Kann man einen Architekten, der es versäumte den Sicherheitseinbehalt aus einem Werkvertrag treuhänderisch anzulegen, haftbar machen? In dem speziellen Fall hatte das Architektenbüro die Projektsteuerung übernommen und bei der Schlussrechnung einen Betrag nach VOB/B einbehalten. Dieser Betrag wurde, wie sich herausstellte, nicht angelegt. Nun ist der damalige Auftraggeber insolvent und der Sicherheitseinbehalt weg. Wer hätte nun dafür Sorge tragen müssen: Der Architekt, der Bauherr oder das bauausführende Unternehmen?
2006-08-04
20:42:37
·
4 antworten
·
gefragt von
Anonymous
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Firmen