Ich beziehe Hartz IV , habe gestern einen neuen Mietvertrag unterschrieben. Neue WOhnung etwas größer und 100 Euro teurer. Will aber nicht mehr geld vom Job Center haben. Ich, 2 Kleine Kinder ( 1 und 5 Jahre alt ) möchten umziehen, da in diesem haus auch 2 etagen tiefer meine Eltern wohnen, dadurch würde mir ein arbeiten gehen erleichtert werden. Muss ich den Umzug vorher genehmigen lassen, obwohl ich gar nicht mehr Geld von denen möchte ? Jetzige Wohnung 74 qm - 400 Euro
Neue Wohnung 90 qm - 500 Euro.
Kann ich einfach umziehen und hinterher nur neue Adresse angeben ? WIe gesagt ich möchte nicht mehr finanzielle Unterstützung als zu der jetzigen Zeit. Bekomme das mit den höheren Kosten auch ohne Mehrzahlung des Job Centers geregelt. Sonst bekomme ich noch Unterhalt, Kindergeld ( erziehungsgeld habe ich nicht beigerechnte da es im Mai wegfällt ). Können die mir die Bezüge komplett streichen wenn ich die vor vollendete Tatsachen stelle ? Habe schon eine Arbeit in Aussicht.
2006-08-05
20:22:53
·
12 antworten
·
gefragt von
mausi76
5
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Persönliche Finanzen
Die neue Wohnung wäre deshalb sehr gut, damit ich arbeiten gehen könnte , da meine Eltern in dieser Zeit auf die beiden aufpassen könnten.
2006-08-05
20:24:06 ·
update #1
Bitte nur ernstgemeinte Antworten
2006-08-05
20:24:31 ·
update #2
was das angeht, sind die vom amt wohl sehr empfindlich, sie einfach vor vollendete tatsachen zu stellen kann dir nur ärger einbringen. es ist egal, ob du mehr geld von denen willst oder nicht, indem moment, wo du überhaupt geld vom amt beziehst, verpflichtest du dich sie über ümzugspläne zu informieren. da du ja wohl auch noch keinen arbeitsvertrag hast, zählt es fürs amt nicht, ob du arbeit in aussicht hast, darauf können die sich ja nicht verlassen. was meinst du, wie oft sie so etwas am tag zu hören bekommen, für die zählen nur fakten. weiterhin wirst du dich darauf einrichten müssen, das sie fragen stellen werden, mit welchem geld du die 100 euro mehr miete bezahlen willst, da kannst du nicht mal hingehen und sagen das du das schon schaffst oder das deine eltern dir bis du arbeit hast helfen werden, weil sie dann mit dem ausspruch kommen werden, das deine eltern das ja auch in der jetztigen wohnung machen könnten und sie das geld dann gespart haben. das geld für den lebensunterhalt (345) ist genau berechnet, da kannst du denen nicht damit kommen, das du dich dann einschrämken würdest oder so. ws war meiner meinung nach nicht sonderlich schlau sie nicht vorher zu fragen, ich hoffe für dich, das sie da wo du wohnst nicht so sind wie hier bei uns...also hier hättest du jetzt echt ein problem. ich kann dir nur den rat geben, gehe montag gleich hin und stelle dich dumm und sage, das du nicht gewusst hast, das du die genehmigung vom amt brauchtest und das das mit der neuen wohnung so verlockend war, weil eben deine eltern auch dort wohnen und du ja aus diesem grunde viel bessere chancen gesehen hast bald wieder arbeiten gehen zu können und nur aus diesem grunde weil der neue vermieter druck gemacht hätte, das er noch andere interessenten hätte, den vertrag schon unterschrieben hast. ich wünsche dir viel erfolg und viel glück bei deinem vorhaben.
2006-08-05 22:23:13
·
answer #1
·
answered by Irislena123 3
·
2⤊
0⤋
grundsaetzlich muss ein umzug mit dem amt abgestimmt werden.
die mindestgroesse einer wohnung fuer 4 personen soll 86 qm nicht uebersteigen. die obergrenze fuer die kaltmiete liegt bei 468,-- euro.
diese angaben gelten fuer die westlichen bundeslaender.
