauso, und da braucht man echt noch das Einverständnis vom Vater der Kinder, solange gemeinsames Sorgerecht besteht. Und meine Anwältin hat gesagt, dass das gar nicht so einfach ist, das alleinige Sorgerecht zu kriegen, auch wenn man schon lange getrennt ist(bei mir sind das jetzt 4 Jahre). Aber ich wollte dir jetzt nicht den Mut nehmen!!!!

2006-08-09 03:34:18 · answer #6 · answered by savage 7 · 0 0

ihr seid nicht verheiratet? dann ja - würde ich sagen. geschieden? dann gibts ärger...garantiert. ach so, das kommt nicht so klar raus: in urlaub oder für immer?

2006-08-09 03:10:17 · answer #7 · answered by WOLF 5 · 0 0

wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, dann schon.
Ich habs auch gemacht.

2006-08-09 02:39:26 · answer #8 · answered by sweetheartk21 3 · 0 0

wenn das sorgerecht geteilt ist, müsstest du ihn fragen. allerdings liegt wahrscheinlich das aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir (ist unabhängig vom Sorgerecht), dann kannst du machen, was du willst!

2006-08-09 02:17:43 · answer #9 · answered by Michael K. 7 · 0 0

wenn er das sorgerecht mit dir teilt muß du ihn fragen hat er kein sorgerecht mußt du ihn nur bescheid sagen das ihr für eine weile weg fahrt in den urlaub. ich würde mich mal beim familiengericht eine auskunft holen ich glaube das ist kostenlos aber da bist du auf der sicheren seite.

2006-08-09 02:09:41 · answer #10 · answered by bessylain 2 · 0 0

Bei nichtehelichen Paaren hat noramlerweise die Mutter das Sorgerecht, wenn du das Sorgerecht für die Kinder hast kannst du sie überall mitnehmen.

2006-08-09 02:06:23 · answer #11 · answered by Anonymous · 0 0

fedest.com, questions and answers