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Es geht mit hier nicht um das pro und contra vom Rauchen. Es geht darum, ob der Staat bestimmen kann, wen der Gastwirt/in in seine am endefekt PRIVATEN Räume einlässt. Es ist doch wohl dem Wirt/in seine eigene Entscheidung. Es ist ja im Sinne des Gesetzes keine öffentliche Einrichtung. Oder gibt es im Grundgesetz den Artikel über den Schutz des private Eigentums nicht mehr?

2006-08-04 13:15:44 · 11 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

P.S. rauche selber nicht, und besitze auch keine Gastronomie

2006-08-04 13:21:43 · update #1

11 antworten

Das Wort "Rauchverbot" schiebt die Diskussion in die falsche Ecke. Es geht um den Schutz von Nichtrauchern. Ein Rauchverbot ist da nur eine von vielen möglichen Methoden (allerdings ist es die einfachste)..
Wer also den Schutz der Nichtraucher anders sicherstellen kann, dem sollte es als Wirt erlaubt sein, auch Raucher als Gäste zu bedienen.

Interessant wird die Frage, wenn Du meinst, das Rauchverbot sei zum Schutz der Raucher. Das könnte tatsächlich etwas mit der Freiheit des Menschen zu tun zu haben, dass jeder mit seinem Körper machen kann, was er will.
Allerdings gibt es Gegenbeispiele (Anschnallpflicht, Verbot von Drogen, Pflicht der Polizei bei Selbstmördern einzuschreiten). Aber vielleicht kann man auch hier argumentieren, dass es dem gesetzgeber eher darum geht, Folgeschäden für die Gesellschaft abzuwehren.

2006-08-04 20:05:43 · answer #1 · answered by Klaus G 4 · 1 2

Ja, laut Grundgesetz ist der Staat ( das sind wir alle!!!!! ) verpflichtet, das Leibliche Wohl seiner Bürger zu schützen. Und da bekanntlich Rauchen der Gesundheit schadet, kann ein solches Verbot gesetzlich verankert werden.

2006-08-06 20:20:25 · answer #2 · answered by pepsi 3 · 1 0

Private Raeume sind solche, in denen man Leute zu PRIVATEN anlaessen einlaed. Bietet man Raeume fremden Menschen an, so handelt es sich um OEFFENTLICHE Raeume, dito sie fallen in die Regelung des Gesetzgebers.

2006-08-04 18:08:29 · answer #3 · answered by Max Fragt 3 · 1 0

Völliger Quatsch was der Staat da macht. Ihm geht es in erster Linie wohl in die Einmischung ins Privatleben der Bürger. Ginge es ihm um dessen Gesundheit dann bedürfte es nicht eines Rauchverbotes dann würde es völlig genügen die Tabaksteuer auf 20.- pro Schachtel Zigaretten zu erhöhen

2006-08-04 15:51:22 · answer #4 · answered by botinius 4 · 1 0

Ist es rechtlich vertretbar, dass Menschen unschuldig jedes Jahr sterben müssen durch Passivrauchen?

2006-08-04 15:44:33 · answer #5 · answered by BarbieQ 6 · 1 0

naja das haben die ja jetzt nicht nur in kanada gemacht ;) auch in italien und anderen ländern ist es gang und gebe, dass in öffentlichen gebäuden nicht egraucht werden darf (gar nicht, nicht nur nicht zu 40% oder so :P ), und ehrlich gesagt find ich das gut.

ich selber bin raucher, aber ich ahsse es in einem verrauchten lokal zu essen.
ok dafür kann ich mir meine stammkneipe ohne rauchschwaden nicht vorstellen Oo

2006-08-04 14:55:34 · answer #6 · answered by Marco B 2 · 1 0

Irgendwie werden die schon ein Gesetz finden um das Rauchen in den Lokalen zu verbieten, das haben sie bei uns in Kanada auch gemacht. Zuerst mussten spezielle Raeume mit unabhaengiger Belueftung gebaut werden, aber die sind jetzt auch nicht mehr gut genug. Die einzige Gelegenheit um eine zu rauchen, zusammen mit einem Bier, besteht wenn man draussen sitzt. Allerdings wenn ueber dem Tisch ein Sonnenschirm aufgemacht wird, dann darf auch dort nicht laenger geraucht werden.

2006-08-04 13:52:28 · answer #7 · answered by unbelievable 4 · 1 0

ich denke nicht, dass das private Raeume sind, es sind oeffentliche, sie wurden der Oeffentlichkeit zugaenglich gemacht! Was der Gastwirt oder Wirtin in den privaten Raeumen macht, wie du schon sagst, dass bleibt ihnen selbst ueberlassen!

Weshalb eigentlich der grosse aufstand? Hier z.B. in Australien funktioniert es wunderbar und jeder tolleriert das - weshalb denn nicht in Deutschland - ist doch fuer das Allgemeinwohl!

lg
Haarmonie

2006-08-04 13:33:20 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 0

da es sich hier um privtae raeume handelt kann der gesetzgeber das nicht vorschreiben

ausserdem kann man ja raeume fuer raucher und nichtraucher machen gibt es ja in restaurants auch sogar bei mckotz

ausserdem waere es dann eine diskrimminirung der raucher an dem ja der staat mit verdient

2006-08-04 13:31:36 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 0

ich denke mal, daß es unter dem aspekt des gesundheitsschutzes
( hier nichtraucherschutz ) durchaus möglich ist.
.......siehe :.....recht auf körperliche unversehrtheit

2006-08-04 13:27:18 · answer #10 · answered by peterausherne 4 · 1 0

Hi pitwassmer,
na dann will ich mal auf Deine Frage eingehen und nicht aufs Rauchen.
Gaststätten sind öffentliche Räume, da sind wir uns einig, ja? Ok, dann hat der Gesetzgeber auch ein Mitbestimmungsrecht. Zum Beispiel darüber, wie alt die Gäste sein müssen, an die Alkohol ausgeschenkt wird. Oder dass es getrennte Toiletten geben muss. Die Gaststättenverordnung hält noch eine ganze Reihe von Vorschriften bereit, die erfüllt werden müssen, bevor jemand Gäste bewirten darf. So verhält es sich auch mit dem Rauchverbot in Gaststätten. Alles im Rahmen der Verfassung.

2006-08-05 18:18:25 · answer #11 · answered by laecky 4 · 1 1

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