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Vielleicht habt ihr heute auch gelesen, dass Raucher nach einem Entscheid der EU öffentlich diskriminiert werden dürfen.

Es interessiert mich rein rechtlich: Welche Minderheiten darf ich ausser Rauchern öffentlich und mit Segen der EU-Gesetzgeber diskriminieren???

2006-08-07 07:05:07 · 4 antworten · gefragt von Tyler Durden 5 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Bevor sich jetz die Raucher aufregen: Ich rauche selber. Es ging mir nur darum zu zeigen, wie irrsinnig dier Entscheid ist.

Formuliere ich mal die Frage um: Darf ich jemanden diskriminieren, nur weil die Minderheit der er angehört nicht explizit im Gesetzestext erwähnt ist. Denn das war genau die Urteilsbegründung.

2006-08-07 07:18:53 · update #1

4 antworten

Ich stelle grundsätzlich keine Nichtraucher ein. Ich bitte jeden Bewerber in mein vollgequalmtes Büro zum Vorstellungsgespräch und biete ihm eine Zigarette oder ein Zigarillo an, lehnt er ab, stelle ich ihn nicht ein. Ich selbst und alle meine Mitarbeiter (4) sind Raucher und wir lassen uns nicht von nicht rauchenden Querulanten den Betriebsfrieden stören.

2006-08-10 02:14:28 · answer #1 · answered by buffy_hamburg 3 · 1 0

Keine!

Und ausserdem - wenn Du das Urteil richtig gelesen hast, stellt das KEINE Diskriminierung im rechtlichen Sinne dar.

Ich bin Raucherin. Was mich am meisten empört ist, dass nun auch Arbeitgeber eine(n) Raucher(in) ablehnen können.

2006-08-07 07:11:08 · answer #2 · answered by palmenhexe 4 · 1 0

Gilt ja auch umgekehrt, wieso sollte ich als Nichtraucher mich von meinen Chef oder Mitarbeiter voll rauchen lassen. In Zukunft wird das eine Rolle spielen wer wo unterumständen eine Stelle an nimmt oder nicht.

Hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Wenn der Betrieb aus Nichtrauchern besteht, könnte der Betriebsfrieden gestört werden.

Rauchen ist ja kein muß! Suchtprobleme im Bereich Alkohol oder sonstige Drogen können auch zum Arbeitsplatzverlust führen oder eine Einstellung verhindern.

Eine gravierendere Diskriminierung ist es das immer weniger Behinderte von den Betrieben eingestellt werden. Man zahlt lieber einen Ausgleich, anstatt Behinderte einzustellen.

2006-08-07 07:33:34 · answer #3 · answered by nichtsoweitkommenlassen 5 · 0 1

Diskriminierung ist generell in der eu verboten!

trotzdem habe ich das recht, mir einen bewerber auch nach seinem persönlichen Lebensstil auszusuchen. niemand darf sich der illusion hingeben, dass das nicht geschieht. Ich muss keinen Jeansträger, Raucher oder blauäugigen einstellen und die Frage nach Rauchgewohnheiten find ich legitim. Genauso wie nach dem Familienstand und den Hobbies. ganz normale Frage...

2006-08-07 07:20:33 · answer #4 · answered by Michael K. 7 · 0 1

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