2006-08-06 02:30:21
·
answer #2
·
answered by albert g 2
·
0⤊
0⤋
es gibt nunmal bei uns für alles regeln und vorschriften. eigeninitiative ist in der praxis nicht gern gesehen.
d.h. auf jeden fall vorher fragen. stell dich auf die frage ein, wie du den mehraufwand bewältigen willst. hast du vorher vermögen verschwiegen?
je nachdem wie der sachbearbeiter drauf ist, kann es reichlich probleme bringen.
möglicher weg bei problemen wäre: deine eltern mieten und untervermieten an dich, zu den alten konditionen mit der begründung sie möchten die enkelkinder in der nähe haben.
viel glück
2006-08-05 23:03:55
·
answer #3
·
answered by Knut S 5
·
0⤊
0⤋
Schließe mich der Meinung von Zorro voll und ganz an!!
2006-08-05 21:11:33
·
answer #4
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Hallo !
Ich denke es hängt vom Sachbearbeiter ab und evtl auch vom Bundesland !
Ein Umzug muß in der Regel vorher genehmigt weren , sonst kann es passieren , daß Dir der Mietanteil gestrichen wird und Du komplett für die Miete alleine aufkommen mußt !
lg Birgit
2006-08-05 20:50:28
·
answer #5
·
answered by jaarfrsa 2
·
0⤊
0⤋
SchlieÃe mich der Meinung von Kutasi an!
Meines Wissens kannst du als Harz4 dir nicht mehr so ohne weiteres die Wohnung nehmen die du möchtest.
Die Miete wird dir ja von der Allgemeinheit bezahlt,und mit der alten Wohnung die 100€ günstiger,und meiner Meinung nach auch für dich und die beiden Kinder ausreicht.
Ausserdem wenn du ja wie du behauptest eine Arbeit in "aussicht" hast,und deine Kinder eh deinen Eltern gibst in der Zeit!
Wieso dann auszug in eine gröÃere und teurere Wohnung?
Mach das doch erst mal alles wenn du Job hast! Und vor allem wenn die Finanzierung steht und sicher ist!
Oder soll das dann auch wieder der Steuerzahler bezahlen wenn alles nicht so hinhaut wie du dir das Vorstellst?!
2006-08-05 20:44:36
·
answer #6
·
answered by zorro40402004 3
·
0⤊
0⤋
Kommt glaube ich sehr auf Deinen Sachbearbeiter an.
Auch wenn Du nicht mehr von denen willst können Sie Dir schwierigkeiten machen,da die meisten gar nicht in der lage sind alle gesetze zu kennen und manche nur nach gutdünken genemigen oder ablehnen.
So kommts mir zumindest vor.
Viel Glück
2006-08-05 20:36:34
·
answer #7
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Ich bin umgezogen OHNE Erlaubnis einzuholen,
Wohnung war teurer
hab aber nicht mehr Geld bekommen
War alles kein Problem, musste nur den neuen Mietvertrag vorlegen.
Kann aber von Ort zu Ort unterschiedlich sein!
Bin innerhalb des gleichen Ortes umgezogen, wenn du in einen anderen Ort umziehst kann es evtl. noch mal komplizierter werden.
2006-08-05 20:35:09
·
answer #8
·
answered by ceohiq 3
·
0⤊
0⤋
Sei unbesorgt, Du kannst umziehen! Das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Freizügigkeit wird durch das Harz4-Gesetz nicht aufgehoben. Die Frage ist, und da würde ich mich im Vorfeld erkundigen, ob der Mietzuschuss weiter gezahlt wird auch wenn er nicht erhöht werden soll. Die Berechnungsgrundlage hat sich ja geändert. Deine Argumentation für die neue Wohnung ist bestechend und da es Deine Vermittlungschancen deutlich zu erhöhen scheint, denke ich, dass Du keine Probleme haben wirst. Aber, wie gesagt, frage nach und das am Besten auch vorher.
Wünsch Dir viel Glück!
2006-08-05 20:33:09
·
answer #9
·
answered by laecky 4
·
0⤊
0⤋
Diese Fragen solltest du dem Jobcenter stellen, das sind deine Ansprechpartner!
Anne
2006-08-05 20:32:24
·
answer #10
·
answered by Anne 7
·
0⤊
0⤋