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11 antworten

Was für eine Krankheit ist es denn? Wenn man nur wegen Grippe und kleineren Hustenanfällen zu hause bleibt und sich immer wieder krank schreiben lässt, dann kann der Arbeitgeber einen Arzt bestimmen, wenn er Zweifel an der Krankheit hat und dann auch u. U. eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen.

Wenn Du in der Probezeit bist, dann ja!

Sollte es sich um eine wirklich ernste Krankheit oder schwere Verletzung handeln, die die Ausführung der Arbeit beeinträchtigt oder verhindert, dann nicht.

2006-08-08 00:27:18 · answer #1 · answered by Yogi 2 · 0 0

Selbstverständlich kann er dir wegen Krankheit kündigen. Entgegen weitläufiger Meinung ist das möglich, und zwar dann, wenn abzusehen ist, ob du wegen deiner Krankheit überhaupt noch einsetzbar bist und du wegen Folgeschäden nicht mehr voll erwerbsfähig sein wirst. Dann muss er sich nach einer anderen Kraft umsehen. Oder wenn der Betrieb ohne dich nicht arbeiten kann. z. B. als einziger Koch in einer Gaststätte und er Ersatz einstellen muss. Ist kein Freifahrtsschein mehr, der gelbe Zettel. Leider geht aus deiner Frage nicht hervor, was du beruflich machst. Könnte dann mehr erzählen...........

2006-08-09 00:27:16 · answer #2 · answered by bärchi 2 · 0 0

Dass kommt auf deinen arbeitsvertrag an wenn davon dass wenn du länger als zb 4 monate krank bist dass er dich dann kündigen darf/kann dann schon wenn das nich dort steht dann darf er das nicht.

2006-08-08 03:20:56 · answer #3 · answered by Fuma1507 2 · 0 0

selbstverständlich kann er dich auch im krankenstand kündigen.
hast glück das er es noch nicht getan hast.
bekommst dein geld anschließend von der krankenkasse.
dürftest eine gute kraft sein.

2006-08-08 03:08:17 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Hier eine sehr gute und lesenswerte Darstellung aus verläßlicher Quelle:
http://www.bund-verlag.de/aib/zeitschriften/pdf/aib0504perreng.pdf

Ich zitiere z.B.: "Entgegen einer weit verbreiteten Fehlmeinung
ist der Arbeitgeber auch wa¨hrend
der Krankheit berechtigt, ein
Arbeitsverha¨ ltnis zu ku¨ndigen. Dies bedeutet,
dass dann, wenn Zweifel an der
Rechtfertigung der Ku¨ ndigung bestehen,
auch wa¨hrend der Krankheit die 3-Wochen-
Frist fu¨ r die Einreichung einer mo¨glichen
Ku¨ndigungsschutzklage eingehalten
werden muss."

2006-08-08 01:46:15 · answer #5 · answered by nene 2 · 0 0

Ich wurde nach 4 Wochen Krankheit gekündigt! Man hat mir gesagt, dass das geht, weil wir insgesamt nur 3 Angestellte sind!
Aber ich würde mich auch an das Arbeitsgericht wenden.

2006-08-08 01:05:28 · answer #6 · answered by Hermy 2 · 0 0

Nein, solange Du ein ärztliches Attest bringst, welches Deine Krankheit bestätigst, kann er Dich nicht kündigen

Allerdings würde ich Dir raten, geh zum Arbeitgeber und frag nach, welche der Betriebs Arzt ist, die meisten Arbeitgeber haben sowas. Oder frag bei Deiner Gewerkschaft, dann stehst Du was das Attest angeht auf der sicheren Seite.

2006-08-08 00:50:49 · answer #7 · answered by Nadine 3 · 0 0

Kann er eigentlich nicht .
Aber er kann es , wiederum doch !
Er kann von Dir auch ein Schreiben, vom Arzt verlangen , wo die Frage an deinem Arzt steht : Wie lange der Patient noch krank und der Arbeit nicht zur Verfügung steht. ?
Besser aus gedrückt , ist die Frage : Wann wird der Patient Voraussichtlich der Firma wieder zur Verfügung stehen !!??
Kein Arzt , wird dir diese Frage beantworten , denn dann wäre er Haftbar und würde sich in ernsthafte Schwierigkeiten bringen !!
Darauf hin kann eine Firma dich aus Betrieblichen Gründen Kündigen , was die auch bald tun wird wenn sie es nicht schon getan hat.
Grund dafür ist : Du verursachst hohe Kosten , andere müssen deine Arbeit machen, und wenn Ersatz für dich auf Zeit eingestellt wurde , auch noch doppelte Kosten .!!!
Da schaut keine Firma lange zu !!

2006-08-08 00:20:59 · answer #8 · answered by Simona 3 · 0 0

eventuell wäre es eine Möglichkeit, falls deine Erkrankung auf einer dauerhaften Behinderung beruht, einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderte zu stellen... das würde erhöhten Kündigungsschutz mit sich bringen...

Informationen darüber gibt dir dein örtliches Versorgungsamt.

Übrigens:

http://www.vdk.de - kann ich sehr empfehlen... das kostet nicht viel pro Jahr und sie machen gute Beratungen und vertreten einen im Notfall auch vor Gericht, glaub ich... informier dich einfach mal...

LG
Gyanda

2006-08-07 23:44:37 · answer #9 · answered by Gyanda 4 · 0 0

das kommt darauf an was du fuer
ein vertrag mit ihm abgeschlossen
hast.
wenn man krank ist kann man nicht
gekuendigt werden.

sonst gehst du vor das arbeitsgericht !!!

2006-08-07 23:43:57 · answer #10 · answered by Pollyvision 6 · 0 0

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